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Gemeinderat, 56. Sitzung vom 24.05.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 71 von 104

 

sichtlich auf halbem Weg stehen bleiben, und zwar deshalb, weil die politische Unterstützung fehlt.

 

Dass es anders gehen kann, zeigt das Beispiel in München. Dort gibt es auch eine Pflegeombudsstelle. Dort ist ganz klar ein Standard vorgegeben, wie mit Beschwerden umzugehen ist. Da gibt es natürlich Zugang für das Personal der Pflegeombudsstelle zum Pflegevertrag, zu den Kosten, zur Pflegedokumentation, zu allen Unterlagen, das, was Dr Vogt in Wien nicht hat, und es gibt klare Vorgaben, was mit den Ergebnissen zu geschehen hat. Dort gibt es keine Tätigkeitsberichte für die Schublade, die dann nur zufällig an die Öffentlichkeit kommen, weil die Opposition sich kümmert, sondern dort werden Auswertungsgespräche geführt mit den Dachverbänden der Träger. Es gibt eine anonyme vierte Auswertung, einen Gesamtbericht an den Stadtrat, eine Beschlussvorlage. Natürlich wird mit der kommunalen Heimaufsicht zusammengearbeitet, und die Öffentlichkeit, insbesondere die Fachöffentlichkeit, wird durch den Bericht in Druckform und künftig auch im Internet informiert, und in allen Einrichtungen wird diskutiert.

 

Geschätzte Damen und Herren! Solange wir uns in Wien nicht auf einen Standard und auf eine parteiliche und engagierte Politik für bedürftige Menschen in Pflegeheimen und ambulanten Einrichtungen einsetzen, solange wird es immer wieder Vorfälle geben wie diese, die Herr Dr Vogt hier öffentlich gemacht hat. Es ist an der Zeit, dass wir hinschauen und nicht wegschauen, und es ist an der Zeit, dass die politische Verantwortung zur Verantwortung gezogen wird, und ich erwarte mir diesbezüglich eine profunde Antwort. – Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage bitte ich die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit.

 

Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Die Fragen 1 bis 3 beziehen sich auf Maßnahmen, die ich im Zusammenhang mit den Vorwürfen an das Pflegeheim KURSANA gesetzt habe. Für eine sachliche Diskussion und eine Beantwortung ist es ganz wichtig, zwei Dinge auseinander zu halten: Strafrechtliche Vorwürfe, die in diesem Zusammenhang erhoben wurden, und behördliche Kontrollfragen. Strafrechtliche Vorwürfe sind von dem, dem sie bekannt geworden sind, an die einzig dafür zuständige Stelle weiterzuleiten, und das, sehr geehrte Damen und Herren, ist passiert. Das ist einmal passiert vom Pflegeombudsmann Dr Vogt. Es hat andere Fälle gegeben, da ist es von der MA 15 passiert. Ich und die MA 15 haben nicht die Kompetenz und die Möglichkeit, strafrechtlich relevante Maßnahmen zu setzen. Wenn Frau Dr Pilz noch sosehr alle Kompetenzebenen, alle Zuständigkeiten durcheinander wirft, arbeitsrechtliche Fragen, finanzrechtliche Fragen, ja, wenn sie jetzt in ihrer Begründung sogar darauf hingewiesen hat, dass politisch zu verhindern wäre, dass ein Verwaltungsgerichtshofentscheid zustande kommt, dann kann ich nur sagen: Das ist nicht möglich. Rechtsstaatliche Prinzipien lassen sich von Ihnen nicht biegen und nicht beugen. Es gibt Zuständigkeiten, und für strafrechtliche Fragen sind ausschließlich die Staatsanwaltschaft und Gerichte zuständig.

 

Ich darf in diesem Zusammenhang in Erinnerung rufen, ich sagte es vorher schon, Dr Vogt war hier dankenswerterweise aktiv, aber ich darf in Erinnerung rufen, dass es auch die Vorläuferorganisation der MA 15 war, die diesbezüglich schon aktiv war. So sind ihnen zum Beispiel Anfang 2003 im Zuge ihrer Erhebungen auch strafrechtlich relevante Informationen zugegangen. Die wurden – und genau das war die korrekte Vorgangsweise – weitergeleitet. Es hat auch schon ein diesbezügliches Verfahren gegeben, es hat einen Prozess gegeben und es gibt ein gültiges Gerichtsurteil. Also derjenige, der diese Informationen bekommen hat, hat sie weitergeleitet. Das hat völlig korrekt Dr Vogt gemacht, das hat, wenn es der Fall war, völlig korrekt die MA 15 gemacht.

 

Die andere Ebene, sehr verehrte Damen und Herren, sind die behördlichen Kontrollverpflichtungen. Diesen ist die MA 15 gerade im Zusammenhang mit dem KURSANA Pflegeheim nachgekommen. Ich darf die Anfragerin selber zitieren, die gestern gesagt hat, es ist die Behörde in diesem Heim ein und aus gegangen. Das widerspricht ein bisschen dem Vorwurf oder eigentlich ein bisschen viel dem Vorwurf an mich, dass hier die Behörde nicht aktiv geworden wäre. Normalerweise – alle, die mit dieser Diskussion befasst waren, wissen das – ist die Mindestkontrolle von Pflegeeinrichtungen einmal im Jahr. Genauso ist das auch in der Untersuchungskommission diskutiert worden. Die Pflegeeinrichtung, über die wir hier diskutieren, ist nicht einmal kontrolliert worden, nicht zweimal, sondern allein in diesem Jahr schon fünfmal, also praktisch jeden Monat.

 

Die Behörde hat auch agiert und sie hat Maßnahmen gesetzt. Als gravierende Mängel in Form von Personalmangel festgestellt wurden, hat es die allseits bekannte Teilschließung gegeben. Als andere Mängel festgestellt wurden, zum Beispiel fehlende technische Prüfbefunde, mangelnde Dokumentationen, mangelnde Dienstpläne, als dies festgestellt wurde, sind, wie es vorgesehen ist, Auflagen erteilt worden. Es wurden Fristen gesetzt, bis wann diese Auflagen zu erfüllen sind, und diese Auflagen und Fristen wurden auch überprüft. Die letzten Berichte zeigen auch, dass diese Auflagen eingehalten werden. Weitere Auflagen sind dort, wo es nötig ist, erteilt worden. Wir werden uns damit auch nicht zufrieden geben, sondern werden das sicher sehr genau im Auge behalten.

 

Übrigens hat gestern auch ein Besuch der Pflegeombudsstelle stattgefunden, die bestätigt, dass es diese Verbesserungen gibt. Ob sie nachhaltig sind, wird die Zukunft weisen. Von der Pflegeombudsstelle weiß ich, dass sie sicher ihre sehr, sehr kritischen Augen weiter gerade auf diesem Heim haben wird, und auch die Behörde wird hier weiter aktiv bleiben, weiter kontrollieren.

 

Es kann also, sehr verehrte Damen und Herren, keine Rede davon sein, dass, wie die Frage unterstellt, keinerlei Maßnahmen gesetzt wurden. Es sind Maßnahmen gesetzt worden, und wie man sieht, zeigen sie auch

 

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