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Gemeinderat, 18. Sitzung vom 02.03.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 104

 

Sinne des seriösen Umgangs mit Wünschen und Anfragen muss ich aber sagen, dass es natürlich auf die Möglichkeit der Räumlichkeiten ankommt und dass ich jetzt keine zusätzlichen oder neuen multikonfessionellen Andachtsräume hier zusage oder auch in Aussicht stelle, wenn es räumlich in verschiedenen Bereichen nicht möglich ist. Wenn es möglich ist, wenn es gewünscht ist, denke ich, soll man unter Einbeziehung möglichst aller Religionsgemeinschaften darüber sprechen. Aber wir werden jetzt sicher kein Anbauprogramm für multikonfessionelle Andachtsräume machen. Das würde ich nicht für den effizienten Einsatz von Mitteln aus Steuergeld halten.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke schön. - Die 4. Zusatzfrage stellt Frau GRin Matzka-Dojder. - Ich bitte darum.

 

GRin Anica Matzka-Dojder (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Frau Stadträtin! Aus Ihrer Beantwortung erkenne ich, dass Sie sich zu einer kultursensiblen Betreuung und Pflege in den Krankenhäusern des Wiener Krankenanstaltenverbundes und überhaupt bekennen.

 

Meine Zusatzfrage ist: Wie ist im Krankenanstaltenverbund diese multikonfessionelle Betreuung der Patientinnen und Patienten, also mit den verschiedenen Bekenntnisgemeinschaften, generell geregelt?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Frau Gemeinderätin!

 

Es ist in den Wiener Krankenhäusern grundsätzlich so, dass bei den Aufnahmegesprächen mit den Patientinnen und Patienten die Patientinnen und Patienten befragt werden, ob sie Wünsche nach Betreuung im religiösen Bereich haben. Wenn sie das nicht wünschen und uns auch nicht ihre Religionszugehörigkeit sagen wollen, dann müssen sie das selbstverständlich nicht, aber wenn sie das wünschen, gehen wir hier auf alle Wünsche ein. Das betrifft selbstverständlich alle gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften. Und im Pflegegespräch und auch in der ärztlichen Betreuung ergibt sich dann sozusagen in einem sehr intimen Gespräch, weil das eine sehr private Sache ist, welche Auswirkungen das eben auch zum Beispiel auf die Frage der Verköstigung und andere Bereiche hat.

 

Wichtig ist mir nur, dass selbstverständlich die Patientinnen und Patienten das nur angeben, wenn sie das angeben wollen, und dass niemand von uns aufgefordert wird, sein Religionsbekenntnis anzugeben, wenn er das nicht möchte. Das beruht selbstverständlich auf Freiwilligkeit.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke für die Beantwortung. - Der Fragesteller hat auf die 2. Zusatzfrage verzichtet.

 

Daher kommen wir zur 5. Anfrage (FSP - 00942-2007/0001 - KGR/GM). Diese wurde von Herrn GR Dipl-Ing Margulies gestellt und ist an den Herrn Bürgermeister gerichtet. (Nach einem Gemeinderatsbeschluss vom 6. November 1998 wurde der Krankenhausstandort Maria-Theresien-Schlössel [MTS] aufgelöst und ins Otto-Wagner-Spital übersiedelt, wobei für die erforderliche Generalinstandsetzung 31,32 Millionen EUR genehmigt wurden. Zwei Jahre später berichtete die Rathauskorrespondenz von Übersiedlungs- und Renovierungskosten von 24,8 Millionen EUR, was eine Einsparung von 6,5 Millionen EUR gegenüber dem ursprünglichen Beschluss bedeutet. Im Schreiben [GED-21/96/BGD] vom 29. Jänner 2004 von GD-KAV Eugen Hauke an den damaligen Leiter der MA 15A Peter Hacker ersucht Generaldirektor Hauke um Überweisung des Verkaufserlöses des MTS "als Abgeltung der bereits getätigten Betriebsausstattung" für die Übersiedlung des MTS in Höhe von 6,9 Millionen EUR. Weshalb wurde der seit 6. November 1998 bestehende Ausgabenrahmen für die Übersiedlung des MTS ins Otto-Wagner-Spital nicht zur Gänze ausgenutzt, sondern auf das Stiftungsvermögen der Rothschildstiftung zurückgegriffen?)

 

Ich bitte um die Beantwortung.

 

Bgm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Gemeinderat!

 

Einmal mehr freue ich mich, dass Sie mir mit Ihrer Anfrage die Möglichkeit zu Richtigstellungen von von Ihnen schon mehrere Male in den Medien kolportierten Behauptungen geben.

 

Ich darf daran erinnern, dass der Gemeinderat mit Beschluss vom 6. November 1998 beziehungsweise vom 29. September 2000 genehmigte Ausgabenrahmen in der Höhe von 31,32 Millionen EUR für die Generalinstandsetzung der Pavillons im Otto-Wagner-Spital für die Behandlung und Betreuung neurologischer Patientinnen und Patienten aus dem abgesiedelten Maria-Theresien-Schlössel beschlossen hat. Dieser Wert stellt einen Bruttowert, das heißt, inklusive der Mehrwertsteuer, dar.

 

Im Zuge der Unternehmenswerdung des Wiener Krankenanstaltenverbundes mit Wirkung vom 1. Jänner 2002 wurde das Rechnungswesen des KAV im Sinne der handelsrechtlichen Erfordernisse auf Nettowerte eingerichtet. Das im November 2002 in der Rathauskorrespondenz angeführte Investitionsvolumen für die oben genannten Objekte stellt somit einen Nettowert zu diesem Stichtag dar. Der von Ihnen in der Anfrage genannte Differenzbetrag basiert daher auf einem Vergleich einer Bruttosumme mit einer Nettozwischensumme.

 

Zu Ihrem Vorwurf der unrechtmäßigen Verwendung von Stammvermögen einer Stiftung ist mir folgende Klarstellung wichtig: Laut Stiftsbrief der Nathaniel Freiherr von Rothschild'schen Stiftung für Nervenkranke vom 4. Februar 1900 sind aus den jährlichen Zinserträgen des damaligen Stammkapitals Anstalten für Nervenkranke zu errichten und zu erhalten. Aus den Erträgnissen des Stammkapitals, ab 1905 jährlich zirka 800 000 Kronen, wurden die Krankenhäuser Rosenhügel 1910 bis 1912 und Maria-Theresien-Schlössel 1912 bis 1914 errichtet und betrieben.

 

Das Stammkapital ist durch die entschädigungslose nationalsozialistische Enteignung verloren gegangen. Bei der Wiedererrichtung der Stiftung und dem unveränderten Wiederinkraftsetzen des Stiftsbriefs mit Beschluss

 

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