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Gemeinderat, 59. Sitzung vom 03.10.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 37

 

diejenigen versuchen wir dann, von Artfremdem - bitte unter ganz dicken Anführungszeichen, weil die Dokumentation natürlich wichtig ist, aber sie soll nicht überborden - zu befreien. Auch das habe ich schon dargestellt.

 

Wir haben ja eine große Anzahl von Hilfspersonal in unseren Einrichtungen. Ich darf Sie zum Beispiel darüber informieren, dass im Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz dargelegt ist, dass von dem, was hier festgehalten wurde, was an Pflegepersonal auf je 100 Bewohner und Bewohnerinnen vorhanden sein muss, erlaubt ist, dass von den 40 Prozent Pflegehelfern, die da vorgesehen sind, ein Teil auch Hilfspersonal, also Abteilungshelfer, sein kann.

 

Das zum Beispiel rechnen wir nicht, weil wir wieder einmal besser als der Standard sind und das auch bleiben werden. Das heißt, unsere Abteilungshelfer werden in unserer Rechnung, die wir anstellen, nicht mitgezählt, weil eben diese Abteilungshelfer dazu da sind, so wie Sie es angesprochen haben, diejenigen, die beim Patienten, bei der Patientin arbeiten, zu entlasten und dafür zu sorgen, dass wirklich volle Konzentration auf die medizinische und pflegerische Betreuung da ist. Das heißt, wir haben dieses Hilfspersonal, wir haben zusätzliches aufgenommen, wir haben die Betreuungspersonen auch geschult und wir haben einen Standard, der weit über das Wiener Pflegeheimgesetz hinausgeht. Insofern glaube ich, dass wir bei allem, was noch zu verändern und zu verbessern ist, etwas tun und ich bin die letzte, die das gerade im baulichen Bereich leugnet – jawohl, es ist noch viel zu tun, jawohl, es ist angesichts des Denkmalschutzes nicht einfach, aber jawohl, wir werden es so wie bisher auch hinkriegen und wir werden das auch machen.

 

Ich glaube, dass wir mit diesen Maßnahmen sowohl im baulichen, aber vor allem im pflegerisch-medizinischen Bereich, auf einem sehr guten Weg sind und uns jetzt schon auf einem sehr hohen Niveau befinden.

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Danke, Frau Stadträtin, für die Beantwortung der Frage.

 

Die 4. Anfrage (FSP - 04088-2005/0001 - KFP/GM) wurde von Herrn GR Strache gestellt und ist an den Herrn Bürgermeister gerichtet:

 

Sind dienst- bzw disziplinarrechtliche Schritte in Fällen eingeleitet worden, in denen in den Jahren 2001/ 2002 rechtswidrige Weisungen bzw Interventionen in staatsbürgerschaftlichen Angelegenheiten von Seiten des Präsidialbüros des Bürgermeisters erfolgten?

 

Bitte, Herr Bürgermeister.

 

Bgm Dr Michael Häupl: Herr Gemeinderat!

 

Da Spekulationen ja wohl nicht Grundlage einer Anfragebeantwortung sein können, kann ich Ihnen lediglich sagen, mir ist keine rechtswidrige Weisung oder auch rechtswidrige Intervention - was immer das ist - seitens des Präsidialbüros, egal in welcher Angelegenheit, bekannt und folgerichtig gibt es auch keine disziplinar- oder dienstrechtlichen Einschreitungen.

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Danke. Bitte, Herr Strache.

 

GR Heinz-Christian Strache (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

 

Ich stelle da gleich die Zusatzfrage: Ist Ihnen bekannt, dass, wie in der "Kronen Zeitung" vom 21.6.2005 ersichtlich und auch berichtet worden ist, ein russischer Staatsbürger die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten hat, obwohl bereits die gerichtliche Voruntersuchung gegen diesen wegen eines Steuerbetruges, eines vermeintlichen Steuerbetruges, in großem Stil eingeleitet worden ist, und es daher letztlich auch nicht möglich war, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Wohnsitzfinanzamt auszustellen und vorzulegen. Das aber wäre für die Staatsbürgerschaftsverleihung unerlässlich gewesen. Ist Ihnen bekannt, dass hier eine Staatsbürgerschaft verliehen worden ist, obwohl eine wesentliche Voraussetzung, nämlich die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wohnsitzfinanzamtes herbeizuschaffen, nicht gegeben war?

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Bitte, Herr Bürgermeister.

 

Bgm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Gemeinderat!

 

Mir ist dieser “Kronen Zeitung“-Artikel ausschließlich durch ein Schreiben des Herrn Volksanwaltes bekannt geworden, das er an mich gerichtet hat, als er diesen Staatsbürgerschaftsakt angefordert hat. Ich gebe zu, ich habe ihn in der Originalausgabe der “Krone" nicht gelesen. Soweit ich mich jetzt auch an dieses Schreiben erinnere, ist auch hier der Zusammenhang zwischen dieser Staatsbürgerschaftsverleihung und diesem möglichen - aber das weiß ich nicht - Kriminalakt für mich ja auch ausschließlich mit der Information durch dieses Schreiben des Herrn Volksanwaltes hergestellt worden. Ich muss davon ausgehen, dass die MA 61 bei der Verleihung von Staatsbürgerschaften alle notwendigen Unterlagen herbeischafft, alle notwendigen Recherchen anstellt oder anstellen lässt und sohin auf dieser Basis dann auch die Staatsbürgerschaftsverleihung entsprechend durchführt.

 

Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich nicht alle mehr als 15 000 Akten, wie Sie ja immer - nicht zuletzt auch jetzt im Wahlkampf - inkriminieren, auch anschauen kann, oder dass sie mir zur Kenntnis kommen.

 

Es ist dies auch nicht meine Aufgabe, sondern die Aufgabe der MA 61. So gesehen kann ich Ihre Frage nur so beantworten: Nein.

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn GR Barnet gestellt.

 

GR Günther Barnet (Bündnis Zukunft Wien - die Stadtpartei): Herr Bürgermeister!

 

Sehr wohl eine rechtswidrige Weisung hat es gegeben im Zusammenhang mit dem berühmten Lainz-Skandal durch die MA 47, nämlich ein Gesetz nicht zu vollziehen. Gegen den ehemaligen Leiter der MA 47 wurde daher ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Ich weiß natürlich, dass Sie uns hier nicht sagen dürfen, wie es ausgegangen ist, weil Sie da streng an die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen gebunden sind. Darf ich aber

 

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