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Gemeinderat, 57. Sitzung vom 27.06.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 104 von 136

 

Rechtsmaterien nachzuvollziehen, ist höchst, höchst anspruchsvoll und ich bin mir sicher, dass es eine viel zu große Zahl von Österreicherinnen und Österreichern gibt, die damit, so sie sich überhaupt mit dem Themenbereich beschäftigt haben, vor großen Herausforderungen stehen. Aber das ist ja nicht das Problem.

 

Behörden handeln im Sozialhilfebereich angesichts der komplexen Rechtslage für Nichtjuristen oft mehr kaum nachvollziehbar. Der Bericht der Volksanwaltschaft, des hochgelobten Volksanwalts Dr Peter Kostelka, von StRin Brauner als die Instanz schlechthin zitiert oder dargestellt, schreibt: „Seitens der Magistratsdirektion wurde dieser Standpunkt, der hier dann schlussendlich eingenommen wurde, letztendlich akzeptiert. Der Volksanwaltschaft wurde auch zugesichert, dass Frau K in diesem Zusammenhang keine Repressalien seitens des Sozialamtes wegen der einstweiligen Nichtrückzahlung der empfangenen Sozialhilfeleistungen zu befürchten habe."

 

Jetzt steht hier Repressalien unter Gänsefüßchen, das sage ich schon der guten Ordnung halber dazu. Aber Repressalien ist eine Zusammenfügung, eine Kurzfassung für eine grundsätzliche Problematik, auf die hier die Volksanwaltschaft aufmerksam macht. Weil sich jemand an die Volksanwaltschaft gewendet hat, hat er offensichtlich Sorge, dass ihm in weiterer Folge vom Sozialamt Nachteil erwachsen wird. Alleine die Tatsache, dass man der Überzeugung ist, dass das so ist, stellt Ihnen für Ihre Politik der Menschlichkeit, der Humanität ein denkbar schlechtes Zeugnis aus. Das sollten Sie sich hinter den Spiegel stecken, dieses Zitat des Volksanwaltes Dr Peter Kostelka, seines Zeichens ebenfalls Sozialdemokrat. (GR Heinz Hufnagl: Das ist ein Einzelfall mit subjektiver Wahrnehmung! Das müssen Sie fairerweise auch dazu sagen!) Es ist ein Bericht aus der Volksanwaltschaft, der hier vorliegt. Und nachdem (GR Heinz Hufnagl: Ein Einzelfall!), Herr Kollege Hufnagl, (GR Heinz Hufnagl: Das ist ein Einzelfall! Das ist ein Einzelfall!) nachdem es ja so ist, dass der Volksanwalt Kostelka vorhin von Frau StRin Brauner gerade als die moralische Instanz hingestellt wurde (GR Dr Herbert Madejski: Das ist ja das Schöne! Das ist ja das Schöne!), werden Sie sich doch jetzt nicht hier herstellen wollen und meinen, dass das jetzt nur ein Einzelfall ist und jetzt gelte das dann doch auf einmal nicht! Gut.

 

Gehen wir vielleicht auf eine andere politische Initiative, die man der Frau Stadträtin durchaus zuschreiben kann, die Novelle des Kinder- und Jugendschutzgesetzes, auch längst überfällig und über weite Strecken durchaus d´accord. Es ist auch in Ordnung, Frau Stadträtin, dass Sie sich dieser Initiative angenommen haben. Allerdings hat sie eine entscheidende Schwachstelle: Stichwort Alkopops. Das Verbot der Alkoholausschank, des Verkaufs von Alkohol an unter 16-Jährige fehlt. Sie haben sich hier konsequent der Forderung verweigert, dies ins Gesetz zu nehmen, weil Sie immer gesagt haben: Na ja, wenn das nicht im Gleichklang mit dem Burgenland und mit Niederösterreich passiert, wird das keine Wirkung haben. Also das ist für eine Sozialdemokratische Partei, so wie ich sie kennen gelernt habe, eine interessante Haltung, dass man anstelle zu sagen, dass dort, wo wir sind, der Fortschritt ist und vorangeht und versucht, Themen zu setzen, zu sagen: Nein, ich muss erst auf die anderen Bundesländer warten, denn erst wenn die etwas machen, dann trau’ ich mich auch drüber. Die Niederösterreicher haben sich da um diese Position nichts gepfiffen. Die haben hier sehr klar und deutlich Position bezogen und haben gesagt: Alkoholverkauf an unter 16-Jährige, das soll nicht sein, das darf nicht sein.

 

Es war für mich sehr interessant und Frau StRin Brauner wird heute hier von mir vielleicht übermäßig zitiert, aber das war heute von ihr schon ein sehr starkes Statement für die Alkoholprävention, gegen den Verkauf von Alkohol an unter 16-Jährige. Herr GR Vettermann schaut so skeptisch. Lesen Sie es im Protokoll nach, wenn Sie nicht herinnen waren. (GR Heinz Vettermann: Ich habe es ja gehört!) Das war eine unglaublich starke Aussage der Frau StRin Brauner gegen den Konsum von Alkohol von unter 16-Jährigen und ich meine, wenn Sie es auch bislang der Opposition nicht zugestanden haben, dass sie hier in dieser Frage selbstverständlich wieder Recht hat, vielleicht gibt es jetzt innerhalb der Sozialdemokratie doch einen Sinneswandel. (GR Heinz Hufnagl: Also der Ring Freiheitlicher Jugend wird im nächsten Wahlkampf kein Bier für Jugendliche ausschenken? Ist das richtig?) Na ja, also der Ring Freiheitlicher Jugend wird das wahrscheinlich genauso halten wie das die Sozialdemokratische Jugend oder die Sozialistische Jugend halten wird, Herr GR Hufnagl. (GR Godwin Schuster: Es wird kein Bier ausgeschenkt? Ist das richtig?)

 

Meine Herren, vielleicht könnten Sie sich zum Wort melden und dann handeln Sie das hier vom Rednerpult ab.

 

Andere politische Baustellen, Frau Stadträtin, sind hier heute schon durch zahlreiche Anträge besprochen worden: Schulraumsanierung, Bäderkonzept, die Geschichte mit dem Prater, die zu keinem Ende kommt, Familienförderungsgesetz. Apropos Familienförderungsgesetz, da wird Kollege STEFAN sich auch noch zum Wort melden.

 

Abschließend noch ein Thema, das mir wichtig ist, dass es nicht untergeht. Das hat auch so eine gewisse, fast möchte ich sagen, elegante Provokation, Frau Stadträtin. Es gibt hier eine Aussendung vom 21. Juni: „Wien setzt neue Bildungsstandards im Vorschulalter". Und dann werden Sie mit folgender Aussage zitiert: „Nachdem trotz der schlechten PISA-Ergebnisse keine Konsequenzen im frühkindlichen Bildungsbereich gezogen wurden, sehe ich die Wiener Initiative als Pionierarbeit für ganz Österreich." Na ja, es gibt schon noch eine Kompetenzverteilung in der Bundesverfassung und da ist es halt so, dass der frühkindliche Bildungsbereich - Kinderbetreuung in den Kindergärten, so ist es wahrscheinlich für die meisten besser zu verstehen - schon eine Angelegenheit ist, die nicht auf Bundesebene ist, sondern die voll und ganz in Ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Aber es

 

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