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Gemeinderat, 5. Sitzung vom 24.01.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 70 von 89

 

Rechten. Da die Richtlinie seit gestern umgesetzt sein muss, beantragen wir die sofortige Abstimmung. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Vorsitzender GR Dr Wolfgang Ulm: Ich erteile das Wort nun Frau GRin Mag Feldmann.

 

GRin Mag Barbara Feldmann (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich habe, was unser Abstimmungsverhalten betrifft, schon im Ausschuss erklärt, dass wir bezüglich der valorisierten Dreijahresverträge traditionell negativ gestimmt haben und dieses Mal eine Differenzierung vorgenommen haben. Ich werde erklären, warum wir das getan haben. Im Bereich des Gewaltschutzes empfinden wir das als sinnvoll, weil eine bessere Planbarkeit von Sicherheit für die betreffenden Institutionen erreicht werden kann.

 

Mir ist klar, dass alle anderen Institutionen und Vereine auch gerne Dreijahresverträge hätten. Aber wir finden nicht, dass das in jedem Bereich notwendig ist, weil der Aufwand einer jährlichen Budgeterstellung und Einreichung für einen Verein in unseren Augen ein zumutbarer ist und eine Überschaubarkeit gibt.

 

Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen und wieder einmal darauf hinweisen, dass frauenspezifische Budgets in allen Magistraten und Ausschüssen und Dienststellen eingerichtet gehören, weil ja ein Großteil des Gesamtbudgets der MA 57 für die Frauenhäuser zweckgebunden ist und dann ein relativ geringer Teil für die restlichen Bereiche übrig bleibt. Längst schon gehört die Subventionierung verschiedener Vereine themenmäßig den zuständigen Magistraten und Ausschüssen zugeordnet und von einer generellen Koordinationsstelle, wie wir sie vorgeschlagen haben, von außen koordiniert.

 

Dazu gehört in Wien auch ein Gender-gerechtes Budget, um die Gender-Perspektive in allen Stadien der Budgeterstellung einzubringen. Die Implementierung von Gender Budgeting im Budgetanschlag 2006 ist ein erster Schritt, den wir sehr begrüßen. Aber eigentlich finden wir, dass das nur ein sehr kleiner, zaghafter Schritt ist, ein so genanntes Schritterl.

 

Im Rahmen des Beschlusses vom Europarat 98 haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, Gender Budgeting in alle politischen Entscheidungen und Handlungsabläufe zu integrieren. Wir haben in einem Beschluss- und Resolutionsantrag im Dezember 2005 flächendeckende Schulungsmaßnahmen für alle Einrichtungen gefordert, einen Bericht, in dem die wichtigsten Chancen-Ungleichheiten dargestellt werden, die Erstellung eines Katalogs zur Förderung der Gleichstellung und zum Abbau der Chancen-Ungleichheiten sowie die Erstellung von Arbeitsprogrammen in den einzelnen Magistraten.

 

Der Ansatz, das Prinzip der Geschlechtergerechtigkeit in alle Politikfelder zu integrieren, ist spätestens seit der Weltfrauenkonferenz in Peking bekannt. Wir wissen alle, dass die Umsetzung nur erfolgreich sein kann, wenn es einen Top-Down-Ansatz gibt. Es wäre schön, wenn Wien auch mit der Bundesverwaltung gleichziehen könnte; dort ist durch zahlreiche Informationsveranstaltungen, Schulungen und Workshops Gender Mainstreaming in alle Ministerien eingebracht worden. Es gibt über 60 erfolgreiche Pilotprojekte, die großteils umgesetzt und konkretisiert sind. Ich bitte Sie noch einmal, dass wir in Wien vielleicht etwas schneller mit diesem Prozess vorankommen, sodass wir mit der Bundesverwaltung gleichziehen können und Gender Mainstreaming als selbstverständliches Instrument für die Planung und Erstellung öffentlicher Haushalte implementieren können.

 

Ich flitze jetzt zur Postnummer 10 betreffend Information von Drittstaatenangehörigen und bringe gemeinsam mit meiner Kollegin Mag Sirvan Ekici einen Beschluss- und Resolutionsantrag ein. Ein wesentliches Charakteristikum der Stadt Wien ist, wie wir alle wissen, ihre kulturelle und gesellschaftliche Vielfalt. Aus der Sicht der Stadtregierung ergeben sich aus dieser Vielfalt und den europarechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Behandlung von Drittstaatenangehörigen administrative Verpflichtungen, in diesem Fall im Bereich der Informationspolitik. Es ist die Aufgabe der zuständigen Stellen in der Verwaltung, die aufenthaltsberechtigten und seit fünf Jahren legal niedergelassenen MitbewohnerInnen, die aus einem Drittstaat stammen, ebenso ausreichend wie ihre inländischen MitbewohnerInnen über die verschiedenen Rechte in den Bereichen Soziales, Bildung und Wohnen zu informieren.

 

Ich bringe hiermit den Beschlussantrag ein:

 

„Der Bürgermeister der Bundeshauptstadt Wien wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass für alle aufenthaltsberechtigten und seit fünf Jahren legal niedergelassenen MitbewohnerInnen, die aus einem Drittstaat stammen, in sämtlichen öffentlichen Einrichtungen und Stellen der Stadt Wien entsprechendes mehrsprachiges Informationsmaterial hinsichtlich der Rechte aus den Bereichen Soziales, Bildung und Wohnen aufliegt.

 

Darüber hinaus möge der Bürgermeister der Bundeshauptstadt Wien dafür Sorge tragen, dass die MitarbeiterInnen der Stellen der Stadt Wien hinsichtlich der Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen und deren Rechten geschult und regelmäßig informiert werden.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt." - Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Vorsitzender GR Dr Wolfgang Ulm: Zum Wort gemeldet ist Frau GRin Ludwig. - Bitte.

 

GRin Martina LUDWIG (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Frau Berichterstatterin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Ganz kurz zu Ihnen, Kollegin Feldmann: Ich habe mich jetzt nicht ganz ausgekannt, weil Sie bei den Budgetdebatten immer sagen, dass die MA 57 zum Teil für einzelne Geschichten zu wenig Budget hat. Jetzt haben Sie gesagt, das gehört überhaupt alles aufgeteilt und nicht zentriert, man soll es zuordnen. Ganz habe ich mich also nicht ausgekannt.

 

Trotzdem wollte ich Ihnen noch sagen, dass Gender Budgeting und Gender Mainstreaming in der Stadt Wien

 

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