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Gemeinderat, 26. Sitzung vom 19.11.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 38 von 120

 

Steiermark hat man eine Pleiteholding für KMUs gegründet. Über die Steirische Umstrukturierungsgesellschaft STUG sollen die Betriebe saniert und anschließend wieder verkauft werden. Dabei rechnet das Land Steiermark sogar mit einem Gewinn. Wie aktiv diese Gesellschaft mittlerweile geworden ist, darf ich an einigen Beispielen darlegen:

 

Zum Beispiel die Sanierung der Teppichfirma Durmont in Hartberg, 80 Arbeitsplätze gerettet. Ohne Unterstützung des Landes Steiermark wäre dieser Standort geschlossen worden.

 

Oder die Übernahme der Firma Sariana mit etwa 100 Arbeitsplätzen.

 

Oder die Beteiligung an der Sensor Dynamics AG in Lebring, 14 Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Übernahme 2003, heute 60 Mitarbeiter.

 

Oder die Beteiligung an der Logic Data EntwicklungsgesmbH in Deutschlandsberg, 15 Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Übernahme, heute 45 Mitarbeiter.

 

Auch in Niederösterreich hat Ihr sozialdemokratischer Landesrat Schabl im Zusammenhang mit der drohenden Schließung von Austria Frost solch eine Gesellschaft in Niederösterreich gefordert.

 

Warum, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, setzen Sie nicht solch ein Projekt auch in Wien um? (Beifall bei der FPÖ.)

 

Es hat mich interessiert, wie das Land Niederösterreich solche Beteiligungen und Bürgschaften handhabt und ich bin hier auf die NÖBEG gestoßen. Unter der gemeinsamen Marke NÖBEG arbeiten zwei Spezialbanken, und zwar die Niederösterreichische Bürgschaften GmbH und die Niederösterreichische Beteiligungsfinanzierungen GmbH. Die Gesellschafter dieser Banken sind fast ident und bestehen unter anderem aus dem Land Niederösterreich, der Wirtschaftskammer Niederösterreich, der Hypo Niederösterreich Landesbank, der Raiffeisenbank Niederösterreich/Wien und einigen weiteren Banken. Aufgabe der NÖBEG ist es, Unternehmer und Unternehmen bei wesentlichen Finanzierungsanlässen durch Haftungsübernahmen oder Beteiligungen wirksam zu unterstützen.

 

Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, der wesentliche Vorteil gegenüber dem Wirtschaftsförderungsfonds liegt meines Erachtens darin, dass die Unternehmen gleich mit den Banken, die Bargeld zur Verfügung haben oder dafür haften, verhandeln können. Dem Wiener Wirtschaftsförderungsfonds ist das natürlich nicht möglich, kurzfristig Barmittel, zum Beispiel für Betriebsmittelkredite, Überbrückungen und so weiter, zur Verfügung zu stellen.

 

Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, ich habe schon im Zuge der Rechnungsabschlussdebatte vor einigen Monaten gefragt, ob zum Beispiel dieses steirische Modell nicht auch für Wien interessant wäre. Auch das niederösterreichische Beteiligungs- und Haftungsmodell scheint auf Grund seiner Flexibilität äußerst interessant. Vielleicht könnten Sie Überlegungen in diese Richtung anstellen. Die Unterstützung der Freiheitlichen Fraktion hätten Sie dafür. (Beifall bei der FPÖ.)

 

In Zeiten von Basel II sind solche Haftungen mittlerweile eine wesentliche Säule der Fremdmittelfinanzierung durch Banken geworden. Auf die Problematik von Basel II und deren Folgen für die Klein- und Mittelbetriebe habe ich hier schon mehrfach hingewiesen. Auch wenn Basel II erst ab heuer oder teilweise erst ab 2008 wirksam wird, wirft es schon seit mehreren Jahren seine negativen Schatten voraus. Die Banken haben bereits seit mehreren Jahren unter dem Titel Basel II ein eigenes Rating für die Kreditvergaben geschaffen. Und was bedeutet das Rating für diese Betriebe? Nicht nur, dass sich die Kreditkosten bei schlechtem Rating ernorm erhöhen, gibt es für viele solcher Betriebe überhaupt keine Kredite mehr und das bedeutet Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz.

 

Wie schnell man zahlungsunfähig werden kann, darf ich an einem Beispiel zeigen. Ich habe dieses Beispiel schon anlässlich der Rechnungsabschlussdebatte erzählt, wiederhole es aber aus einem ganz bestimmten Grund, auf den ich dann noch zurückkommen werde.

 

Bei einem meiner Klienten, einer Tabak-Trafik, ist der Umsatz durch den U-Bahn-Bau von 2,6 Millionen EUR auf 1,1 Millionen EUR zurückgegangen. Eine Reduktion des Betriebsaufwands konnte nur in geringem Umfang erfolgen, sodass für den Zeitraum des U-Bahn-Baus erhebliches Fremdkapital erforderlich war. Der Trafikant bot damals der Bank als Sicherstellung für Kredite und Überziehungen ein kleines Einfamilienhaus sowie drei Lebensversicherungen im Ausmaß von jeweils 20 000 EUR an. Anfang Jänner dieses Jahres teilte ihm die Bank mit, dass weitere Überziehungen auf Grund der Bestimmungen von Basel II nicht mehr möglich wären und die bestehenden Überziehungen sofort abzudecken wären. Er hat dann innerhalb von drei Wochen sein Einfamilienhaus notverkauft und mit den als Sicherheit bei der Bank hinterlegten drei Lebensversicherungen war ein Großteil seiner Schulden abgedeckt. Aber nachdem der U-Bahn-Bau noch etwa ein Jahr dieses Geschäft behindern wird, hat er für diesen Zeitraum einen Betriebsmittelkredit von 60 000 bis 70 000 EUR benötigt. Die Bank hat schlichtweg Nein gesagt und nicht einmal Herr VBgm Rieder, den ich damals um Hilfe angesprochen habe, konnte helfen. Am 25. Jänner hat die Bank dann an die Mitarbeiter dieses Trafikanten keine Gehälter mehr überwiesen, somit Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz. Alter: 61 Jahre. Ein Leben lang gearbeitet, jetzt Ruin.

 

Jetzt komme ich zum Grund, warum ich dieses Beispiel erzählt habe. Genau zu diesem Thema habe ich im Wirtschaftsmagazin der „Kronen Zeitung" im Oktober einen interessanten Bericht von Herrn Univ-Prof Seicht gefunden, mit dem Titel: „Kündigung eines Kredites zur Unzeit, rechtlich für die Banken kein Problem" Ich würde die Frau Finanzstadträtin bitten, diesem Artikel besondere Aufmerksamkeit zu widmen: „Wirtschaftsunternehmen scheitern meist an Zahlungsunfähigkeit und nicht an Überschuldung. Es können also Unternehmen konkursfällig sein beziehungsweise gemacht werden, wenn sie in eine Zahlungsunfähigkeit schlittern oder in eine solche

 

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