Gemeinderat,
26. Sitzung vom 20.11.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 105 von 112
setzen. Sie haben selbst einen Beispielfall genannt, in dem wir nicht erst auf Grund der medialen Berichterstattung, sondern bereits auf Grund der Ermittlungen der Innenrevision sehr schnell Maßnahmen gesetzt haben. Ich kann Sie nur bitten, wenn Ihnen oder auch anderen Kolleginnen und Kollegen des Hauses ähnliche Erscheinungen nahegebracht werden, uns das mitzuteilen! Ich kann Ihnen in meinem Namen, auch aber im Namen des Leiters der Baupolizei, Herrn Dr Cech, zusichern, dass wir da sehr rigide durchgreifen und auch entsprechende Maßnahmen setzen, damit nicht ein solches Licht auf eine Behörde fällt, die sonst wirklich hervorragend tätig ist und unter oft schwierigen Bedingungen sehr gute Arbeit leistet.
Ich möchte einen Punkt ankündigen, und da ersuche ich
auch um die Unterstützung aller Fraktionen, weil ich das gerne auch in der Novelle
der Bauordnung untergebracht hätte. Wir werden gemeinsam härtere Strafen für
jene Bauherren beschließen, die die Bauordnung ausnützen, darüber hinausgehen
und nicht entsprechend unseren Vorstellungen agieren. Wenn wir diesbezüglich
gemeinsam einen Beschluss fassen können, würde, wie ich glaube, auch die
Öffentlichkeit merken, dass wir bereit sind, hier ganz strenge Maßnahmen zu
setzen. Ich meine sogar, dass wir nicht nur im Bereich der Verwaltungsstrafen
ein höheres Strafausmaß ansetzen, sondern uns überlegen sollten, auch im
Strafrecht Maßnahmen bis hin zu Haftstrafen vorzusehen, denn nur so können
meines Erachtens auch Baufirmen, die ja große Profite durch ihre Handlungen
erzielen, in Zaum gehalten werden. Denn die bisherigen Verwaltungsstrafen werden
oft quasi aus der Portokassa finanziert und stellen kein wirkliches
Drohszenario dar. Ich glaube, dass wir, wenn es uns gelingt, in unserer
Arbeitsgruppe im Rahmen der Novelle der Bauordnung ein höheres Strafmaß
durchzusetzen, in diesem Bereich sehr viel gewonnen hätten.
Mit den vielen Fragen von Herrn StR Norbert
Walter, die alle sehr umfassend sind, werden wir uns sicherlich in den nächsten
Monaten intensiv befassen, wobei ich hoffe, dass du nach einem Jahr beim
nächsten Budget auch zustimmen wirst, wenn wir das umsetzen!
Ich möchte nur in aller Kürze die Frage beantworten,
weil diese auch aus anderen Wortmeldungen hervorgegangen ist, ob wir mit den
20 000 Wohnungen in den nächsten drei Jahren das Auslangen finden werden:
Das wird vom Bevölkerungswachstum abhängig sein. Wir alle wissen, dass
langfristige Prognosen oft eintreten, aber noch öfter auch nicht eintreten. Und
da gerade der Baubereich sehr sensibel ist und die Frage auch mit zahlreichen
Kostenfaktoren verbunden ist, möchte ich eigentlich eine ständig laufende
Evaluierung durchführen lassen, damit wir auch mittelfristig entscheiden
können, inwieweit wir die Anzahl der Wohnungen, die wir neu errichten,
ausweiten.
Aus heutiger Sicht würde ich sagen, dass die
20 000 Wohnungen in den
nächsten drei Jahren ausreichen und dass wir – und das ist der zweite Punkt – auch entsprechende Baulandreserven haben, damit es uns für
die nächsten drei Jahre und darüber hinaus gelingt, den entsprechenden Wohnraum
herzustellen.
Warum die Sanierungen einen geringeren Betrag
ausmachen, kann ich leicht dahin gehend erklären, dass viele großteilige
Gebäude in den letzten Jahren saniert wurden und wir uns jetzt mit den
kleinteiligeren Wohnformen beschäftigen, was zwar arbeitsintensiver ist, aber
kein großes Bauvolumen darstellt. Daher laden wir jetzt verstärkt auch private
Hauseigentümer ein, gemeinsam mit uns im Bereich der Blocksanierung Maßnahmen
zu setzen.
Der Behauptung, dass wir nichts fürs Eigentum machen,
möchte ich widersprechen. Beispielsweise haben wir im Bereich THEWOSAN, den du
angeführt hast, die Möglichkeit eröffnet, dass auch Eigentumswohnungen mit der
THEWOSAN-Methode instand gesetzt werden können. Man muss aber auch sehen, dass
sich insgesamt im Wohnbereich in den letzten Jahren einiges geändert hat. Durch
die Mietkaufwohnungen haben wir ein attraktives Angebot für viele Menschen
geschaffen, ihre Mietwohnung nach zehn Jahren quasi in eine Eigentumswohnung
umzuwandeln. Das ist der Grund dafür, dass es betreffend Eigentumswohnungen
keine ganz so starke Nachfrage mehr gibt. Ich weiß aber, dass das ein Anliegen
ist, und daher haben wir bei den Bauträgerwettbewerben ganz gezielt auch
Wettbewerbe durchgeführt, bei denen es auch einen relativ großen Anteil an
Eigentumswohnungen gibt. Wir werden dann auch sehen, wie das von den
Mieterinnen und Mietern beziehungsweise von den potenziellen
Wohnungseigentümern angenommen wird. Auf diese Weise wollen wir von uns aus die
Möglichkeit bieten, dass es auch in Zukunft ausreichend Eigentumswohnungen
geben wird.
Die allgemeine Wohnbeihilfe ist, wie ich meine, keine
stille Mieterhöhung. Wir haben das von verschiedenen Einrichtungen überprüfen
lassen und haben bemerkt, dass erstens die Vermieter gar nicht wissen, dass die
Mieter eine solche Wohnbeihilfe beziehen und daher auch nicht von sich aus die
Mieten erhöhen können. Auch anhand all unserer Vergleichsmodelle konnten wir
nicht feststellen, dass es auf Grund der Ausschüttung der allgemeinen
Wohnbeihilfe zu einer Veränderung der Miethöhen kommt. Es ist aber sicherlich
richtig, dass wir das im Auge behalten, denn das ist ein Betrag, der ständig
wächst. Wir geben bereits in etwa 90 Millionen für Wohnbeihilfe aus, und
nachdem sich die Beträge für den Neubau, die Sanierung und die Wohnbeihilfe wie
kommunizierende Gefäße zueinander verhalten, haben wir natürlich ein starkes
Interesse daran, dass das Geld, das wir für die Subjektförderung ausgeben,
prinzipiell in Zukunft stärker für die anderen beiden Bereiche zur Verfügung
steht.
Die Auffassung, dass wir die Reihenhäuser privatisieren sollen, die im
Gemeindeeigentum sind, teile ich nicht. Würden wir nämlich Beträge verlangen,
die für uns relevant sind, um die Außenstände bei Wiener Wohnen abzudecken,
dann müssten das Beträge sein, die die Mieterinnen und Mieter nicht aufbringen können.
Wenn es aber nicht solche Beträge sind, dann ist es wiederum für das Budget
wenig relevant. In Anbetracht dessen
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