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Gemeinderat, 20. Sitzung vom 27.04.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 89 von 108

 

und hier niedergelassen ist.

 

Um diese Forderungen von StRin Frauenberger gemeinsam umsetzen zu können, möchte ich folgenden Beschluss- und Resolutionsantrag einbringen.

 

„Der Wiener Gemeinderat fordert die Bundesregierung auf, die im Regierungsprogramm vereinbarte Evaluierung des aktuellen Fremdenrechts unverzüglich durchzuführen, und entsprechende notwendige Änderungen und Anpassungen unverzüglich zu implementieren. Insbesondere fordert der Wiener Gemeinderat die Einführung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts für eingewanderte beziehungsweise einwandernde Frauen, die Erleichterung der Niederlassungsbewilligungserteilung für ausländische EhepartnerInnen von ÖsterreicherInnen, die Herausnahme der Familienzusammenführung aus der Zuwanderungsquote und die Novellierung des Staatsbürgerschaftsrechtes mit dem Ziel, Kindern, die in Österreich auf die Welt kommen, unabhängig von der Staatsbürgerschaft ihrer Eltern, die österreichische Staatsbürgerschaft per Geburt zu gewähren, wenn mindestens ein Elternteil aufenthaltsberechtigt ist."

 

In formeller Hinsicht beantrage ich die sofortige Abstimmung dieses Antrags.

 

Dem von meinem Vorvorredner vorgestellten SPÖ/ÖVP-Antrag werden wir nicht zustimmen können, weil er sich nur darauf beschränkt, dass die so genannten Fremdengesetze evaluiert werden. Angesichts der Zustände, dass Hunderte Ehepartner und Ehepartnerinnen von ÖsterreicherInnen von Abschiebung bedroht sind, angesichts der Verfünffachung der Schubhaftzahlen seit Anfang 2006 kann man zwar die Gesetze evaluieren und muss man sie evaluieren, die Evaluierung kann aber kein Argument sein für eine Verschiebung und für ein Wartenlassen und für ein Verzögern der Veränderung dieser Gesetze. Diese Gesetze sind menschenrechtswidrig und menschenfeindlich und gehören schleunigst geändert und in dieser Form abgeschafft.

 

Der letzte Punkt: Am Montag endet die Begutachtungsfrist der Wahlrechtsreform, jene Reform, die auch eine Wahlaltersenkung vorsieht und – was in dieser Debatte bis jetzt völlig untergegangen ist – auch das AusländerInnenwahlrecht. Wien hatte ein AusländerInnenwahlrecht beschlossen, das vom Verfassungsgerichtshof sozusagen rückgängig gemacht wurde mit einem Erkenntnis. Die Grünen bringen auf Bundesebene einen Antrag auf Verfassungsänderung ein, mit dem die entsprechenden Bestimmungen der österreichischen Verfassung geändert werden sollen, damit ein kommunales AusländerInnenwahlrecht möglich wird. Sie tun dies, um dieses Anliegen zu unterstützen und auch Herrn Bgm Häupl beim Wort nehmend, der in einem Pressegespräch vom 18.3.2001 gesagt hat: „Mir wäre es lieber, wenn wir das Ausländerwahlrecht nicht in Wien regeln müssten und dafür das Höchstgericht brauchen, sondern wenn es eine einheitliche Regelung auf Bundesebene geben würde." – Zitat Ende.

 

„Jemand, der eine bestimmte Zeit legal in Österreich lebe, solle auch am politischen Entscheidungsprozess teilnehmen können. Das Wahlrecht sei eine wesentliche Säule der Integration von Ausländern", so Häupl zur Tageszeitung „Presse". Auf die Frage der „Presse", ob das auch für Nationalratswahlen gelte, antwortete Häupl – Zitat –: „Ja." – Zitat Ende.

 

Wenn man das, was Bgm Häupl schon im Jahr 2003 gesagt hat, ernst nimmt – und ich hoffe, seine eigene Partei landes- und bundesweit nimmt das auch ernst –, kann man nur für einheitliche verfassungsmäßige Regelungen sein, die ein AusländerInnenwahlrecht zulassen.

 

Deshalb stellen wir den Beschlussantrag:

 

„Der Wiener Gemeinderat fordert die Bundesregierung auf, die erforderlichen Schritte für eine Novelle der österreichischen Bundesverfassung zur Schaffung eines kommunalen AusländerInnenwahlrechts einzuleiten.

 

In formeller Hinsicht beantragen wir die sofortige Abstimmung dieses Antrages.“

 

Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Zu Wort gemeldet hat sich Frau GRin Matiasek. Ich erteile es ihr.

 

GRin Veronika Matiasek (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Meine Vorredner haben ja schon sehr viel zu den kürzlich getätigten Äußerungen der zuständigen Stadträtin für Integration, Frau StRin Frauenberger, gemacht, und ich möchte das nur noch kurz unterstreichen.

 

Die Lösung kann ja nicht sein, die Menschen aufzufordern, zu kommen und hier möglichst schnell, nahtlos und ohne Hürden einfach in Wien Fuß zu fassen, sondern im Integrationsbereich ist es viel wichtiger, in erster Linie einmal anstehende Probleme zu lösen. Und wir können ja nicht davon sprechen, dass wir hier keine haben.

 

Dieses ohne Integration, ohne Anpassung, sondern nur als Teilhabe am hiesigen System in weiten Bereichen zu sehen, das zieht sich ja wie ein roter Faden durch die Integrationspolitik, die die SPÖ in Wien seit Jahren betreibt. Besonders kenntlich wird das an den Subventionsanträgen, die wir in jedem Ausschuss und damit ja auch in jedem Gemeinderat hier zu beschließen haben. Und das zeigt auch ein Subventionsantrag, den wir diesmal auf der Tagesordnung haben, wenn etwa der Verein „Sozial Global" mit seinem Projekt „TERRA" wieder einmal eine sehr hohe Summe, nämlich 173 000 EUR, für ein Projekt fordert und es ihm auch erteilt wird, bei dem es um die Betreuung und Beratung ausschließlich älterer Migranten geht. (GRin Anica Matzka-Dojder: Die schon lange hier arbeiten!)

 

Und wenn man dann diesen Antrag genauer durchschaut, findet man zum Beispiel unter anderem in dem Projekt die Aus- und Weiterbildung. Ich muss schon sagen, das hat halt dann mit der Betreuung und Beratung älterer Migranten schon sehr wenig zu tun. Unter dem Titel „Zugang zu diversen Informationen" könnte man eine ganze Liste, die da sehr wortreich aufgereiht ist, subsumieren. Das heißt, es ist halt wieder einmal ein Beratungs- und Informationsprojekt, wieder einmal in diese Richtung. Aber wenn es um ältere Migranten geht,

 

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