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Gemeinderat, 26. Sitzung vom 20.11.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 101 von 112

 

Auch wenn die Stunde schon ein bisschen fortgeschritten ist, muss ich Ihnen noch ein paar Zahlen nahebringen. Es geht schließlich ums Budget, und das Budget ist mit Geld verbunden, und Geld ist mit Zahlen verbunden. Ich werde mich aber relativ kurz halten.

 

Frau Kollegin Frank! Bevor ich mit meinen Ausführungen beginne, möchte ich Ihnen noch etwas zur Wohnbauförderung sagen: Wenn man die Entwicklung der Wohnbauförderung seit dem Jahr 2002 heranzieht, dann erkennt man eine jährliche Steigerung. 2002 betrug die Gesamtsumme 530 Millionen EUR, für 2008 sind 600 Millionen EUR veranschlagt, das sind um 70 Millionen EUR mehr. Ich glaube, das ist eine gewaltige Leistung der Stadt Wien! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf von GRin Henriette Frank.)

 

Ich werde gleich bei den Förderungen bleiben: Für die Neubauförderung, also für die Objektförderung für den Wohnungsneubau sowie für die Subjektförderung anlässlich der Eigenmittelersatzdarlehen- und Wohnbeihilfegewährung sind 331 Millionen EUR veranschlagt.

 

Nach den Baukostensteigerungen der letzten Jahre – insbesondere der Stahlbetonkosten – war auch eine Valorisierung der für die Förderung zulässigen Baukosten notwendig. Um zu verhindern, dass die Baukostenerhöhungen zu 100 Prozent auf die Wohnungsnutzer überwälzt werden, wurde von der Landesregierung am 19. Juni 2007 – was, wie ich glaube, niemandem unbekannt ist – auch eine Anhebung der Förderung beschlossen. Unter Beibehaltung der Förderungssystematik im Sinne der Neubauverordnung 2001 wurden die als angemessen erachteten Baukostenerhöhungen mit einer Erhöhung der Darlehensforderungen um bis zu 115 EUR, abhängig von der Baustellengröße, abgefedert. Die Förderung besteht in der Gewährung eines Landesdarlehens als Fixbetrag, abhängig von der Baustellengröße und Rechtsform, im mehrgeschoßigen Wohnbau nunmehr in der Höhe von 440 EUR bis 700 EUR je Quadratmeter Nutzfläche.

 

Betreffend Wohnhaussanierung sind sowohl Leistungen für die Wohnungsverbesserung als auch für die Sockelsanierung, die thermische Sanierung und die Aufzugsförderung enthalten. Darin sind die Aufkategorisierung, die Umstellung der Heizungsanlagen auf emissionsärmere Anlagen, zum Beispiel auf Fernwärme, der Einbau von einbruchshemmenden Sicherheitstüren und, was ganz wichtig ist, Behindertenmaßnahmen enthalten.

 

Für zirka 157 Sockelsanierungen wurde dem Baufortschritt entsprechend Vorsorge getroffen.

 

Für die thermisch energetische Gebäudesanierung – im Jahre 2005 wurden 109 und im Jahr 2006 650 Zusicherungen gegeben – werden zirka 30 Millionen EUR an nichtrückzahlbaren Baukostenzuschüssen zur Verfügung gestellt, kombiniert mit Förderdarlehen in der Höhe von 12 Millionen EUR. Weitere 16,5 Millionen EUR an nichtrückzahlbaren Einmalzuschüssen werden für den Einbau von Sicherheitstüren, für den Ausbau der Fernwärme, für die Aufzugsförderung, für Behindertenmaßnahmen und für die Grätzelsanierung verwendet.

 

Für die Subjektförderung werden für das Jahr 2008 116,5 Millionen EUR veranschlagt, davon allgemeine Wohnbeihilfe in Höhe von 40 Millionen EUR, Wohnbeihilfe im geförderten Bereich in Höhe von 51,5 Millionen EUR, Eigenmittelersatzdarlehen in Höhe von 20 Millionen EUR und Superförderung in Höhe von 5 Millionen EUR.

 

Nun zur Entwicklung der Wohnbeihilfe: Es wurde schon angesprochen, dass für das Jahr 2008 91 Millionen EUR vorgesehen sind. Das ist eine Steigerung um mehr als das Doppelte seit dem Jahr 2001, als es noch 40 Millionen waren. Natürlich steigt auch die Zahl der Wohnbeihilfebezieher: Im Jahr 2008 wird mit voraussichtlich 26 000 gerechnet. Im Jahr 2004 waren es 14 000.

 

19 000 Bezieher werden im Jahr 2008 in den Genuss der Neubauförderung kommen. Und auch bei der Sanierungsförderung gibt es einen stetigen Anstieg: 2004 waren es 5 300 Bezieher, 2008 werden es schon 8 000 sein.

 

Von den Gesamtausgaben stehen rund 70 Prozent für Investitionen zur Verfügung. Da im Jahr 2008 Widmungen für öffentliche Zwecke auslaufen, werden mehr als 15 Millionen EUR für Liegenschaftsankäufe veranschlagt.

 

Die sonstigen Ausgaben betreffen den Zweckaufwand, zum Beispiel die Grundsteuer und die Instandhaltung von Grund und Boden, sowie den Amts-Sachaufwand, bei dem erstmals auch die internen Mietkosten berücksichtigt sind.

 

Der Anteil der Liegenschaftstransaktionseinnahmen schwankt teilweise über die Jahre. Für 2008 wurden nur jene Transaktionseinnahmen veranschlagt, die aus Verkäufen jener Liegenschaften stammen, die von der MA 69 verwaltet werden. Die Miet- und Pachteinnahmen werden trotz des Verkaufs von bisher verpachteten Liegenschaften, zum Beispiel Kleingärten oder Baurechtsflächen, durch Bestandvertragsanpassungen beziehungsweise Vertragsneuabschlüsse gesteigert.

 

Der MA 34 als internem Dienstleister für viele Magistratsabteilungen obliegen insbesondere die Verwaltung, Erhaltung und Bewirtschaftung der eigenen städtischen Amtshäuser. Für die Flächenüberlassung an Magistratsdienststellen werden marktkonforme Raumnutzungskosten zur Vergütung vorgeschrieben. Die veranschlagten Einnahmen für 2008 betragen rund 50 Millionen EUR.

 

Die MA 34 verwaltet derzeit 413 Objekte, von Amtshäusern über Einzellokale und Vitrinen in Passagen bis zu Kirchen und Kapellen mit einer gesamten Fläche von rund 850 000 m². Davon sind 2 Prozent Einmietungen bei Wiener Wohnen und 16 Prozent Einmietungen in gemeindefremden Gebäuden. Für diese Objekte sind Ausgaben von rund 48,2 Millionen EUR veranschlagt.

 

Einen wesentlichen Anteil daran betreffen Mittel in der Höhe von 11,5 Millionen EUR für Investitionen, 8,8 Millionen EUR für die laufende Erhaltung der Amtshäuser sowie 20 Millionen EUR für die Anmietung von Büroräumlichkeiten in fremden Gebäuden und bei Wiener Wohnen und 2,5 Millionen EUR für Gebühren.

 

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