Gemeinderat,
56. Sitzung vom 24.05.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 72 von 104
Erfolg. Ob dieser Erfolg nachhaltig ist, wird sich zeigen. Die behördliche Kontrolle darf nicht nachlassen, das wird sie sicher nicht tun, und Dr Vogt ist ein Garant dafür, dass auch die Kontrolle der Pflegeombudsstelle nicht nachlassen wird.
Zur Frage 4 nach der Rechtsgrundlage der
Pflegeombudsstelle, des Pflegeombudsmanns: Auch das ist keine neue Diskussion.
Wir haben sehr, sehr lange in der Geriatriekommission, im Zusammenhang ganz besonders
mit dem neuen Pflegeheimgesetz, auch darüber diskutiert und haben diese Debatte
geführt. Dazu sind drei Dinge zu sagen:
Der erste Punkt ist der, dass wir sehr lange darüber
gesprochen haben, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, hier eine gesetzliche
Absicherung zu finden. Der allgemeine Diskussionsstand dort war, dass es nur
möglich wäre, hier eine gesetzliche Absicherung zu finden, indem ein anderes
sehr wichtiges und von vielen als ganz zentral eingeschätztes Gesetzeswerk
abgeräumt wird, nämlich das Gesetz über die Patientenanwaltschaft, die jetzt
für die gesamte Pflege zuständig ist. Der einzig juristisch mögliche Weg wäre –
das ist der Diskussionsstand – eine Aufhebung dieses Gesetzes und die Schaffung
zweier neuer Gesetze, sozusagen einen Ombudsmann, einen Anwalt für die
Kontrolle der Spitäler und damit der Akutbetten, und eine Kontrolle für die
Pflegeheime. Die Aufweichung des Gesetzes über den Patientenanwalt und die
Neuschaffung zweier Gesetze, deren Abgrenzung noch dazu schwierig bis unmöglich
ist, halte ich – und wenn ich mich recht erinnere, war ich nicht ganz allein in
dieser Einschätzung und mit diesen Bedenken – für falsch.
Zum Zweiten möchte ich anmerken, dass es meine feste
Überzeugung ist, dass die Niedrigschwelligkeit, das völlig unbürokratische
Vorgehen von Dr Vogt und seinem Team, durch das sich die Pflegeombudsstelle
auszeichnet, eine ganz besondere Qualität dieser Einrichtung ist. Das hat
strukturelle Gründe, die genannten, das hat aber natürlich auch, und das möchte
ich in diesem Zusammenhang sehr deutlich sagen, mit der Persönlichkeit und dem
sehr, sehr großen Engagement von Dr Werner Vogt als Person zu tun, wofür ich
mich sehr herzlich bedanke, und ich freue mich, dass er heute da ist und an
dieser Diskussion auch teilnimmt. (Beifall bei der SPÖ, der ÖVP und den
GRÜNEN.) Denn Dr Vogt und sein Team verstehen sich ja nicht nur als
Beschwerdestelle, sondern gehen aktiv auf die Einrichtungen zu, bringen sich in
inhaltliche Debatten ein, machen Öffentlichkeitsarbeit. Im Übrigen, sehr
verehrte Damen und Herren, Öffentlichkeitsarbeit, ohne irgendjemanden zu
fragen, und sie ließen sich auch nichts verbieten. Sie gehen mit ihren
Berichten so um, und ganz besonders Dr Vogt, dessen Persönlichkeit ein Garant
dafür ist, dass er sich ganz sicher nichts verbieten lässt, er geht mit seinen
öffentlichen Berichten und mit seinen Informationen so um, wie er es für
richtig hält, und er würde es ganz sicher nicht zulassen, dass hier etwas
zurückgehalten, vertuscht oder schubladisiert wird. Er macht
Öffentlichkeitsarbeit, und das ist gut so, und – das ist besonders gut – diese
Stelle, Dr Vogt und sein Team, erarbeiten konstruktive Vorschläge,
Verbesserungsvorschläge, von denen wir einige, ich glaube schon, recht
bedeutende, gemeinsam und in exzellenter Zusammenarbeit umsetzen konnten.
Ich darf an unser beider Herzensanliegen erinnern, an
die Aktion "Helfen Sie uns helfen", wo es darum geht, Ehrenamtliche
in den Pflegeeinrichtungen des Krankenanstaltenverbundes zu implementieren.
Ich darf in Erinnerung rufen das große Projekt der Öffnung
des GZW, das einen ganz, ganz wichtigen Schritt durch ein Superprogramm und
viele Veranstaltungen im Mozartjahr erfahren wird, was sehr wichtig ist für die
Bewohner und für die Bewohnerinnen.
Und der vielleicht wichtigste Punkt: Die Ansiedlung
der Sachwalter des Vereins für Sachwalterschaft direkt im GZW, was, denke ich,
eine große, große Verbesserung für die Bewohner und Bewohnerinnen ist.
Das heißt, ich bin der festen Überzeugung, dass die
Niederschwelligkeit und die Tatsache, dass der Pflegeombudsmann eben keine
Behörde ist, gerade ein Teil der Qualität dieser Einrichtung ist.
Zusätzlich, und das soll auch sehr deutlich gesagt
werden, fordert Dr Vogt zu Recht einen besseren Stellenwert und einfachere und
bessere Möglichkeiten für ihn. In dieser Anfrage wird behauptet, dass ich dem
Ombudsmann diese besseren Möglichkeiten der Einsichtnahme in
Pflegedokumentation und Krankengeschichten verweigere. Nun, da muss ich leider
feststellen, dass Sie offensichtlich über Ihre radikalen Versuche, mir
persönlich mangelnde Aktivitäten zu unterstellen, vergessen, was wir gemeinsam
im neuen Heimgesetz erarbeitet haben, das Sie auch mitbeschlossen haben. Ich
habe mich sehr darüber gefreut, dass die GRÜNEN diesem Heimgesetz zugestimmt
haben, und ich bin natürlich davon ausgegangen, dass alle wissen, was sie hier
beschließen. Wir haben nämlich – ich glaube, es war damals in der
Geriatriekommission eine Idee des Kollegen Hacker, aber ich kann es nicht mehr
beschwören – im neuen Heimgesetz meiner Meinung nach einen Weg gefunden, wie
wir die Qualität der Niedrigschwelligkeit und der Unbürokratie der
Pflegeombudsstelle verbinden können mit besseren und rechtlich abgesicherten
Informationen, nämlich durch die Einrichtung der Heimkommission.
Ich darf zitieren, ich zitiere
jetzt den Abs 29 Z 2: „Die Heimkommission wird bestehen aus zwei
Fachleuten aus dem Pflegebereich, zwei Vertretern der Heimträger, einem Arzt
und" – das ist der wichtige Punkt 4 – „einer als Beschwerdemanagement
in der Pflege spezialisierten Person." Also, und das haben wir dort ganz
deutlich so besprochen, den Pflegeombudsmann. Die Heimkommission, sehr verehrte
Damen und Herren, hat volles Einsichts- und Inforecht. Ich zitiere noch einmal,
§ 29 Abs 1 letzter Satz. Alles andere erspare ich mir. Da wird
darüber geschrieben, was für wichtige Aufgaben die Heimkommission hat, und der
letzte Satz sagt: „Zur Ausübung ihrer Aufgaben hat die Heimkommission das Recht
zur Einsichtnahme in die Dokumentationen nach § 17." Dieser
§ 17, sehr verehrte Damen und Herren, und das zitiere ich als Letztes,
behandelt genau die
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