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Gemeinderat, 56. Sitzung vom 24.05.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 72 von 104

 

Erfolg. Ob dieser Erfolg nachhaltig ist, wird sich zeigen. Die behördliche Kontrolle darf nicht nachlassen, das wird sie sicher nicht tun, und Dr Vogt ist ein Garant dafür, dass auch die Kontrolle der Pflegeombudsstelle nicht nachlassen wird.

 

Zur Frage 4 nach der Rechtsgrundlage der Pflegeombudsstelle, des Pflegeombudsmanns: Auch das ist keine neue Diskussion. Wir haben sehr, sehr lange in der Geriatriekommission, im Zusammenhang ganz besonders mit dem neuen Pflegeheimgesetz, auch darüber diskutiert und haben diese Debatte geführt. Dazu sind drei Dinge zu sagen:

 

Der erste Punkt ist der, dass wir sehr lange darüber gesprochen haben, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, hier eine gesetzliche Absicherung zu finden. Der allgemeine Diskussionsstand dort war, dass es nur möglich wäre, hier eine gesetzliche Absicherung zu finden, indem ein anderes sehr wichtiges und von vielen als ganz zentral eingeschätztes Gesetzeswerk abgeräumt wird, nämlich das Gesetz über die Patientenanwaltschaft, die jetzt für die gesamte Pflege zuständig ist. Der einzig juristisch mögliche Weg wäre – das ist der Diskussionsstand – eine Aufhebung dieses Gesetzes und die Schaffung zweier neuer Gesetze, sozusagen einen Ombudsmann, einen Anwalt für die Kontrolle der Spitäler und damit der Akutbetten, und eine Kontrolle für die Pflegeheime. Die Aufweichung des Gesetzes über den Patientenanwalt und die Neuschaffung zweier Gesetze, deren Abgrenzung noch dazu schwierig bis unmöglich ist, halte ich – und wenn ich mich recht erinnere, war ich nicht ganz allein in dieser Einschätzung und mit diesen Bedenken – für falsch.

 

Zum Zweiten möchte ich anmerken, dass es meine feste Überzeugung ist, dass die Niedrigschwelligkeit, das völlig unbürokratische Vorgehen von Dr Vogt und seinem Team, durch das sich die Pflegeombudsstelle auszeichnet, eine ganz besondere Qualität dieser Einrichtung ist. Das hat strukturelle Gründe, die genannten, das hat aber natürlich auch, und das möchte ich in diesem Zusammenhang sehr deutlich sagen, mit der Persönlichkeit und dem sehr, sehr großen Engagement von Dr Werner Vogt als Person zu tun, wofür ich mich sehr herzlich bedanke, und ich freue mich, dass er heute da ist und an dieser Diskussion auch teilnimmt. (Beifall bei der SPÖ, der ÖVP und den GRÜNEN.) Denn Dr Vogt und sein Team verstehen sich ja nicht nur als Beschwerdestelle, sondern gehen aktiv auf die Einrichtungen zu, bringen sich in inhaltliche Debatten ein, machen Öffentlichkeitsarbeit. Im Übrigen, sehr verehrte Damen und Herren, Öffentlichkeitsarbeit, ohne irgendjemanden zu fragen, und sie ließen sich auch nichts verbieten. Sie gehen mit ihren Berichten so um, und ganz besonders Dr Vogt, dessen Persönlichkeit ein Garant dafür ist, dass er sich ganz sicher nichts verbieten lässt, er geht mit seinen öffentlichen Berichten und mit seinen Informationen so um, wie er es für richtig hält, und er würde es ganz sicher nicht zulassen, dass hier etwas zurückgehalten, vertuscht oder schubladisiert wird. Er macht Öffentlichkeitsarbeit, und das ist gut so, und – das ist besonders gut – diese Stelle, Dr Vogt und sein Team, erarbeiten konstruktive Vorschläge, Verbesserungsvorschläge, von denen wir einige, ich glaube schon, recht bedeutende, gemeinsam und in exzellenter Zusammenarbeit umsetzen konnten.

 

Ich darf an unser beider Herzensanliegen erinnern, an die Aktion "Helfen Sie uns helfen", wo es darum geht, Ehrenamtliche in den Pflegeeinrichtungen des Krankenanstaltenverbundes zu implementieren.

 

Ich darf in Erinnerung rufen das große Projekt der Öffnung des GZW, das einen ganz, ganz wichtigen Schritt durch ein Superprogramm und viele Veranstaltungen im Mozartjahr erfahren wird, was sehr wichtig ist für die Bewohner und für die Bewohnerinnen.

 

Und der vielleicht wichtigste Punkt: Die Ansiedlung der Sachwalter des Vereins für Sachwalterschaft direkt im GZW, was, denke ich, eine große, große Verbesserung für die Bewohner und Bewohnerinnen ist.

 

Das heißt, ich bin der festen Überzeugung, dass die Niederschwelligkeit und die Tatsache, dass der Pflegeombudsmann eben keine Behörde ist, gerade ein Teil der Qualität dieser Einrichtung ist.

 

Zusätzlich, und das soll auch sehr deutlich gesagt werden, fordert Dr Vogt zu Recht einen besseren Stellenwert und einfachere und bessere Möglichkeiten für ihn. In dieser Anfrage wird behauptet, dass ich dem Ombudsmann diese besseren Möglichkeiten der Einsichtnahme in Pflegedokumentation und Krankengeschichten verweigere. Nun, da muss ich leider feststellen, dass Sie offensichtlich über Ihre radikalen Versuche, mir persönlich mangelnde Aktivitäten zu unterstellen, vergessen, was wir gemeinsam im neuen Heimgesetz erarbeitet haben, das Sie auch mitbeschlossen haben. Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass die GRÜNEN diesem Heimgesetz zugestimmt haben, und ich bin natürlich davon ausgegangen, dass alle wissen, was sie hier beschließen. Wir haben nämlich – ich glaube, es war damals in der Geriatriekommission eine Idee des Kollegen Hacker, aber ich kann es nicht mehr beschwören – im neuen Heimgesetz meiner Meinung nach einen Weg gefunden, wie wir die Qualität der Niedrigschwelligkeit und der Unbürokratie der Pflegeombudsstelle verbinden können mit besseren und rechtlich abgesicherten Informationen, nämlich durch die Einrichtung der Heimkommission.

 

Ich darf zitieren, ich zitiere jetzt den Abs 29 Z 2: „Die Heimkommission wird bestehen aus zwei Fachleuten aus dem Pflegebereich, zwei Vertretern der Heimträger, einem Arzt und" – das ist der wichtige Punkt 4 – „einer als Beschwerdemanagement in der Pflege spezialisierten Person." Also, und das haben wir dort ganz deutlich so besprochen, den Pflegeombudsmann. Die Heimkommission, sehr verehrte Damen und Herren, hat volles Einsichts- und Inforecht. Ich zitiere noch einmal, § 29 Abs 1 letzter Satz. Alles andere erspare ich mir. Da wird darüber geschrieben, was für wichtige Aufgaben die Heimkommission hat, und der letzte Satz sagt: „Zur Ausübung ihrer Aufgaben hat die Heimkommission das Recht zur Einsichtnahme in die Dokumentationen nach § 17." Dieser § 17, sehr verehrte Damen und Herren, und das zitiere ich als Letztes, behandelt genau die

 

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