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Gemeinderat, 19. Sitzung vom 29.03.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 71

 

oder mehrere Garagen zu Hause, sonst könnten sie die Autos nicht unterbringen.

 

Aber jetzt meine Frage: Ein bedauerlicher Nebeneffekt bei der Erhöhung der Parkscheingebühren war ja letztendlich auch die Erhöhung der Gebühr für das Parkpickerl. Gestern in der Parkraummanagementkommission hat sich herausgestellt und in den Medien ist es auch gestanden, es gibt eine Erhöhung um 30 EUR. Das bedeutet 12 Cent am Tag, das ist schon klar, aber da der Parkschein mit dem Parkpickerl gekoppelt ist – oder umgekehrt, genauer gesagt – und die Berechnungsgrundlage sozusagen die Freizeit, aber auch die Arbeitszeit und die Zeit, wie lange das Parkpickerl gilt, bis 22 Uhr, umfasst, plus letztendlich auch den Preis, ist es uns nicht nachvollziehbar, wieso 30 EUR? Es müsste eigentlich weitaus mehr sein.

 

Deswegen die Frage: Welche Regelung gibt es da, die die Preiserhöhung letztendlich jetzt – unter Anführungszeichen – nur auf 30 EUR beschränkt?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dipl-Ing Rudolf Schicker: Danke schön. – Herr Gemeinderat, jetzt komme ich nicht mehr ganz mit. Ich habe Ihre Presseaussendung am vergangenen Mittwoch gelesen, und da haben Sie sozusagen gewettert dagegen, dass wir überhaupt das Pickerl erhöhen, und heute sagen Sie, wir hätten eigentlich mehr verlangen sollen. Das passt irgendwie nicht zusammen. (GR Mag Rüdiger Maresch: Nein, nein! Sie verwechseln da etwas! Sie verwechseln Pickerl und Parkschein!)

 

Wir haben uns dazu entschieden, dass wir einen rechtlichen Weg finden, dass die Parkraumbewirtschaftung so gestaffelt wird, wie sie verkehrspolitisch auch sinnvoll ist. Nämlich für den, der in die Stadt hineinfährt und kurz dort parken möchte, wird es teurer, spürbar teurer, und für jene, die dort wohnen, wird es nur minimal teurer, damit eben die Möglichkeit besteht, dass auch die Abendausdehnung der Parkraumbewirtschaftung honoriert wird. Es kann nicht so sein, dass man kostenlos eine Ausweitung vornimmt, die dann für die Anrainerinnen und Anrainer zwar eine Lösung bietet, in Summe aber nicht den Effekt bringt, dass ich dann auch Garagen nachrüsten kann, damit die Autos auch untergebracht werden können. Daher gibt es die minimale Erhöhung für jene, die dort wohnen, und die höhere Anpassung der Tarife für jene, die dort kurz parken.

 

Die rechtliche Regelung dazu ist verfassungsrechtlich gedeckt. Im Unterschied zu dem, was Sie morgen im Landtag als Antrag einbringen. Das wäre verfassungsrechtlich nicht gedeckt.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke, Herr Stadtrat. Die 3. Zusatzfrage wird von GR Mag Gerstl gestellt. Ich bitte darum.

 

GR Mag Wolfgang Gerstl (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Stadtrat, ich glaube, wir werden heute noch genügend Gelegenheit haben, über die grundsätzliche Ausweitung und die Erhöhung der Parkraumgebühren zu reden. Daher möchte ich diese Fragestunde jetzt nicht für allgemein gehaltene Aussagen missbrauchen, sondern ich möchte Ihnen eine ganz konkrete Frage stellen, bezüglich der Ausdehnung.

 

Sie haben in den vergangenen Jahren immer wieder gesagt, eine Ausdehnung in den parkraumbewirtschafteten Bezirken über 20 Uhr hinaus zahlt sich nicht aus. Dabei haben Sie sich auf eine Studie berufen, die im Auftrag der MA 46 von Dr Herry im Jänner 2002 übermittelt worden und die auch allen Parteien zugegangen ist. In dieser Studie geht ganz klar hervor, dass eine Ausweitung auf 22 Uhr langfristig nicht den Erfolg erzielen wird, den man sich erwartet, denn es gibt nur ein relativ kleines Verdrängungspotenzial. Der Aufwand dafür wäre zu groß. Es gibt eine geringe Entlastung für einen kurzen Zeitraum, doch das Verdrängungspotenzial wird auf Grund der generellen weiteren Zunahme der bezirkseigenen PKW wieder aufgehoben.

 

Ich möchte Sie daher fragen: Welche neuen Erkenntnisse haben Sie seit dieser Studie, die seit dem Jahr 2002 vorliegt, die dazu geführt haben, dass Sie Ihre Meinung nun geändert haben, dass es aus Ihrer Sicht verkehrspolitisch nun doch sinnvoll wäre, auf 22 Uhr auszudehnen?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dipl-Ing Rudolf Schicker: Danke schön. – Herr Kollege Gerstl, ich habe jetzt schon geglaubt, Sie fragen mich vielleicht, wieso wir so teuer werden, dann hätte ich Ihnen nämlich gesagt, wir passen uns dem an, was in Graz, wo ein ÖVP-Bürgermeister und ein ÖVP-Stadtrat amtieren, gemacht wird, und wir passen uns dem an, was in Innsbruck gültig ist, wo es nämlich auch eine ÖVP-Bürgermeisterin und einen zuständigen Verkehrsstadtrat dort gibt (GR Mag Wolfgang Gerstl: Das ist nicht gefragt! – Heiterkeit und weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

 

Ich verstehe eigentlich nicht, warum Sie sich jetzt darüber lustig machen. Wissen Sie, Ihre Partei war diejenige, die damals 100 Prozent Erhöhung (GR Mag Wolfgang Gerstl: Das ist nicht gefragt! Beantworten Sie die Frage!) beim Mautpickerl auf den Autobahnen gemacht hat. (GR Mag Wolfgang Gerstl: Warum haben Sie Ihre Meinung geändert?) Das ist genau der Punkt, den Sie nicht gerne hören, aber man kann Ihnen das nicht ersparen. 100 Prozent Erhöhung beim Mautpickerl, beim Autobahnpickerl ist allein Ihre Angelegenheit. Natürlich mit Hilfe der Freiheitlichen damals. (GR Mag Wolfgang Gerstl: Warum haben Sie Ihre Meinung geändert? Beantworten Sie die Frage!)

 

Zu dem, was Sie mich gefragt haben, noch zusätzlich – Sie halten auch immer sehr viele Referate, wenn Sie Fragen stellen, darum sei auch mir gestattet, dass ich ein paar Sachen sage, die Sie nicht gefragt haben –, aber zu dem, was Sie gefragt haben: Ich gebe Ihnen die Empfehlung: Reden Sie einmal mit Ihrer Bezirksvorsteherin im 4. Bezirk! Die hat gestern noch einmal ganz deutlich gesagt, dass diese Ausdehnung bis 22 Uhr für sie essentiell ist. (GR Mag Wolfgang Gerstl: Das hat sie dort gesagt!) Reden Sie mit der ehemaligen Bezirksvorsteherin des 8. Bezirkes! Auch die Bezirksvorsteherin Kostal hat

 

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