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Gemeinderat, 16. Sitzung vom 15.12.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 101 von 129

 

darauf hinweisen. Das merken wir immer stärker besonders unter unseren Jungen. Mit solchen Hauruck-Aktionen wie jener der Frau Stadtrat können Sie nur Schiffbruch erleiden, und die Seenot, in der sich die Frau Stadtrat in diesem Zusammenhang befindet, hat sie sich selbst zuzuschreiben! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Zu Wort gelangt Frau GRin Mag Korun.

 

GRin Mag Alev Korun (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich verzichte gerne darauf, auf die Inhalte und die Wortmeldungen meines Vorredners einzugehen. Ich möchte nur eine Anmerkung dazu machen: Ich meine, es ist traurig, dass das intellektuelle und menschliche Niveau im Wiener Gemeinderat vor allem dann derart tief ist, wenn die Freiheitlichen zu Wort kommen. (Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPÖ.)

 

Beim Poststück Nummer 12 handelt es sich um Maßnahmen zur Förderung interkultureller Kompetenz. Es geht um die Niederlassungs- und Integrationsbegleitung von Zuwanderinnen und Zuwanderern. Wir haben sowohl im Integrationsausschuss als auch hier im Gemeinderat seit den letzten Wahlen mehrere Maßnahmen beschlossen, die die Integration von EinwanderInnen fördern sollen.

 

Auf der anderen Seite werden auf Bundesebene aber Gesetze beschlossen, mit denen die gesellschaftliche und soziale Integration von eingewanderten Menschen nicht nur nicht gefördert wird, sondern mit denen ihrer sozialer Marginalisierung Vorschub geleistet, ihre materielle Absicherung gefährdet und mit denen sie an den Rand der Gesellschaft gedrängt beziehungsweise geradezu in die Armut getrieben werden. – Ich rede jetzt vom so genannten Fremdenrechtspaket, wobei ich meine, dass der Begriff Recht in dieser Wortzusammensetzung eigentlich überflüssig ist, weil das, was im Jahr 2005 im österreichischen Parlament beschlossen wurde, tatsächlich ein Entrechtungspaket war. Leider wurde dieses Gesetz damals nicht nur mit den Stimmen der damaligen Regierungsparteien beschlossen, sondern auch mit den Stimmen der Sozialdemokratischen Partei.

 

Nun, nach fast einem Jahr, zeigt dieses Gesetz die Auswirkungen, vor denen sehr viele Menschen gewarnt haben, und zwar nicht nur die GRÜNEN, sondern auch NGOs, Migrationsexperten und Menschenrechtsexperten und -expertinnen. Die Auswüchse – unter Anführungszeichen – zeigen sich und zeigten sich in den letzten Wochen. Die Berichterstattung kennen alle. Ich werde jetzt die so genannten Einzelfälle, die in die Hunderte beziehungsweise eigentlich Tausende gehen, nicht wiederholen.

 

Es geht insbesondere um einen Teil des so genannten Fremdenrechtspakets, nämlich um das Familienbeihilfen- und um das Kinderbetreuungsgeldgesetz. Diese beiden Gesetze wurden im Rahmen des so genannten Fremdenrechtspakets mit dem Ergebnis novelliert, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für NichtösterreicherInnen und Nicht-EU-BürgerInnen drastisch verschärft wurden. Der Bezug dieser beiden Transferleistungen wurde nämlich an eine bestimmte Form des rechtmäßigen Aufenthalts gekoppelt, und zwar an die rechtmäßige Niederlassung im Sinne der §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes.

 

Es war in den letzten Wochen sehr viel die Rede vom so genannten Haubner-Erlass. Die Sozialdemokraten haben versucht, die Verantwortung für die so genannten Einzelfälle auf den Haubner-Erlass zu schieben, wobei der Haubner-Erlass leider auf das Gesetz zurückgeht, das voriges Jahr beschlossen wurde. In den Materialien zum so genannten Fremdenrechtspaket ist davon die Rede, dass mit diesen Maßnahmen – ich zitiere – „die soziale Treffsicherheit erhöht werden soll“. – Wie diese soziale Treffsicherheit erhöht wurde, wissen wir inzwischen: Es handelt sich hiebei um Menschen, die seit Jahren, wenn nicht seit Jahrzehnten legal hier leben, die hier Kinder bekommen haben und plötzlich in die Armut getrieben werden, weil sie kein Kindergeld und keine Familienbeihilfe bekommen.

 

Außerdem hat es auch Fälle von Personen gegeben, die in Wien auf die Welt gekommen sind und deren einziges Pech es war, einen Nicht-EU-Pass zu besitzen, weil ihre Eltern keine EU-Staatsangehörigen sind und das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht nicht vorsieht, dass Menschen, die hier auf die Welt kommen und deren Eltern legal hier leben, als Österreicher und Österreicherinnen auf die Welt kommen. Es gibt Fälle, dass Frauen, die in Wien auf die Welt gekommen sind, ihr ganzes Leben hier verbracht und hier ein Kind bekommen haben, nun in Armut leben müssen, weil sie kein Kinderbetreuungsgeld und keine Familienbeihilfe bekommen. Es gibt Fälle von Menschen, die selbst österreichische Staatsangehörige sind, deren Lebenspartner oder Ehegatte aber Nichtösterreicher ist. Wenn ein Kind aus dieser Ehe zur Welt kommt, ist es österreichischer Staatsbürger, es gibt aber trotzdem kein Kinderbetreuungsgeld. – All diese so genannten Einzelfälle gehen in die Hunderte und Tausende, und dabei handelt es sich um die ganz konkreten Auswirkungen des so genannten Fremdenrechtspakets.

 

Wie wahrscheinlich alle hier in diesem Raum wissen, wurde im Nationalrat heute ein Antrag der SPÖ und der ÖVP abgestimmt, dem auch die GRÜNEN zugestimmt haben, weil er das krasseste Unrecht ein bisschen planiert, aber wirklich nur ein bisschen. Ich möchte, damit das hier nicht unerwähnt bleibt und es nachher nicht heißt, man hätte es nicht gewusst, erwähnen, was trotz dieses heute im Nationalrat angenommenen Antrags, der in diesem Bereich ein wenig saniert, möglich sein wird: Es wird auch nach dieser Gesetzesänderung möglich sein, dass Menschen mit Aufenthaltsrecht in Österreich, die sich legal hier aufhalten und nicht abschiebbar sind, weil ihnen Folter oder unmenschliche Behandlungen im Herkunftsland drohen, weiterhin monatelang auf Kindergeld und Familienbeihilfe warten müssen, bis nämlich die Niederlassungsbewilligung für das Kind ausgestellt ist. In den meisten Fällen geht es um AlleinerzieherInnen, und

 

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