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Gemeinderat, 56. Sitzung vom 24.05.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 88 von 104

 

werden wir gerne im Ausschuss darüber diskutieren und stimmen der Zuweisung zu.

 

Ich darf jetzt zur Kollegin Trammer kommen. Ich denke mir, was Sie in Ihrem Redebeitrag, und ich sage das sehr bewusst, wieder von sich gegeben haben, ist wirklich dieses Hauses unwürdig! (GRin Heike Trammer: Danke, gleichfalls!)

 

Erstens hätten Sie sich einmal den Akt genau so wie die Kollegin FRANK ansehen können. Das wäre ein netter Zug gewesen, um eine sinnvolle Diskussion zu ermöglichen. Da die Möglichkeit eines Tränendrüsenepos zu ziehen und gleichzeitig zu sagen, da hätte die sozialdemokratische Mehrheit versagt, wir würden Mieterinnen und Mieter aus Häusern treiben und das wäre das sozialdemokratische Gewissen dieses Hauses, ist einfach eine Frechheit, liebe Frau Kollegin! (GRin Heike Trammer: Nein, so ist es!) Das ist massiv von uns zu weisen, weil es einfach nicht stimmt! Auch wenn sie das noch hundertmal wiederholen, Sie können die Faktenlage nicht verändern! Fakt ist, vielleicht würden Sie das auch einmal zur Kenntnis nehmen, dass seit dem Jahr 1990 dieses Objekt nicht unter Schutz steht, nicht einmal ansatzweise. (GRin Heike Trammer: Das stimmt nicht!) Sie sagen: „Das stimmt nicht!"? Wenn Sie sich den Akt ansehen würden und sich ansehen würden, was da ausgewiesen ist, dann würden Sie ähnlich wie Frau FRANK, die sich das mit klarem Auge angesehen hat, was man Ihnen offensichtlich leider nicht vorwerfen kann, feststellen, dass dieses Haus nicht unter Schutzzone gestellt worden ist. Das ist es nicht und es wurde auch nicht verändert. Das heißt, es wurde auch keine Veränderung bei diesem Objekt vorgenommen. Das ist der Grund, weshalb auch die Bezirksvertretung nichts dazu gesagt hat. Im Übrigen war das auch nicht in der Stellungnahme der Bezirksvertretung drinnen.

 

Ich halte noch einmal fest, seit 1990 nicht unter Schutz gestellt. (GRin Heike Trammer: Das stimmt ja nicht! Es gibt einen anderen Brief!) Ich würde wirklich herzhaft raten, liebe Frau Kollegin, nicht Briefe zu lesen, sondern die Flächenwidmung! Das ist das Dokument, auf das man sich bezieht, auf nichts anderes.

 

Punkt zwei: Jetzt kommen wir zur emotionalen Geschichte in Ihrer Wortmeldung von vorhin, es hätte sich niemand um die beiden Mieterinnen gekümmert, die in diesem Objekt wohnen. Zum einen, und auch zur Information des Hauses, wir haben, nachdem wir das von Ihnen gehört haben, natürlich recherchiert. Es ist nicht Aufgabe der Stadt, Ersatzwohnungen zur Verfügung zu stellen. Wir haben uns aber natürlich informiert. Grundsätzlich eine Information: Die eine Mieterin hat bereits eine Wohnung, hat sie bereits angenommen und ist glücklich damit. Der zweiten Mieterin ist angeboten worden, dass sie im neu zu entstehenden Haus in derselben Struktur, in der selben Wohnhöhe, mit den selben Fensterfronten eine Ersatzwohnung bekommt. (GRin Heike Trammer: Aha! Jetzt kommt es!) Wenn Sie das "mangelndes Gewissen" nennen, dann lassen wir das gern auf uns sitzen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Wenn Sie sich den Akt angesehen hätten, wenn Sie sich die Flächenwidmung angesehen hätten, noch einmal, seit 1990, dann wären Sie auch darauf gekommen und hätten dann vielleicht nicht so leichtfertig Ihren Epos der Tränendrüsen da spielen können.

 

Eine durchaus ernstzunehmende Frage ist das, was der Herr Bezirksvorsteher gesagt hat, weil man da tatsächlich unterschiedlicher Meinung sein kann und ein Diskussionsbereich besteht. Es handelt sich bei diesem Bauplatz um einen sehr seichten Bauplatz, wie Sie sicherlich wissen, Herr Bezirksvorsteher. Es ist auch Aufgabe einer vernünftigen Stadtentwicklung und damit auch einer vernünftigen Flächenwidmung zu trachten, dass eine Bebaubarkeit so erfolgen kann, dass es auch zukünftigen Mieterinnen und Mietern oder Eigentümerinnen und Eigentümern zu Gute kommt. Gleichermaßen ist der Frage des Schutzes von Grünraum, egal wie groß oder wie klein er ist, gerade im innerstädtischen Raum besondere Bedeutung beizumessen. Da treffen sich Ihre Intentionen mit denen der Sozialdemokratie zu 100°Prozent. Wir haben erst unlängst eine Debatte geführt, wo man verlangt hat, Ausweisung auch von Grünbereichen im innerstädtischen Bereich, die sehr klein sind. Wir haben da frohen Herzens zugestimmt, weil uns gerade der Schutz des Grünraums im Innenviertelbereich ein Anliegen ist.

 

Im gegenständlichen Fall gab es eine Interessenabwägung, die deshalb zu Gunsten des Antragstellers erfolgt ist, weil der Antragsteller gleichzeitig eine reduzierte Bebauung im hinteren Bereich mit einem Flachdach angeboten hat, das muss man zur Fairness der Situation auch dazusagen, und auch vorgeschlagen und angeboten hat, eine Begrünung dieses Dachs vorzunehmen. Deshalb, und nur deshalb, war die Abwägung der Interessen auch der Stadtplanung und der Flächenwidmung dahin gehend gegeben, dass man gemeint hat, es wäre vertretbar, diesen kleinen Grünbereich nicht zu widmen und dafür eine Begrünung des Flachdachs im Hintertrakt der Hofstruktur vorzuschreiben und damit auch in der Flächenwidmung zu verankern, im Hinblick darauf, dass die Erlebbarkeit des Hinterhofs für die Mieter eine optische gewesen wäre und dies auch einige Meter höher genau denselben Zweck erfüllen würde. Das war die Überlegung. Das war die Überlegung, wo man diskutieren kann, wo es Interessenabwägung ist, wo ich aber meine, dass sie auch in diesem Fall eine sehr faire war, die zu Gunsten einer vernünftigen Stadtentwicklung Platz gegriffen hat.

 

Meine Damen und Herren, sie sehen also, es gab bei diesem Flächenwidmungsakt eine sachliche Diskussion, die einwandfrei und nach den Spielregeln der Flächenwidmung über die Bühne gegangen ist. Gegen jedwede Andeutung, es wäre da etwas anderes gelaufen und wir wären als Sozialdemokratie über die Interessen der Bürgerinnen und Bürger drübergefahren, verwahre ich mich auf das Schärfste!

 

Ich ersuche Sie, der Flächenwidmung und gleichzeitig den beiden Anträgen, die die Kollegin FRANK eingebracht hat, die Zuweisung zu ermöglichen. - Danke

 

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