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Gemeinderat, 13. Sitzung vom 25.10.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 67 von 80

 

nicht. Aber sie hat richtigerweise auch in einem großen Bereich wie dem Casinobereich, wenn ich den Prater anschaue, Admiral und andere, durchaus etwas geleistet, wo man auch eher zum Vergnügen hingehen kann. Dorthin werden aber die Leute, die in den Außenbezirken hingehen, sicher nicht gehen. Man hat sich also das gesamte Feld praktisch einverleibt. Es ist doch auch eine politische Verantwortung seitens der Mehrheitsfraktion und der ÖVP, wie es heute in Wien um dieses Kleine Glücksspiel ausschaut.

 

Meine Damen und Herren, ich würde den Bürgermeister noch eines bitten. Ich habe einige Forderungen aufgestellt, ich würde aber auch bitten, dass man jene anonymen Spieler und Vereine, die sich dann mit der Rehab beschäftigen, seitens der Stadt Wien wirklich unterstützt, denn man nimmt genug ein. Das ist eine wirkliche Forderung. Ich kann mir vorstellen, das ist eine moralische Aufgabe, wenn man schon das Gesetz so gestaltet, dass man zumindest noch jenen Leuten hilft, die Hilfe suchen, damit diese nicht auf private Spender angewiesen sind. Überlassen Sie hier die Rehab nicht der Firma Novomatic selbst. Das ist an sich absurd. Das ist, als ob die Tabakindustrie in der Zeitschrift für Lungenkrebs werben würde. Das ist wirklich absurd. Weil sonst erscheint den Aussteigern der Gio Hahn nicht nur zuerst, wenn sie gespielt haben, wenn sie alles verloren haben, sondern auch dann, wenn es um Hilfe geht unter der Überschrift "Verantwortung ernst nehmen". Das ist nämlich das Einzige am Schluss eines Spielerlebens, wo die ÖVP und der Gio Hahn die christliche Wurzel wiederentdeckt haben! - Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich der Herr Bürgermeister zum Wort gemeldet. - Bitte schön.

 

Bgm Dr Michael Häupl: Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

In der Tat, Herr Gemeinderat, Sie haben darauf hingewiesen, dass wir heute schon Gelegenheit hatten, uns, mag sein, vielleicht nicht ausführlich genug, aber doch darüber zu unterhalten.

 

Bevor ich Ihre Fragen, so wie sie in der Präsidiale ausgemacht wurden, beantworten will, möchte ich auf einen Hinweis von heute Vormittag noch kurz eingehen. Es wurde die Feststellung getroffen, dass es im Donauplex eine Spielhalle gibt, wo keine entsprechende Vergnügungssteuerabgabe entrichtet wird. Ich darf Ihnen mitteilen, dass mit Bescheid der MA 4 vom 27. Juni 2006 für den Standort Wien 22, Wagramer Straße 79, Donauplex, Top 609, für die Monate Mai 2006 und Juni 2006 229 600 EUR vorgeschrieben wurden. Es wurde Einspruch erhoben. Der Berufungsbescheid vom 22. September 2006 hat den Bescheid vom 27. Juni 2006 vollinhaltlich bestätigt. Es sind noch eineinhalb Wochen Zeit, bis die sechswöchige Einspruchsfrist für den Verwaltungsgerichtshof verstrichen ist. Jedenfalls gibt es hier seitens der Stadt Wien eine ganz klare und korrekte Handlung, die gesetzt wurde, sodass die Geschichte von heute Vormittag, es werde dort keine Vergnügungssteuer eingehoben, schlicht und ergreifend eine falsche ist. Im Hinblick auf die nächsten Monate läuft das Abgabeverfahren, das in etwa die Vorschreibung von 460 000 EUR bedeuten wird. Also hier gibt es keinerlei Bevorzugungen.

 

Eine zweite Sache lassen Sie mich auch noch kurz vorab bemerken: Es wurde heute Vormittag gemeint, jetzt wiederholt, dass für die anonymen Spieler, also Leute, die sich zusammenschließen, um gemeinsam bei der Sucht sich entsprechend gegenseitig, aber natürlich auch unter professioneller Anleitung zu helfen, seitens der Stadt Wien nichts getan wird. Hier werden von jedem einzelnen Abgabenbescheid 10 EUR für diese Vereine verwendet. Das ist eine entsprechende Einnahmenverkürzung der Stadt, also das zahlt natürlich die Stadt. Jetzt kann man behaupten, das sei zu wenig, das ist gar keine Frage. Ich würde meinen, auch das ist, so wie alle anderen Dinge, wie etwa die Höhe der Abgaben, aber auch die Höhe der Strafen, eine Sache, die man dann diskutieren sollte, wenn man meiner Anregung von heute Morgen folgt, dieses Gesetz entsprechend zu ändern, sodass man tunlichst auf jenes Ergebnis kommt, dass man vor allem die Kontrollen nicht nur des Jugendschutzes, sondern auch aller anderen gesetzlichen Bestimmungen entsprechend erleichtern kann und das wieder zu dem führt, was wir letztendlich auch wollen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun darf ich Ihre Fragen beantworten:

 

Fragen 4 und 5: Gemäß § 15 Abs 1c des Wiener Veranstaltungsgesetzes hat die Behörde in Konzessionsverfahren dem Beirat Gelegenheit zu geben, binnen vier Wochen eine fachliche Empfehlung abzugeben. Der Beirat ist dazu nicht verpflichtet und hat selbst zu entscheiden, ob er tätig wird oder nicht. Nach Ablauf dieser Frist ist die Konzession entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu erteilen.

 

Zu den Punkten 11 und 12: Die Errichtung von Schiebetüren zwischen Spiellokalen ist rechtlich unzulässig und wird auf diesen Umstand bei der Konzessionserteilung durch Erhebung vor Ort überprüft. Sollten Umgehungstatbestände vorliegen, werden Konzessionen nicht erteilt. Wenn im Nachhinein Missstände festgestellt werden, erfolgt unverzüglich die Aufforderung an den Betreiber, innerhalb kurzer Fristsetzung, zirka drei Wochen, den konsensgemäßen Zustand herzustellen. Ein Verwaltungsstrafverfahren wird eingeleitet. Die BetreiberInnen folgen in der Regel der Aufforderung der Behörde.

 

Der Begriff der Automatencasinos ist in der Rechtsordnung nicht vorhanden, daher statistisch nicht erfassbar. Daher kann ich Ihnen auch keine Auskunft erteilen.

 

Zu Punkt 12: Jährlich werden zirka 15 Einstellungsverfahren durchgeführt. Im Jahr 2006 wurden bisher 97 Anzeigen wegen unbefugten Spielapparatebesitzes verzeichnet.

 

Zu Punkt 13: Im Umkreis von 150 m von Schulen, Kindertagesheimen und dergleichen werden grundsätzlich keine Konzessionen erteilt. Sämtliche Konzessionen werden nur nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen erteilt.

 

Zu Punkt 14: Derartige Einrichtungen werden in allen

 

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