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Gemeinderat, 25. Sitzung vom 25.10.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 23 von 82

 

Sozialdemokratie nicht um das Prinzip, eine gemeinsame Schule zu haben, sondern es gibt einfach gute Gründe für eine gemeinsame Schule. Ein guter Grund - ich nenne Ihnen fünf - ist, dass man mit neuneinhalb Jahren noch nicht sagen kann, wie ein Kind sich weiterentwickelt, welche Stärken und welche Schwächen es hat.

 

Ein zweiter Grund ist, dass manche länger brauchen, um sich zu entwickeln. Das werden Sie vielleicht auch bei Ihren Kindern schon gemerkt haben, dass sich da nicht immer alle im gleichen Tempo entwickeln und dass es auch Spätzünder gibt, die eine Chance verdient haben.

 

Weil schwächere SchülerInnen von stärkeren profitieren können, aber auch, weil in einer gemeinsamen Schule, wie wir sie uns vorstellen, Begabte gefördert gehören und gefördert werden sollen und weil auch Leistung zählen soll.

 

Und - das ist auch ein ganz wesentlicher Grund - weil nicht alle den gleichen sozialen Background haben! Weil nicht alle aus Familien kommen, denen Bildung so wichtig ist, die die Zeit und die Energie haben, in die Bildung ihrer Kinder zu investieren. Aber auch diese Kinder haben ein Recht und sollen eine Chance auf mehr Bildung haben, und wir brauchen auch mehr Kinder, die besser ausgebildet sind.

 

Es gibt, wenn Sie sich die OECD-Studie anschauen, darüber auch ganz eindeutige Zahlen. Da gibt es ein Schild: 12-jährige Kinder, in welcher Schule sind sie, jetzt ganz speziell in Österreich? Jene 12-jährigen Kinder, deren Eltern einen Universitätsabschluss haben, sind zu 77 Prozent in einer AHS; jene Kinder, deren Eltern einen Pflichtschulabschluss haben, sind zu 12 Prozent in einer AHS!

 

Ich kann jetzt gar nicht sagen, wie ich das finde, sonst bekomme ich auch einen Ordnungsruf. Aber wenn Herr Jung sich da herausstellt und sagt: „Wenn die geistigen Voraussetzungen stimmen, dann wird schon etwas daraus, dann hat sich noch jeder hinaufgearbeitet", dann ist das so was von letztklassig, wenn man weiß, dass man 12 Prozent der Kinder, deren Eltern einen Pflichtschulabschluss haben, damit sagt: Sie sind einfach zu deppert, um in eine AHS zu gehen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Ich weiß auch nicht, woher diese Ängste kommen. Es gibt eine gemeinsame Schule: Es gibt eine gemeinsame Schule der 6- bis 10-Jährigen, und die funktioniert. Und dann gibt es sehr viele Elemente, vor allem in Wien, die wir uns auch für die 10- bis 14-Jährigen wünschen. Da gibt es nämlich schon offenes Lernen, da gibt es individuelles Eingehen auf Kinder, da gibt es Projektunterricht, und da gibt es auch Begabtenförderung. Ich weiß nicht, warum Sie das nicht weitermachen wollen.

 

Zum Abschluss noch: Es hat der ÖVP-Abgeordnete Mitterlehner in einem Interview auf die Frage, warum sich die Österreichische Volkspartei so sehr wehrt - es gibt ja auch in allen anderen Ländern europäische Volksparteien, und dort gibt es gemeinsame Schulen -, gesagt: Weil man uralte Ängste und Vorurteile hat. Ich frage mich: Was sind das für Ängste? In diesem „ZiB 2"-Beitrag, den ich am Anfang erwähnt habe und mit dem ich jetzt auch abschließe, hat ein Erziehungswissenschaftler die Antwort gegeben und gesagt: Es ist ein Streit um künftige Sozialchancen; wenn eine Partei einer bestimmten Klientel verpflichtet ist, dann schützt sie diese Klientel und ihre Privilegien.

 

Sie haben nach wie vor die Möglichkeit, das Gegenteil zu beweisen. Ich hoffe, Sie tun es. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Die Aktuelle Stunde ist hiermit beendet.

 

Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass folgende schriftliche Anfragen eingelangt sind: Zehn vom Klub der Wiener Freiheitlichen, sechs vom Grünen Klub im Rathaus, zwanzig vom ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien.

 

Von den GRen Henriette Frank, Mag Dietbert Kowarik und Anton Mahdalik wurde eine Anfrage an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung betreffend „Wiederherstellung des städtischen Sozialbaus" gerichtet. Das Verlangen auf dringliche Behandlung dieser Anfrage wurde von der notwendigen Anzahl von Gemeinderäten unterzeichnet.

 

Gemäß § 36 Abs 5 der Geschäftsordnung wird die Beantwortung der Dringlichen Anfrage vor Schluss der öffentlichen Sitzung erfolgen. Ist diese um 16 Uhr noch nicht beendet, wird die Gemeinderatssitzung zur tagesordnungsmäßigen Behandlung der Dringlichen Anfrage unterbrochen.

 

Vor Sitzungsbeginn sind von Gemeinderatsmitgliedern des Klubs der Wiener Freiheitlichen drei, des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien sechs Anträge eingelangt. Den Fraktionen wurden alle Anträge schriftlich bekannt gegeben. Die Zuweisungen erfolgen wie beantragt.

 

Von den GRen Dr Matthias Tschirf, Günter Kenesei und Mag Alexander Neuhuber wurde ein Ersuchen an das Kontrollamt gemäß § 73 Abs 6 der Wiener Stadtverfassung betreffend die Umstellung des Diensthandynetzes der Stadt Wien auf den neuen Diensteanbieter T-Mobile Austria GesmbH eingebracht. Dieses Prüfersuchen wurde an das Kontrollamt weitergeleitet.

 

Herr Christian Hursky hat mit 26. September 2007 auf sein Mandat im Gemeinderat der Stadt Wien verzichtet. Der Herr Bürgermeister hat gemäß § 92 der Wiener Gemeindewahlordnung auf das dadurch frei gewordene Mandat das in Betracht kommende Ersatzmitglied im Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates, Herrn Peter Florianschütz, in den Gemeinderat berufen.

 

Gemäß § 19 der Wiener Stadtverfassung ist das Gemeinderatsmitglied anzugeloben. Ich bitte die Schriftführerin der SPÖ, die Gelöbnisformel zu verlesen, und das neue Gemeinderatsmitglied, auf meinen Aufruf hin das Gelöbnis mit den Worten „Ich gelobe" zu leisten.

 

Ich bitte um Verlesung.

 

Schriftführerin GRin Mag Sonja Ramskogler: „Ich gelobe der Republik Österreich und der Stadt Wien

 

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