Gemeinderat,
57. Sitzung vom 27.06.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 80 von 136
jemanden unter den Wienern oder Wienerinnen, der das lesen kann. Das ist so ähnlich wie "6 aus 45", nur würde das in dem Fall eigentlich eine Wahrscheinlichkeitsquote von sechs zu einer Million bedeuten.
Nun möchte ich zu unserem Bereich kommen. Ich kann
immer wieder nur sagen, es gibt wirklich positive Sachen, und da wiederhole ich
mich: Das ist der Bereich der Frauengesundheit. Was Frau
Prof Wimmer-Puchinger mit ihrem Büro leistet, ist unwahrscheinlich, und gerade
die letzte Aktion, die sie jetzt in die Wege geleitet hat, nämlich der
Afrikanischen Gesellschaft gegen die Genitalverstümmelung beizutreten, finde
ich großartig. Wenn man sich das überlegt - und das können wir uns überhaupt
nicht vorstellen -, sind 155 Millionen Frauen bedroht; "bedroht"
ist der falsche Ausdruck, sie sind bereits verstümmelt. Dagegen muss man,
bitte, gemeinsam auftreten, um sich gegen dieses falsch verstandene
Kulturverständnis einzusetzen. Frau Prof Wimmer-Puchinger, das ist ganz
toll, ich freue mich darüber! (Beifall
bei der ÖVP und von GRin Erika
Stubenvoll.)
Wir haben bisher in unserem Bereich noch ein
Sorgenkind gehabt, und zwar den PSD. Jetzt muss ich sagen, unter der neuen
Geschäftsführung hat sich sehr, sehr viel geändert. Der Tätigkeitsbericht ist
klar und transparent, es ist das Zahlenmaterial vorhanden, das wir verlangt
haben, und ich würde sagen, man kann es eigentlich nur jedem gegenüber als
Vorbildwirkung hinstellen. Ich weiß, ich habe ursprünglich für eine Dame
plädiert; ich war bei dem Auswahlverfahren dabei und habe mich für eine Frau
eingesetzt, weil ich gefunden habe, sie ist gut und Frauen müssen Frauen
unterstützen. Bitte, ihr hat die Erfahrung gefehlt, das muss ich ehrlich
zugeben. Herr Mag Brinskele hat, muss ich sagen, zu Recht die Stelle des
Geschäftsführers bekommen, und ich kann nur sagen: Bitte weiter so, wir sind
froh, dass wir Sie haben!
Was uns allerdings nicht gefällt, muss ich sagen, ist
die Stellung des Pflegeombudsmanns in Wien, und zwar aus rechtlicher Sicht. Es
gibt nämlich keine rechtliche Sicht, und das muss unserer Meinung nach geändert
werden. Wir haben eine Patientenanwaltschaft, die derzeit für
1,6 Millionen Menschen in Wien zuständig ist, und die ist einfach
überfordert, zumal der Patientenanwalt bis zum Herbst vorigen Jahres nicht
einmal gewusst hat, dass er auch für die Pflegeheime zuständig ist. Das ist
eigentlich eine sehr traurige Sache gewesen.
Aufgrund des Lainz-Skandals hat Wien jetzt einen
Pflegeombudsmann, der rechtlich nicht abgesichert ist. Es gibt unter anderem
einen Umweltombudsmann, einen Tierombudsmann, es gibt viele Ombudsmänner. Aber
eines ist ein Riesen-Unterschied: Ein Pflegeombudsmann muss Einsicht in die
Akten, in die Pflegegeschichte haben, und das ist beim jetzigen Status
überhaupt nicht möglich. Daher haben wir bereits am 23. Mai den Antrag
gestellt, eine rechtliche Verankerung dieser Stelle vorzunehmen.
Ich muss sagen, es ist jetzt das Ganze auch viel
leichter, und zwar durch die Einführung der TU 4. Man könnte ohne weiteres
eine Trennung vorsehen: AKH und TU 1 ist der Patientenanwalt, und
TU 4 ist der Pflegeanwalt oder wie er heißt, das weiß ich nicht, aber er
muss auf jeden Fall abgesichert sein. Ich hoffe, dass dieses Gesetz möglichst
bald in Kraft tritt.
Weil wir gerade bei TU 1 und TU 4 sind:
Auch hier muss schnell eine Klärung des rechtlichen Status herbeigeführt
werden, ob verschiedene Einrichtungen als Krankenhaus, als Sonderkrankenhaus
oder als Pflegeeinrichtung geführt werden. Ich möchte jetzt ein ganz simples,
verständliches Beispiel bringen.
Lieber Kollege Mayer! Jugendlich, wie du bist, hast
du eine Oma, die siebzig ist, und eine Tante, die fünfzig ist. Durch einen
unglücklichen Zufall rutscht die Oma in der Badewanne aus und hat einen
Oberschenkelhalsbruch, und die Tante stolpert die Stufen hinunter und hat das
Gleiche. Beide werden in ein Akutspital eingeliefert und dort gut betreut. Nach
fünf bis zehn Tagen werden sie entlassen. Die Oma kommt in ein geriatrisches
Zentrum, das ist die TU 4, die Tante kommt ins SMZ-Ost oder ins Süd, das
ist die TU 1, und beide wollen eine Rehab. Und das ist es, was jetzt unwahrscheinlich
ist: Die Oma, die ja auch sozialversichert ist, muss sich ihre Rehab selbst
zahlen, und bei der Tante, die in ein Krankenhaus eingeliefert wurde, zahlt
vier bis sechs Wochen die Krankenkasse. Beide werden gleich behandelt und haben
das Gleiche! Diese Ungleichbehandlung durch das System ist unverständlich und
unsozial und muss daher bald geändert werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Wenn Menschen, die sich einen Oberschenkelhalsbruch
zugezogen haben, rechtzeitig rehabilitiert werden, dann können 76 Prozent
wieder nach Hause oder in ein Pensionistenwohnheim kommen, also in kein
Pflegeheim, sondern in ihre gewohnte Umgebung zurückkehren. Was Wien fehlt,
sind Rehab-Zentren, und zwar nicht immer nur für einen Spezialbereich, sondern
für den all-gemeinmedizinischen Bereich. Es gibt zum Beispiel in Wien kein
Rehab-Zentrum für Schlaganfallpatienten. Es gibt so viele Sachen, bei denen
Rehab notwendig ist, die nicht behandelt werden können. Es ist egal, ob das ein
privater Betreiber führt, aber er braucht sicher die Unterstützung der Gemeinde
Wien.
Grundstücke bieten sich genug an, zum Beispiel im GZW
oder die frei werdenden Grundstücke im Orthopädischen Spital in Gersthof oder
die Semmelweisklinik, die ja übersiedelt. Rehab muss rechtzeitig einsetzen, und
es muss Rehab, bitte, nicht nur für junge, sondern auch für alte Menschen
möglich sein, damit sie wieder nach Hause können und, zum Teil mit Hilfe, in
ihrer gewohnten Umgebung bleiben können, sodass das Leben für sie lebenswert
ist. Die Forderung der ÖVP lautet daher: Bitte mehr Rehab-Zentren, und zwar zu
einem möglichst frühen Zeitpunkt!
Ich
möchte noch ganz kurz auf einen privaten Träger eingehen, und zwar auf das Haus
der Barmherzigkeit, das ja ein Parade-Sonderkrankenhaus ist, bestens geführt
wird und eigentlich schon zur Gänze belegt ist. Es werden jetzt auch noch
andere Krankenanstalten errichtet. Wien hat den Bau in diesem Fall finanziell
ermöglicht, und für die Führung der Einrichtung ist der private
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