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Gemeinderat, 17. Sitzung vom 25.01.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 78

 

(Beginn um 9.00 Uhr.)

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Guten Morgen!

 

Die 17. Sitzung des Wiener Gemeinderats ist hiermit eröffnet.

 

Entschuldigt hat sich niemand. Daher bitte ich die Kollegen, die Plätze einzunehmen.

 

Wir kommen zuerst zur Fragestunde und ich ersuche alle um ein bisschen Aufmerksamkeit.

 

Die 1. Anfrage (FSP - 00254-2007/0001 - KFP/GM) wurde von Frau GRin Matiasek gestellt und ist an den Herrn Bürgermeister gerichtet. (Im rot-schwarzen Regierungsprogramm, welches Sie mitverhandelt haben, findet sich im Kapitel Sicherheit ua der Ausbau der Videoüberwachung. Wien ist beim Ausbau der Videoüberwachung unsicherer Plätze, der öffentlichen Verkehrsmittel und deren Stationsbereiche bis jetzt nur sehr zögerlich vorgegangen. Der Vergleich mit anderen Großstädten und die Ergebnisse diverser Sicherheitsgipfel von Experten zeigen es deutlich. Die Überwachung per Kamera senkt die Kriminalität und hebt das Sicherheitsgefühl der Passanten und Fahrgäste. Werden Sie sich für einen raschen Ausbau der Videoüberwachung in Wien einsetzen?)

 

Bitte, Herr Bürgermeister.

 

Bgm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin!

 

Zunächst einmal muss ich anmerken, ich habe durchaus Verständnis dafür, wenn man sich länger nicht getroffen hat, dass man sich gerne sieht und dann ein bisschen plaudert. Lassen Sie sich durch meine Plauderei nicht weiter stören. (Allgemeine Heiterkeit.) – Mein demokratisches Rederecht korrespondiert mit Ihrem demokratischen Zuhörrecht, ist ja keine Frage.

 

Sehr geehrte Frau Gemeinderätin, ich darf gleich zu Beginn meiner Ausführungen darauf hinweisen, dass der Ausbau der Videoüberwachung in Wien an unsicheren Plätzen, wie Sie sagen, in den öffentlichen Verkehrsmitteln und in den Stationsbereichen keinesfalls zögerlich erfolgt ist.

 

Für die Videoüberwachung an neuralgischen öffentlichen Orten ist nicht die Wiener Stadtverwaltung, sondern die Sicherheitsbehörde nach dem Sicherheitspolizeigesetz zuständig. Diese hat im Einvernehmen mit der Gemeinde Wien die Videoüberwachung an neuralgischen Punkten sukzessive ausgebaut. Derzeit werden bereits der Schwedenplatz, die Kärntner-Tor-Passage am Karlsplatz und der Westbahnhof auf diese Weise überwacht. Sie kennen mit Sicherheit auch all die Diskussionen, die es in diesem Zusammenhang gegeben hat. Wir gehen jedenfalls im guten Einvernehmen mit der Polizei vor.

 

Was die Überwachung der öffentlichen Verkehrsmittel betrifft, möchte ich auf eine internationale Studie eines unabhängigen skandinavischen Marktforschungsinstituts hinweisen, in der bereits 2005 festgestellt wurde, dass die Wiener Linien beim Thema „Sicherheit der öffentlichen Verkehrsmittel" im Vergleich mit neun europäischen Städten, wie Stockholm, Oslo, Helsinki, Genf und Berlin, an erster Stelle liegen und in diesem Bereich alle Anstrengungen unternommen werden, diesen hohen Standard aufrechtzuerhalten.

 

So wurden beispielsweise alle Stationen, die im Rahmen der U1-Verlängerung gebaut wurden, standardmäßig mit entsprechenden Videoüberwachungssystemen ausgestattet, mit denen nicht nur die Überwachung von Bahnsteigen, sondern auch von Gängen, Stiegen, Rolltreppen und Aufzügen zur Sicherheit der Fahrgäste möglich ist. Gleiches gilt für den Ausbau der U2.

 

Aber auch im Zuständigkeitsbereich der Wiener Stadtverwaltung wird die Videoüberwachung verantwortungsbewusst und zielgerichtet eingesetzt, wie beispielsweise in den Krankenhäusern des Krankenanstaltenverbunds zum Schutz der Patientinnen und Patienten oder im Eingangsbereich vom Krisenzentrum zum Schutz der dort betreuten Kinder, die auf Grund ihres sozialen Umfelds besonders gefährdet sind, und selbstverständlich auch in den Kassen der Stadt Wien zum Schutz der Kundinnen und Kunden sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Dass der Einsatz von Videoüberwachung präventiv der Begehung von Straftaten entgegenwirkt und wertvolle Beweismittel für deren allfällige Aufklärung und Verfolgung liefert, ist unumstritten, werden diese sowohl von den Wiener Linien als auch vom Magistrat der Stadt Wien zu diesem Zweck auf der Grundlage des Sicherheitspolizeigesetzes und der Strafprozessordnung unter den dort normierten Voraussetzungen den Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt.

 

Tatsache ist aber auch, wie Sie sicher dem von Ihnen ins Treffen geführten Regierungsprogramm entnommen haben, dass im Zusammenhang mit der Videoüberwachung im öffentlichen Raum sowohl dem Rechtsstaat als auch dem Grundrecht auf Datenschutz und Privatsphäre entsprochen werden muss. Aus diesem Grund werden alle im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Wien durchgeführten Videoüberwachungen unter genauer Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die den Schutz der Privatsphäre sicherstellen, betrieben. Selbstverständlich werden wir uns im Interesse der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger für den Ausbau einer zielgerichteten angemessenen Videoüberwachung einsetzen, die jedoch nicht unverhältnismäßig in die Privatsphäre unbescholtener Personen eingreifen darf.

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Eine Zusatzfrage, Frau GRin Matiasek, bitte.

 

GRin Veronika Matiasek (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

 

Sie haben selbst gesagt, Studien beweisen es und auch VBgm Rieder lobt in einer Presseaussendung die Ergebnisse der Videoüberwachung dort, wo der Probebetrieb stattgefunden hat.

 

Ich frage dazu: Inwieweit wird sich die positive Erfahrung auf den Linien, die bis jetzt überwacht wurden, ausdehnen? Welche konkreten Projekte sind für die Überwachung von weiteren Zugsgarnituren im Rahmen der Wiener Linien vorgesehen?

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Bitte, Herr Bürgermeister.

 

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