Gemeinderat,
23. Sitzung vom 27.06.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 88 von 99
Allerdings muss ich feststellen, dass in den
Flächenwidmungsplan und in die Debatte danach überhaupt nichts von dem
eingeflossen ist, was die Bürgerinnen und Bürger wollten. Es ist überhaupt
nichts von dem eingeflossen, was Krankenschwestern, Abteilungsleiter oder Ärzte
wollten!
Daher frage ich mich, welchen Sinn solche
Bürgerbeteiligungsverfahren in Wien haben, wenn eh schon alles im Vorhinein
fixiert ist, sich die Leute – auf Wienerisch gesagt – nur ein bisserl
ausweinen dürfen und dann ohnehin nichts geschieht. Ich glaube, dass dieser
Flächenwidmungsplan – und es hat ziemlich lange gedauert, bis wir ihn
vorgelegt bekamen – mehr oder weniger, zart ausgedrückt, in einer
rechtsfreien Zone entstanden ist. – Das ist unsere gemeinsame Meinung, Sie
können mich aber widerlegen!
Wir beschließen heute einen Flächenwidmungsplan, der
formal den Vorgaben eines Flächenwidmungsverfahrens nicht Rechnung trägt. Warum
nicht? – Die Verteilung des im Flächenwidmungsverfahren vorgesehenen
ersten internen Blaudrucks, den niemand zu Gesicht bekommt außer jenen
Magistratsdienststellen, die mit dem Flächenwidmungsplan in irgendeiner Art und
Weise auch nur am Rande zu tun haben, macht meines Erachtens Sinn, denn die
damit Befassten können sich hier outen, ihre Stellungnahme abgeben, ihre Ideen
einbringen und ablehnen oder zustimmen. Das ist ein wichtiger Arbeitsprozess
und ein wichtiger Prozess im Verfahren, denn erst auf Grund der
Meinungsvielfalt der einzelnen Fachdienststellen und Magistratsabteilungen geht
man dann in Richtung Gründruck weiter.
Bei diesem Flächenwidmungsplan ist jedoch etwas
Seltsames passiert. Bei diesem Flächenwidmungsplan ist nämlich der Blaudruck
ausgefallen oder verloren gegangen, ich habe keine Ahnung, was damit passiert
ist! Es gibt diesen nicht und hat ihn nie gegeben. Ich behaupte mit Absicht,
dass es diesen nie gegeben hat, denn wenn es ihn gegeben hätte, dann hätte
zumindest eine Dienststelle, von der mir das bekannt ist, nämlich die MA 19,
hier ihre Einsprüche geltend gemacht und hätte sehr wohl auf Schutzzone,
Denkmalschutz und auf alles, was damit zusammenhängt, hingewiesen. Dann hätte
der Flächenwidmungsplan letztlich sicherlich anders ausgesehen! Die MA 19
konnte sich, ebenso wie alle anderen, nicht mehr in die Debatte einbringen,
weil sie im normalen Blaudruckverfahren keine Stellungnahme abgegeben hatte und
das auch gar nicht konnte, weil es diese Phase eben überhaupt nicht gab, und
daher war sie weg vom Fenster, und kritische Anmerkungen der MA 19 konnten
nicht aufgenommen werden.
Meine Damen und Herren! Interessant in diesem
Zusammenhang ist, dass jetzt immer nur groß von der Geriatrie gesprochen wird,
die Flächenwidmung aber ein viel größeres Gebiet betrifft. Und interessant ist
auch, dass der Spitalsbereich nicht denkmalgeschützt ist, sehr wohl aber die
Geriatrie. Das hat natürlich Auswirkungen auf die zukünftige Nutzung. Bei jenen
Bereichen, die nicht denkmalgeschützt sind, wird es selbstverständlich viel
einfacher sein. Auch Denkmalschutz in Wien besteht zwar oft nur auf dem Stück
Papier, aber ganz so arg wird es dort schon nicht sein!
Wir wissen, dass man im Spitalsbereich ganze
Stationen schließen wird. Diese Stationen werden dann leer sein und nicht mehr
im ursprünglichen Sinne genutzt werden. Das heißt, es wird dort ein relativ
Leichtes sein, diese zu verwerten. Schwieriger wird es allerdings im
Geriatrieraum sein, weil dort Denkmalschutz besteht, und wenn dieser
eingehalten und ernst genommen werden sollte, dann wird es ein bisschen
schwieriger sein, für diesen Teil Investoren zu finden. Ich bin mir aber
sicher, dass man auch dort Investoren für den Wohnbereich finden wird!
Interessant ist, dass dieses Gebiet vom Standpunkt
des Denkmalamtes sehr wohl geschützt werden sollen hätte und auch schützenswert
ist. So sind zum Beispiel im – ohnedies wahrscheinlich allen
bekannten – Dehio, dem Handbuch der Kunstdenkmäler Österreichs, im Kapitel
„Monumentalbauten" gleich an prominenter Stelle sowohl das Krankenhaus als
auch das Geriatriezentrum als schützenswert angeführt. Das Ganze wird als
historisch interessantes Bauwerk und als etwas bezeichnet, was es zumindest baulich
und in der Substanz nach außen hin zu erhalten gilt. Ich bin gespannt, wie all
das in den Jahren 2010, 2012 und 2015 dann ausschauen wird! Ich bin mir nicht
so sicher, dass man die Bausubstanz, wie es hier eigentlich vorgesehen wäre,
wirklich erhalten wird!
Interessant ist, dass Sie am
Umweltverträglichkeitsgutachten rechtlich gerade noch vorbeigeschrammt sind.
Sie haben die Widmung und die gesamten Erläuternden Bemerkungen so angelegt,
dass Sie hineinschreiben konnten: Eine UVP ist auf Grund dieses und jenes
Paragraphen in diesem Falle nicht anzuwenden. – Sie haben das genauso
geplant, damit sie es eben nicht machen müssen! Hätten Sie es nämlich anders
und seriös geplant, dann wären Sie schon zeitlich um eine UVP gar nicht
herumgekommen, weil das bei gewissen Bauwerken und Flächenwidmungen verbindlich
vorgesehen ist. Auch hier ist eine rechtliche Grauzone. Sie haben sich dem
Verfahren entzogen, was ich nicht ganz verstehe, denn wenn Sie es ehrlich
meinten, könnten sie jederzeit auch freiwillig eine UVP durchführen!
Meine Damen und Herren! Die Wachkomastation hat erst
vor Kurzem ein internationales Zertifikat bekommen. Sie ist also international
noch weiter aufgewertet worden. Und wenn man mit den Ärzten und den Schwestern
dort spricht, dann ist es wirklich traurig. Es stellt sich nämlich die Frage
beziehungsweise ist unklar, was mit dieser Wachkomastation geschehen wird, die
international anerkannt ist, wo viele international anerkannte Leute arbeiten
und wo man sehr vielen Patienten schon geholfen und sie wieder ins Leben
zurückgebracht hat.
Ich frage – und weiß nicht, ob ich eine Antwort
bekommen werde –: Was geschieht mit dieser Station? Diese kann bei einer
Dezentralisierung ja nicht mitgehen!
StRin Wehsely hat gemeint, das
Ganze hätte „ausgelainzt". Lainz ist nicht zeitgemäß. Das Image des
Skandals haftet der Anlage noch immer an, das sind wir nie
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