Gemeinderat,
12. Sitzung vom 05.10.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 33 von 83
funktioniert, dann kann man auf Grund der Handschrift
einen Unterschied sehen, und die positive Fehlerkultur im AKH schaut dann so
aus, dass man mit den betroffenen Hebammen eine Niederschrift wegen
Dienstpflichtverletzung macht und ihnen mehr oder weniger eine Verletzung der
Sorgfaltspflicht auf Grund des § 18
der Dienstordnung vorwirft. Das kommt in den Personalakt, und das ist kein
Spaß, das bleibt ein Leben lang im Personalakt eines Arbeitnehmers.
Wenn ich dann lese, dass die Abteilung
Medizisch-Technische Dienste und Sanitätshilfsdienste im AKH als frauen- und
familienfreundlichster Betrieb unter dem Motto “Taten statt Worte“ und gemäß
dem Grundsatz des Leitbildes “Mensch sein im AKH“ ausgezeichnet wurden, dann
ist es meiner Meinung nach wirklich schlimm, wenn das Ihr positiver Umgang mit
Fehlern ist! Ich kann nur sagen: Es ist menschenverachtend, was hier passiert!
Wenn wir schon dabei sind, möchte ich noch etwas
erwähnen, was uns auch gesagt wurde: Wenn jemand irgendwo, nicht unbedingt nur
im AKH, Fehler aufzeigt, dann wird er mundtot gemacht, und wenn er dann vier
Monate im Krankenstand ist, weil er so gemobbt wurde, dann wird er
rausgeschmissen. All das hat System: Hier herrscht ein Unterdrückungssystem
vor, und das lehnen wir ganz entschieden ab! (Beifall bei der FPÖ.)
Im Übereinkommen mit StR Rieder steht: „Der KAV wird
keinen Kündigungsdruck auf kranke Mitarbeiter ausüben, sondern bemüht sein, für
sie geeignete Arbeitsplätze zu schaffen.“ – Ich sage: Das ist alles
Theorie! In der Praxis gibt es das nicht!
Jetzt noch ein Wort zum Resolutionsantrag der ÖVP.
Dieser Resolutionsantrag sagt nach meinem Verständnis auf Grund einer
Zeitungsmeldung von Herrn Dohr aus, dass Patienten an ihn herantreten, weil es unterschiedlich
lange Wartezeiten für Operationen gibt. Meinem Gefühl nach unterstellt er
generell, dass es Unterschiede gibt zu Privatpatienten und
Sonderklassepatienten. – Es soll eine Kommission eingesetzt werden.
Was mich an dem Resolutionsantrag stört, ist, dass er
generell unterstellt, dass sich das so verhält, dass es hier eine
Ungleichbehandlung gibt und dass das Gesundheitssystem in Wien schlecht
ist. – Das tue ich nicht! Ich möchte feststellen, dass auch wir der
Meinung sind, dass Regeloperationen etwa binnen zwei Wochen, was eben die
Voruntersuchungen ergeben, durchgeführt werden sollen, ungeachtet dessen, ob es
sich dabei um einen Privatpatienten oder Sonderklassepatienten handelt. Bei
Herzoperationen soll die Wartefrist vier bis sechs Wochen dauern. – Es ist
das wahrscheinlich auch immer im Einzelfall zu beurteilen. Aber wenn es so
schlecht wäre, dann würden nicht ein Drittel aller Herzoperationen oder die
Hälfte aller Nierentransplantationen in Wien stattfinden.
Ich meine, dass man das nicht generalisieren kann.
Dieser Wischi-Waschi-Antrag kann keine Wirkung zeigen, weil die Sache nicht so
einfach ist. Ein Spital kann völlig überlastet sein, und in einem anderen kann
die Operation rascher durchgeführt werden. Das hat nicht immer etwas mit Sonderklasse-
oder Privatpatienten zu tun. Sicherlich wird es solche Fälle – also Fälle
der so genannten Kuvertmedizin – geben. Diese gehören, wenn man
draufkommt, geahndet, und zwar viel strenger als bisher. Die generelle
Unterstellung würde ich aber nicht mittragen wollen.
Außerdem wird ja nicht jeder, der operiert werden
will, nach der Reihenfolge seines Erscheinens operiert. Das geht nicht. Es ist
ja zum Beispiel nicht Hüfte gleich Hüfte oder Gelenk gleich Gelenk. Das kann
man vielleicht als Einzelperson oft nicht in der ganzen Tragweite beurteilen.
Aber wenn man schon Vergleiche anstellt, dann möchte ich doch sagen, dass die
Wartezeit für eine Hüftoperation in Wien in der Regel zwei bis sechs Monate
dauert. Und da die ÖVP diesen Antrag gestellt hat, möchte ich auch darauf
hinweisen, dass die Wartezeit in Niederösterreich, etwa im Waldviertel oder in
Wiener Neustadt, bis zu neunzehn Monate dauern kann.
Und wenn Kollegin Pilz das mit trägt, dann kann ich
mir auch nicht verkneifen zu sagen, dass man in Ländern, in denen eine
sozialistische Regierung mit grünem Willen unterstützt wird, wie zum Beispiel
in Schweden, fünf Jahre auf eine Hüfte wartet oder wie in England ab einem
gewissen Alter überhaupt keine neue Hüfte mehr bekommt.
In diesem Antrag ist also eine gewisse Verlogenheit.
Deswegen werden wir ihn nicht unterstützen.
Schlussendlich geht es den beiden Parteien ganz
offensichtlich nicht um Sachpolitik, sondern um die Versorgung des Herrn
Dr Vogt, der sicherlich ein sehr fähiger Mann ist. Er war – glaube ich –
schon pensionierter Unfallchirurg, als er Pflegeombudsmann wurde. Er kann sich
sicherlich um die neu zusammengelegte Pflege- und Patientenanwaltschaft
bewerben, dagegen spricht nichts. Dass man das Ganze aber offensichtlich
ständig mit einer Person verbindet, entwertet diesen Antrag für uns
gleichermaßen, weil es da offensichtlich nicht um die Sache, sondern um die
Person geht. Deswegen werden wir sowohl diesem Antrag als auch dem Aktenstück,
wie ich vorher ausgeführt habe, nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Vorsitzender GR Günther Reiter: Zu Wort
gemeldet ist Frau GRin Klicka. Ich erteile es.
GRin Marianne Klicka (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr
Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Berichterstatter! Sehr geehrte Damen und
Herren!
Heute liegt uns der
Organisationsplan vor, der natürlich ein Bundesvorschlag ist und zu dem wir in
Wien, so wie Herr GR Hundstorfer schon gesagt hat, nur das Zustimmungsrecht
haben. Dieses Zustimmungsrecht ist natürlich für uns auch sehr wichtig, denn
wenn grobe Veränderungen innerhalb des Organisationsplans stattfinden, dann
müssten wir, um die Versorgung der Wienerinnen und Wiener sicherzustellen,
natürlich auch mit unseren öffentlichen Krankenanstalten reagieren, um das
gesamte Versorgungsnetzwerk in Wien zu erhalten. Aber wenn wir diesem
Organisationsplan – hinsichtlich dessen wir, beziehungsweise im Besonderen die
Frau Stadträtin, sich mit dem Herrn Rektor sehr gut
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