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Gemeinderat, 21. Sitzung vom 25.05.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 27 von 105

 

schwierige Konstruktionen überlegen, um eine solche Detaillösung zu finden. Und ich denke aber, genau daran liegt es, wie der öffentliche Raum dann gestaltet wird, wer zahlt, wer hat die Haftung.

 

Es sind beispielsweise in diesem Masterplan schon ganz tolle Hof-Typologien vorgeschlagen, unterschiedlichste schöne Freiräume um diese klassische Blockrandbebauung, die aber nur dann funktionieren, wenn sie wirklich durchgängig zugänglich sind und wenn nicht jeder einzelne Bauträger, wie oft leider üblich, auch Zäune aufstellt. Ich denke, das kann eben nur über Qualitätsmanagement, über eine Projektbegleitung, festgehalten und verpflichtend vorgeschrieben werden.

 

Ein weiterer Punkt in dem Zusammenhang ist auch der Schulbau. Es sind Schulbauplätze vorgeschlagen, allerdings wird es natürlich auch daran liegen, rechtzeitig mit dem Bund über die Finanzierung der AHS zu verhandeln, so dass man dann nicht feststellt, dass die Wohnungen fertig, aber die Schulen noch nicht ausreichend vorhanden sind.

 

Ein weiterer Punkt sind die Kinderspielplätze. Wir haben oft das Problem, dass in neuen Stadtentwicklungsgebieten mit Hilfe des allseits bekannten § 69 Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, weil es heißt, dass die Bauplatzkonfiguration diese Kinderspielplatz-Errichtung nicht ermöglicht. Ich meine, in diesem Fall darf das auf keinen Fall vorkommen, weil ja die öffentliche Hand quasi Grundstückseigentümer ist. Sie hat den offiziellen Besitz jetzt sozusagen in eine Projektentwicklungsgesellschaft übertragen, aber immerhin steht es noch in einer Hand, und deswegen kann es dann doch nicht so sein, dass die Konfiguration der Bauplätze so ungünstig ist, dass man diese Kinderspielplätze nicht ausreichend sicherstellt.

 

Ein vierter Punkt, die Parkplätze: Da gibt es auch relativ innovative Vorschläge. Ich möchte dazu ein Zitat bringen, und zwar wird aus verschiedensten Gründen formuliert: „daher kann tendenziell ein reduziertes Stellplatzangebot angestrebt werden.“

 

Also, mir ist dies insofern eindeutig zu wenig, weil man ja, das steht auch drinnen, einen ganz hochrangigen öffentlichen Verkehrsanschluss hat, man hat die Schnellbahn-Station, man hat die U-Bahn-Station. Also, da muss dann auf jeden Fall auch bei der Flächenwidmung eine reduzierte Zahl an Stellplätzen, also Stellplatzreduktion bei den Wohnbauten, vorschreiben, weil wenn man direkt an der U-Bahn eine Wohn- oder auch eine Büroimmobilie hat, ist es sicher nicht notwendig, für jede einzelne Wohnung einen Stellplatz anzubieten.

 

Und einen fünften Punkt, weil wir das schon auch im Ausschuss ein wenig diskutiert haben: Also, erstaunlicherweise ist ja bei diesem ganzen Stadtentwicklungsgebiet die einzige Kritik der ÖVP-Fraktion gewesen, dass es keinen Kirchenbauplatz gibt. Ich möchte darauf hinweisen, es gibt auch keinen ausgewiesenen Kulturstandort, was ich verwerflicher finde, muss ich ehrlich sagen, wobei ich die Begründung verstanden habe, dass man sagt, einen Kulturstandort vorzuschreiben, ist nicht zeitgemäß, man wird das dort eher bei der Prozessbegleitung sicherstellen.

 

Es ist eben vorgesehen, eine sakrale Kulturstätte zu errichten, und es wurde ja auch schon über die Namensgebung diskutiert, also über St Aloisia, Kardinal König, et cetera. Nach dem, was wir hier so alles gehört haben, ist es der ÖVP sicher sehr wichtig, dort einen Kirchenbau zu haben. Wir sind der Meinung, dass eine sakrale Kulturstätte ausreichend definiert ist. Wir würden uns sehr freuen, wenn es eben eine Kulturstätte wäre, wo sich vielleicht sogar verschiedene Religionen treffen könnten. Wir werden daher auch dem Antrag, den die FPÖ jetzt einbringen wird, nicht zustimmen.

 

Und wird jetzt dieses ganze Stadtentwicklungsgebiet wirklich so werden wie hier so schön formuliert wurde? Die Frage ist wie so oft die der Instrumente. Wie verpflichte ich die Bauwerber, das auch zu tun, was ich will. Und ich möchte hier ein Beispiel bringen, das, glaube ich, sehr anschaulich ist. Es gibt natürlich auch ein schönes Bild dazu. (Die Rednerin entfaltet einen Plan.) Wie Sie hier hoffentlich sehen können, ist im Straßenraum des Öfteren im Masterplan ein Balkon eingezeichnet. Ich habe das auch schon in der Stadtentwicklungskommission gesagt, aber ich sage es noch einmal, weil ja einige Herren und Damen im Wohnbauausschuss, aber nicht in der Stadtentwicklungskommission sind: Die Wiener Bauordnung erlaubt diese Art der Balkone im Straßenraum nicht. Es ist generell verboten, Balkone straßenseitig anzuordnen und ich hoffe sehr, dass wir über diesen Paragraph der Wiener Bauordnung im Zuge dieses Verfahrens diskutieren können, denn wenn man die Straßen neu plant, kann man auch diese Straßengestaltung so vorsehen, dass sie so ausgestaltet ist, dass eben auch Balkonnutzungen straßenseitig möglich wären. Also, ich halte dieses Dogma, das aus vorangegangenen Zeiten stammt, für schwer überarbeitungswürdig und hoffe, dass wir insofern hier eine Chance haben, die Bauordnung nachzubessern.

 

Dem öffentlichen Raum ist ein guter Stellenraum eingeräumt. Es ist aber auch hier die Frage, mit welchen Instrumenten ich die Qualität sicherstelle. Also, ich erwarte mir, dass es zumindest bei einem solchen Ausmaß drei Wettbewerbe, offene Wettbewerbe für landschaftsplanerische Maßnahmen, gibt. Und da möchte ich auch gleich eines hervorheben, was mir hier positiv aufgefallen ist. Ich habe das in Wien noch nie gesehen und es wird uns, glaube ich, alle begeistern. Es ist vorgesehen, schon im Vorfeld die Baufelder in der Form verständlich zu machen, dass man Gras und Sonnenblumen pflanzt, und zwar eben genau dort, wo dann die Baublöcke stehen werden. Das gibt es in anderen Ländern mit Pfeilmodellen, sodass man sich die Volumina vorstellen kann. In dem Fall wird man die Felder verstehen können. Ich halte das für eine sehr gute Idee und ich glaube, das soll von dieser Prozessbegleitung wirklich durchgeführt und sichergestellt werden.

 

Abschließend: Für mich gibt das Leitbild eine gute Richtung vor, es ist sehr gut gearbeitet worden. Ich denke, auch die MA 18, die MA 21, der Wirtschaftsförderungsfonds und der Wohnfonds haben da gut

 

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