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Gemeinderat, 30. Sitzung vom 24.01.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 76 von 95

 

mitgeschickt wurde, ist ein Einblick in Nichtwissen und in eine atemberaubend unstandardisierte Vorgangsweise. Denn wäre dem nicht so, dann würde man wissen, was hier läuft.

 

Hier werden jedoch alle Abteilungen gefragt: „Welche Formen der Beschränkung gibt es?" Und dann werden alle wieder aufgezählt. Da heißt es: „Gibt es an Ihrer Abteilung Beschränkungen, die auf Grund besonderer Gegebenheiten, zum Beispiel baulich, eingesetzt werden, aber sonst nicht üblich sind? Lassen sich anhand Ihrer Formulare" – „Ihrer" Formulare, nicht „unser aller" Formulare! – „die unterschiedlichen Beschränkungsformen unterscheiden? Von welcher Berufsgruppe wurde das Formular an Ihrer Abteilung entworfen?"

 

Wir sind weit weg von Standards, jeder macht, was er möchte! Und zur Auswahl steht: Ärzte/Pflege in Zusammenarbeit nach Rücksprache mit dem Patientenanwalt.

 

„Welche Form von Doppelbeschränkungen gibt es? Welche setzen Sie meistens ein? Wer ordnet sie an: Turnusarzt" - das kommt als Möglichkeit vor! -, „Assistenzarzt, Facharzt?" Das wird abgefragt: „Wie ist die Anordnung dokumentiert? Wer entscheidet über die Aufhebung? Wie oft wird die Notwendigkeit kontrolliert: stündlich, täglich, nur bei Bedarf, bei Visite?" Ich lese sie Ihnen nicht alle vor.

 

Diese Fragen muss man nur stellen, wenn man die Antworten nicht kennt, wenn jede Abteilung macht, was sie will, und wenn man, getrieben durch den öffentlichen Diskurs, geschwind eine Antwort braucht. Das entspricht nicht dem, was Sie gesagt haben. Wäre es standardisiert, müsste so nicht nachgefragt werden!

 

Sie sagen weiter, die Qualität, die geboten wird, passt State of the Art, auch wenn Sie von Modernisierung sprechen. Ich möchte Ihnen eine weitere interne Fragestellung vorlesen. Da wird Frau Direktor Kalousek am 12. November von der Mittelbauvertretung schriftlich darüber informiert: „Wir möchten Sie darüber informieren, dass eine adäquate State-of-the-Art-Versorgung psychiatrisch-internistischer Notfallpatienten, Klammer auf: intoxizierte" - das sind welche, die vergiftet sind -, „kardio-pulmonal instabile" - wir sind beide nicht Ärzte, andere auch nicht – „Sedierungszwischenfälle, Klammer zu, infolge mangelnder personeller und/oder apparativer Ausstattung unseres Hauses nicht möglich ist."

 

Wir können es nicht machen, wir haben die Ressourcen nicht!

 

„Wir weisen darauf hin, dass die Transferierung solcher Patienten im Haus nur selten direkt möglich ist. Besonders problematisch in den Nachtdiensten ist die Klärung der Zuständigkeit von Intensiv- und Überwachungsstationen beziehungsweise die Übernahme solcher Patienten durch die Rettung ohne vorherige Bettenzusage. Wir ersuchen daher dringendst, eine übergreifende Regelung zu treffen."

 

Frau Stadträtin! Dieses Schreiben ist bis heute unbeantwortet geblieben. Am 10.1. wurde von der Personalvertretung ein weiteres Schreiben geschickt: „Da wir bislang keine schriftliche Stellungnahme von Ihnen bezüglich der Versorgung interimistisch psychiatrischer Notfallpatienten erhalten haben, erlauben wir uns, Sie in dieser Sache noch einmal zu kontaktieren." Obwohl die Debatte bereits läuft, verzichtet man darauf, Hilfestellung zu geben, dass die Ärzteschaft State of the Art behandeln kann! Und man muss in dem Zusammenhang wissen, was es heißt, wenn ein Patient/eine Patientin sozusagen mit Vergiftungserscheinungen, mit Atemproblemen nicht in einem Intensivbett behandelt wird.

 

Es kann hier zu „Übernahmefahrlässigkeit" kommen, auch davon spricht die Ärzteschaft. Denn wenn man jemanden, der sozusagen toxisch ein Problem hat, also vergiftet ist, in ein normales Bett legt, kann man nicht bemerken, ob er sich vielleicht verschlechtert oder - wollen wir es nicht glauben! - sterben könnte. Diese Dinge brauchen ein intensivmedizinisches Bett; Sie wissen das, ich weiß das. Aber man muss im Otto-Wagner-Spital herumgehen und schauen, ob man die Patienten irgendwo unterbringt. Da kam es immer wieder zu Krisensituationen, und Sie wollen das nicht zur Kenntnis nehmen.

 

Ich möchte auf einen Euphemismus hinweisen. Sie haben in Ihrer Beantwortung vom „psychiatrischen Intensivbett" gesprochen. Das ist nicht das Intensivbett - Sie wissen es und ich weiß es, ich möchte es nur für die anderen erklären -, das ist nicht das Bett, von dem ich jetzt gesprochen habe, sondern ein „psychiatrisches Intensivbett" ist euphemistisch für ein Netzbett! (GRin Mag Sonja Ramskogler: Nein, das ist nicht euphemistisch, das ist fachlich! Das ist so!)

 

Das ist euphemistisch: ein Netzbett. (GRin Mag Sonja Ramskogler: Das ist fachlich! Entschuldigung!) Das ist ungefähr so super wie ein Hobi-Sessel. Ein Hobi-Sessel, auf dem ist man fixiert, genau! Fachlich beschönigte Zustände, die nicht lustig sind. Ein Netzbett ist etwas - und das wissen Sie so gut wie ich -, was in der Wissenschaft sehr in Frage steht, ob das eine Unterbringungsart ist, die heutzutage noch zeitgemäß ist. (GRin Mag Sonja Ramskogler: Ja, steht in Diskussion!) Sie wissen, dass das Anti-Folter-Komitee des Europarates Österreich dafür kritisiert, dass diese Betten noch in Verwendung sind, und dass es Bundesländer gibt, wo sie bereits abgeschafft sind, weil man weiß, dass man damit bei den Patienten und Patientinnen eine entwürdigende, eine klaustrophobische Situation herstellt.

 

Da komme ich jetzt zu einem weiteren Punkt, der in Bezug auf das Otto-Wagner-Spital besonders schwierig ist. Im Haus gibt es Abteilungen, die in einem so schlechten baulichen Zustand sind, dass der Stützpunkt des Personals ganz weit weg von den Zimmern ist, in denen überwachungsbedürftige Patienten und Patientinnen untergebracht sind.

 

Du schüttelst den Kopf und sagst, das ist nicht der Fall. Ich kann nur sagen, der Arbeitskreis für psychiatrische Intensivpatienten und -patientinnen, der im Auftrag der Primarärzte getagt hat, stellt fest, dass es hier keine entsprechenden baulichen Rahmenbedingungen gibt. Und am 20.12.2007 sagt Primar L - wollen wir den Namen nicht zur Gänze nennen, er hat es nicht mir gesagt,

 

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