Gemeinderat,
59. Sitzung vom 03.10.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 13 von 37
diejenigen versuchen wir dann, von Artfremdem - bitte unter ganz dicken Anführungszeichen, weil die Dokumentation natürlich wichtig ist, aber sie soll nicht überborden - zu befreien. Auch das habe ich schon dargestellt.
Wir haben ja eine große Anzahl von Hilfspersonal in
unseren Einrichtungen. Ich darf Sie zum Beispiel darüber informieren, dass im
Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz dargelegt ist, dass von dem, was hier
festgehalten wurde, was an Pflegepersonal auf je 100 Bewohner und
Bewohnerinnen vorhanden sein muss, erlaubt ist, dass von den 40 Prozent
Pflegehelfern, die da vorgesehen sind, ein Teil auch Hilfspersonal, also
Abteilungshelfer, sein kann.
Das zum Beispiel rechnen wir nicht, weil wir wieder
einmal besser als der Standard sind und das auch bleiben werden. Das heißt,
unsere Abteilungshelfer werden in unserer Rechnung, die wir anstellen, nicht
mitgezählt, weil eben diese Abteilungshelfer dazu da sind, so wie Sie es
angesprochen haben, diejenigen, die beim Patienten, bei der Patientin arbeiten,
zu entlasten und dafür zu sorgen, dass wirklich volle Konzentration auf die medizinische
und pflegerische Betreuung da ist. Das heißt, wir haben dieses Hilfspersonal,
wir haben zusätzliches aufgenommen, wir haben die Betreuungspersonen auch geschult
und wir haben einen Standard, der weit über das Wiener Pflegeheimgesetz
hinausgeht. Insofern glaube ich, dass wir bei allem, was noch zu verändern und
zu verbessern ist, etwas tun und ich bin die letzte, die das gerade im
baulichen Bereich leugnet – jawohl, es ist noch viel zu tun, jawohl, es ist
angesichts des Denkmalschutzes nicht einfach, aber jawohl, wir werden es so wie
bisher auch hinkriegen und wir werden das auch machen.
Ich
glaube, dass wir mit diesen Maßnahmen sowohl im baulichen, aber vor allem im
pflegerisch-medizinischen Bereich, auf einem sehr guten Weg sind und uns jetzt
schon auf einem sehr hohen Niveau befinden.
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Danke,
Frau Stadträtin, für die Beantwortung der Frage.
Die
4. Anfrage (FSP - 04088-2005/0001 - KFP/GM) wurde von Herrn GR
Strache gestellt und ist an den Herrn Bürgermeister gerichtet:
Sind dienst- bzw disziplinarrechtliche Schritte in Fällen eingeleitet
worden, in denen in den Jahren 2001/ 2002 rechtswidrige Weisungen bzw
Interventionen in staatsbürgerschaftlichen Angelegenheiten von Seiten des
Präsidialbüros des Bürgermeisters erfolgten?
Bitte,
Herr Bürgermeister.
Bgm Dr Michael Häupl: Herr Gemeinderat!
Da Spekulationen ja wohl nicht Grundlage einer
Anfragebeantwortung sein können, kann ich Ihnen lediglich sagen, mir ist keine
rechtswidrige Weisung oder auch rechtswidrige Intervention - was immer das ist
- seitens des Präsidialbüros, egal in welcher Angelegenheit, bekannt und
folgerichtig gibt es auch keine disziplinar- oder dienstrechtlichen
Einschreitungen.
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Danke.
Bitte, Herr Strache.
GR Heinz-Christian Strache (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Ich stelle da gleich die Zusatzfrage: Ist Ihnen
bekannt, dass, wie in der "Kronen Zeitung" vom 21.6.2005 ersichtlich
und auch berichtet worden ist, ein russischer Staatsbürger die österreichische
Staatsbürgerschaft erhalten hat, obwohl bereits die gerichtliche
Voruntersuchung gegen diesen wegen eines Steuerbetruges, eines vermeintlichen
Steuerbetruges, in großem Stil eingeleitet worden ist, und es daher letztlich
auch nicht möglich war, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom
Wohnsitzfinanzamt auszustellen und vorzulegen. Das aber wäre für die
Staatsbürgerschaftsverleihung unerlässlich gewesen. Ist Ihnen bekannt, dass
hier eine Staatsbürgerschaft verliehen worden ist, obwohl eine wesentliche
Voraussetzung, nämlich die Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Wohnsitzfinanzamtes herbeizuschaffen, nicht gegeben war?
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Bitte, Herr
Bürgermeister.
Bgm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter
Herr Gemeinderat!
Mir ist dieser “Kronen Zeitung“-Artikel
ausschließlich durch ein Schreiben des Herrn Volksanwaltes bekannt geworden,
das er an mich gerichtet hat, als er diesen Staatsbürgerschaftsakt angefordert
hat. Ich gebe zu, ich habe ihn in der Originalausgabe der “Krone" nicht
gelesen. Soweit ich mich jetzt auch an dieses Schreiben erinnere, ist auch hier
der Zusammenhang zwischen dieser Staatsbürgerschaftsverleihung und diesem
möglichen - aber das weiß ich nicht - Kriminalakt für mich ja auch
ausschließlich mit der Information durch dieses Schreiben des Herrn
Volksanwaltes hergestellt worden. Ich muss davon ausgehen, dass die MA 61
bei der Verleihung von Staatsbürgerschaften alle notwendigen Unterlagen
herbeischafft, alle notwendigen Recherchen anstellt oder anstellen lässt und
sohin auf dieser Basis dann auch die Staatsbürgerschaftsverleihung entsprechend
durchführt.
Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen. Ich bitte um
Verständnis dafür, dass ich nicht alle mehr als 15 000 Akten, wie Sie ja
immer - nicht zuletzt auch jetzt im Wahlkampf - inkriminieren, auch anschauen
kann, oder dass sie mir zur Kenntnis kommen.
Es ist dies auch nicht meine Aufgabe, sondern die
Aufgabe der MA 61. So gesehen kann ich Ihre Frage nur so beantworten:
Nein.
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Danke. Die
2. Zusatzfrage wird von Herrn GR Barnet gestellt.
GR Günther Barnet (Bündnis Zukunft
Wien - die Stadtpartei): Herr Bürgermeister!
Sehr wohl eine rechtswidrige Weisung hat es gegeben im
Zusammenhang mit dem berühmten Lainz-Skandal durch die MA 47, nämlich ein
Gesetz nicht zu vollziehen. Gegen den ehemaligen Leiter der MA 47 wurde
daher ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Ich weiß natürlich, dass Sie uns
hier nicht sagen dürfen, wie es ausgegangen ist, weil Sie da streng an die
einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen gebunden sind. Darf ich aber
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