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Gemeinderat, 29. Sitzung vom 14.12.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 47 von 117

 

diesbezüglich irgendetwas Negatives zu bemerken wäre. Im Gegenteil: Sowohl der Bericht als auch wir bescheinigen dem Projekt Wienfluss auch eine sehr visionäre Dimension. Was daraus gemacht wurde, steht allerdings leider auf einem anderen Blatt! – Das ist die Aussage des Berichtes, und dieser Aussage schließt sich auch unsere Fraktion vollinhaltlich an. Es ist wirklich so, dass diesbezüglich zwar viel angekündigt wurde, aber in mangelnder Umsetzungsfähigkeit geendet hat, die das Umweltressort in Form eines umweltpolitischen Desasters zu verantworten hat. Man kann es auch plakativ und überspitzt so formulieren: Das Wienfluss-Projekt wurde von Umweltstadtrat Häupl aus der Taufe gehoben und von Umweltstadträtin Sima zu Grabe getragen.

 

Selten haben sich allerdings bei einem Projekt Wunsch und Wirklichkeit dermaßen voneinander entfernt, was sich auch an den Ergebnissen zeigt. Das Ziel der Renaturierung wurde nicht erreicht, sieht man einmal von der 100 m langen Referenzstrecke ab. Als großer Wurf wurde der Wiental-Radwanderweg angekündigt, der ein Torso geblieben ist, der von Auhof bis Hütteldorf reicht und bei Weitem nicht das ganze Wiental abdeckt.

 

Noch zwei Fakten, die das Projektdesaster des Radweges näher beschreiben: Der Weg ist nur zu 30 Prozent des Jahres benutzbar, und die Erhaltung allein kostet im Jahr 115 000 EUR. Diesen Umstand kritisiert der Rechnungshof zu Recht, und er leitet daraus ebenfalls zu Recht ein fehlendes Kosten-Nutzen-Verhältnis und auch eine fehlende wirtschaftliche Kompetenz dieser Stadtregierung ab.

 

So kostet auch ein schubladisiertes Konzept für die Nutzung der Wienfluss-Einwölbung 119 000 EUR. Die Überlegungen des Hochwasserschutzes wurden gar nicht realisiert. Die verlorenen Kosten sind Teil der Planungskosten von 114 000 EUR, und diese wurden auf Grund der Konzeptlosigkeit buchstäblich in den Kanal geworfen und stehen nicht zur Verfügung.

 

Leider hat es aber nicht nur bei den Konzepten, sondern auch bei der Durchführung Probleme gegeben. Es gab kein Kosten- oder Projekt-Controlling, und angesichts dieser Tatsache sind die hohen Projektkosten von ohnehin 101 Millionen EUR nochmals in die Höhe geschnalzt und halten laut Rechnungshof bei 117 Millionen EUR, und das, obwohl eigentlich alle Renaturierungsmaßnahmen gestrichen wurden, also weniger geschehen ist, als vorher angekündigt wurde. Mein Kollege Wolfgang Gerstl wird Ihnen dann noch einige Details zu diesem Projekt näher bringen. Ich denke, das ist ein Musterbeispiel, wie man Umweltpolitik in einer Stadt nicht machen sollte!

 

Sehr geehrte Damen und Herren! Aber auch in anderen Bereichen gibt es riesige Probleme. Meine Vorrednerin hat schon gesagt, dass der Reformunwille und die politische Sturheit auch im Bereich der Hera mehr als erkennbar sind, was bedauernswert ist. Die Zahlen sprechen für sich, da braucht man kein Gesundheitsökonom zu sein!

 

Ich habe einige Zahlen aus dem Bericht herausgegriffen: Mit den stationären Leistungen deckt die Hera nur 15 Prozent der gesamten Belegstage ab, der Rest fällt auf andere Spitäler. Das ist ein sehr bescheidener Anteil. Die Auslastung der Betten lag um 20 Prozent unter jener anderer Spitäler. Der Anteil der Personalkosten hingegen lag mit 78 Prozent weit über dem anderer Spitäler. Die Durchschnittskosten je Belegstag lagen mit 23,7 Prozent, also fast einem Viertel, über jenen anderer Wiener Spitäler.

 

Sehr geehrte Damen und Herren! Um uns nicht falsch zu verstehen: Wir gönnen es natürlich den Wiener Magistratsmitarbeitern, dass sie nicht wie jene in anderen Gemeindespitälern behandelt werden und ein halbes Jahr oder Jahr auf einen Operationstermin warten müssen. Es kann aber nicht sein, dass dafür derart hohe Kosten auch auf den Steuerzahler überwälzt werden! Es muss doch auch in dieser Stadt möglich sein – und ich denke, mit ein bisschen politischem Willen wäre das auch möglich –, ein kostengünstiges Gesundheitsservice und vor allem eine effiziente Versorgung mit Spitzenmedizin auch in dieser Stadt zu realisieren! Vor allem darf der Patient nicht zum Bittsteller degradiert werden. Ich meine, das ist auch eine Frage der Humanität, und dieser Forderung sollten wir uns alle einheitlich anschließen, sehr geehrte Damen und Herren!

 

Lassen Sie mich auf noch einen Bericht kurz eingehen: Er betrifft die Genehmigung und die Aufsichtspflicht bei Bauprojekten und beinhaltet auch den viel diskutierten und umstrittenen § 69 der Wiener Bauordnung. Um nicht missverstanden zu werden: Es geht hier nicht um eine generelle Kritik am § 69. Er hat seine Berechtigung. Unklar ist nur, wie er ausgelegt wird. Es zeigt sich nämlich, dass eine sehr ungleiche Auslegung und manchmal – um es höflich auszudrücken – eine sehr großzügige Auslegung erfolgen. Es gibt jetzt verschiedene Versuche, das zu reparieren. Das ist gut so. Gleichzeitig ist man hier aber mit einer weiteren Rechtsunsicherheit konfrontiert, und das ist der Grund, warum ich diesen § 69 heute als Musterbeispiel gewählt habe. Bei allem Wissen um die Problematik bei einzelnen Bauprojekten sage ich, dass man da einfach Rechtsunsicherheit in der Stadt zum normalen Verwaltungsablauf degradiert hat und damit den Bürger zum Bittsteller macht, weil er nicht genau weiß, was ihm zusteht oder nicht zusteht. Und das führt im Endeffekt leider auch zu einer Entmündigung beziehungsweise zu einer Demutshaltung des Bürgers.

 

Es gibt noch genug andere Beispiele: Da gibt es das Baumschutzgesetz und die Auslegung des Forstgesetzes, die bewirkt, wie man jüngst gesehen hat, dass man ganze Wälder roden kann. Auch das ist irgendwann einmal legal, wenn man es richtig dreht und wendet, aber Sinn des Gesetzes ist es nicht!

 

Entsprechende Verordnungen werden auch in dieser Stadt nicht erlassen. Ich erinnere an das, was ich an dieser Stelle schon öfters gesagt habe, dass nämlich das vom Gemeinderat beziehungsweise Landtag erlassene Umgebungslärmgesetz die Verpflichtung zu einer Verordnung beinhaltet, die im Mai dieses Jahres schon durchgeführt werden müssen hätte. Bis heute warten wir jedoch darauf. Und auch die Umsetzung der von der EU vorgeschriebenen Verordnungen auf Grund der Natura 2000-Gebietsfestlegungen sind bis heute nicht erfolgt.

 

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