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Gemeinderat, 18. Sitzung vom 02.03.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 104

 

der Wiener Landesregierung vom 24. Juli 1956 bestand das Stiftungsvermögen nur mehr aus den beiden Krankenanstalten samt dazugehörigen Liegenschaften.

 

Anlässlich der Wiederinkraftsetzung des Stiftsbriefs wurde keine Umwidmung der Liegenschaften in das Stammvermögen vorgenommen. Eine solche Umwidmung ist bis heute nicht erfolgt. Die Liegenschaften waren daher ab ihrem Erwerb durch die Stiftung bis heute sonstiges Stiftungsvermögen und kein Stammvermögen.

 

Nach der Übersiedlung des Krankenhauses Maria-Theresien-Schlössel in das Sozialmedizinische Zentrum Baumgartner Höhe standen die Gebäude der ehemaligen Krankenanstalt leer. Ein Nachnutzer für den Weiterbetrieb des Krankenhauses im Sinne des Stiftungszwecks konnte nicht gefunden werden. Die Liegenschaft Wien 19, Hofzeile 18 bis 20 wurde von der Stiftung samt den darauf befindlichen Objekten an die Stadt Wien zu einem Kaufpreis von 6,68590074 EUR verkauft.

 

Eine Erfüllung des Stiftungszwecks laut Stiftsbrief kann in heutiger Zeit nur mehr teilweise in Form eines Zuschusses zu den Errichtungs- und/oder Betriebskosten an Dritte, die die Nachfolgekrankenanstalten errichtet haben und betreiben, erfolgen. Zu diesem Zweck konnte der Verkaufserlös zur Gänze als Zuschuss der Nachfolgekrankenanstalt Otto-Wagner-Spital zur Verfügung gestellt werden. Dies entsprach dem Stiftungszweck.

 

Die zweckmäßige Verwendung der Mittel aus der Rothschild-Stiftung wurde der Stiftungsverwaltung vom KAV durch Übermittlung der entsprechenden Konzepte, Pläne und Rechnungen nachgewiesen. Im Übrigen war die Zustimmung des außerordentlich erfahrenen, pflegschaftsgerichtlich als Kurator der begünstigten Patientinnen und Patienten der Rothschild'schen Stiftung bestellten Rechtsanwalts, Herrn Dr Michael Graff, gegeben.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke, Herr Bürgermeister. - Zusatzfrage, Herr GR Dipl-Ing Margulies, bitte.

 

GR Dipl-Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Ich würde mich ja freuen, wenn Sie dann der Aktuellen Stunde beiwohnen würden, denn es ist natürlich jetzt nicht die Möglichkeit zur inhaltlichen Auseinandersetzung gegeben. Eine Bemerkung nur vorweg: Auch 1998, als der Beschluss gefasst wurde, war schon das GSBG in Kraft. Selbstverständlich war auch zum damaligen Zeitpunkt davon auszugehen, dass von der Mehrwertsteuer de facto 90 Prozent im Sinne der Vorsteuer wieder abgezogen werden können und refundiert werden, wie es auch beim Krankenanstaltenverbund der Fall ist. Das heißt, der Verweis auf die unterschiedliche Brutto- und Nettobudgetierung ist insofern unrichtig zur Aufklärung der Differenz.

 

Ein zweiter Punkt, der mich offenkundig jetzt ein bisschen stutzig gemacht hat, ist, dass Sie jetzt ganz offen zugeben: Die Wiener Landesregierung beschäftigt sich mit Sachen, die sie nichts angehen. Denn wenn das Maria-Theresien-Schlössel nicht Stiftungsstammvermögen ist, dann braucht es ja keinen Beschluss der Landesregierung als Stiftungsbehörde, dann hätte es keines pflegschaftsrechtlichen Beschlusses im Sinne einer Aufforderung als Stellungnahme bedurft, dann hätten Sie ganz einfach gesagt: Stiftung, mach!

 

Nichtsdestoweniger: Ich gehe davon aus, dass bis zum Beschluss am 11.11.2002 - vielleicht hat sich tatsächlich die Rechtslage oder die Rechtsinterpretation nachher geändert - sowohl die Landesregierung als Stiftungsbehörde als auch die Stiftungsverwalter der Ansicht waren, es handle sich um Stammvermögen.

 

Ganz konkret an Sie daher die Frage: Haben Sie vor diesem Zeitpunkt, wo alle noch davon ausgegangen sind, es wäre Stammvermögen, für sich persönlich eigentlich schon den Entschluss ernsthaft ins Auge gefasst, den Erlös aus dem Verkauf des Maria-Theresien-Schlössels tatsächlich direkt dem Krankenanstaltenverbund weiterzuleiten?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Herr Bürgermeister, bitte.

 

Bgm Dr Michael Häupl: Ich weiß nicht, was Ihre persönliche Frage dazu soll. Ich habe keine persönliche Beziehung dazu, sondern: Was meine Verantwortung dabei ist, ist, dafür zu sorgen, dass Beschlüsse, die in der Wiener Landesregierung - ob jetzt aus Ihrer Sicht korrekt oder nicht korrekt, sei dahingestellt – in diesem Zusammenhang gefasst wurden, auch ordnungsgemäß gefasst werden. Und daher kann ich die persönliche Fragestellung, die da formuliert wurde, in keiner wie auch immer gearteten Weise nachvollziehen.

 

Für mich war in diesem Zusammenhang entscheidend, dass eine durchaus wertvolle Liegenschaft nicht ungenutzt stehen bleibt, dass ich Ruinen in diesem Bereich so wenig brauchen kann wie auch in anderen Bereichen, dass es letztendlich einen Lösungsvorschlag dafür gegeben hat und dieser Vorschlag auch die Zustimmung des Kurators gefunden hat, der es ja, wie wir wissen, wirklich nicht notwendig hat, uns hier irgendeinen Gefallen zu tun. - Das war für mich das Wesentliche dabei, und daher ist dieser Beschluss aus meiner Sicht auch korrekt.

 

Aber es tut mir, ehrlich gesagt, ein bisschen leid, denn ich hätte mir eigentlich erwartet, dass Sie Ihre Bemerkung, die Sie in einer entsprechenden Aussendung öffentlich gemacht haben, nämlich: Enteignung jüdischer Stiftung - zum zweiten Mal wird enteignet!, zurücknehmen, denn das sage ich schon auch in aller Offenheit: Die nationalsozialistische Enteignung des Stammvermögens der Rothschild-Stiftung zu vergleichen mit der Vorgangsweise in einem demokratischen Rechtsstaat, wo Sie, wenn hier irgendetwas falsch gewesen wäre, vier Jahre Zeit gehabt hätten, eine entsprechende Verständigung der Staatsanwaltschaft vorzunehmen, das, kann ich nur sagen, halte ich wirklich für kühn. Und da sage ich jetzt bewusst: Auch als Sozialdemokrat habe ich das nicht notwendig, mir das gefallen zu lassen! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Ich erwarte mir hier also eine Richtigstellung von Ihnen.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke, Herr Bürgermeister. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr GR Ing Mag Dworak. Ich bitte darum.

 

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