Gemeinderat,
30. Sitzung vom 24.01.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 84 von 95
vorgeschriebene Personalstand nicht immer ident ist mit jenem, der für eine optimale medizinische Betreuung notwendig oder wünschenswert wäre. Dazu kommt, dass auf Grund des Arbeitszeitgesetzes die kontinuierliche Anwesenheit eines Arztes bei gleichbleibendem Personalstand an der Station kürzer geworden wäre."
Also auch hier ist eindeutig, dass es ja schon im
Jahre 2006 bewiesen wurde. Und da sage ich wieder: Warum hat Ihre
Vorgängerin nicht schon längst gehandelt? Und warum, Frau Stadträtin, haben Sie
nicht gehandelt - wenn Sie das doch wissen?
Aber hier gibt es noch andere Dinge zu zitieren,
nämlich betreffend die Personalsituation im Pflegebereich – vorher ging es um
die Ärzte, jetzt sind wir beim Pflegepersonal -:
„... im Pflegebereich war im von Ihnen
angesprochenen Zeitraum" - und da kommt jetzt eine kleine Entschuldigung –
„auf Grund lang andauernder Krankenstände und der hohen Patientenauslastung der
Abteilung kritisch." - Also der beschreibt das schon als kritisch! Und das
ist ja vor allem nicht irgendjemand, sondern das ist der Patientenanwalt, der
von der Stadt Wien bestellt ist! Er muss es also zugeben oder er gibt es sogar
zu, weil es so kritisch ist. – „Allerdings wurde ein Leihpersonal zur Milderung
der Personalsituation herangezogen." - Also, da sage ich, das kann ja
niemand verstehen!
Und um jetzt auf den Wäschezustand auch noch zu
sprechen zu kommen - der ist ja auch hier beschrieben -: Was die Verschmutzung
betrifft, so sagt man heute, es ist eben kein Personal vorhanden. Auch die
Wäscheversorgung war vorübergehend kritisch. Es war also in diesem Spital an
und für sich alles kritisch! Und das wusste man ja schon im Jahr 2006!
Also um die Zustände, die dort geherrscht haben, wusste man ja schon viel
früher.
Wenn man sich das Ganze ansieht, Frau Stadträtin, dann
fragt man sich: Wann wird eigentlich in der Stadt Wien gehandelt? - Wenn etwas
passiert! (GRin Ingrid Korosec: Wenn die
Öffentlichkeit ...!) Nun, früher ist ja nichts passiert, oder nicht
sehr viel, und die Öffentlichkeit wurde eben nicht in dieser Weise davon in
Kenntnis gesetzt, wie es jetzt der Fall war, wo sich die Medien auf das Thema
gesetzt haben. Jetzt ist es passiert, jetzt ist es öffentlich, und jetzt muss
ich Ihnen sagen, Frau Stadträtin: Jetzt sind Sie aufgefordert, hier wirklich so
schnell wie möglich Personal, Ärzte, Pfleger – alles! - aufzustocken. (Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Schon
entschieden!) Das sind Sie als Sozialstadträtin den Menschen dort schuldig!
Ich möchte jetzt auch eines sagen: Wissen Sie, das
Traurige an der ganzen heutigen Diskussion ist, dass es hier um Menschen geht,
und zwar um hilflose Menschen, um Patienten und um kranke Menschen, die sich
nicht wehren können, denn: Wem sollen sie was sagen? - Und gerade hier muss man
ein großes Augenmerk darauf legen, dass das in Zukunft nicht mehr passiert. Und
da fordere ich Sie wirklich auf, Frau Stadträtin, hier auch etwas zu tun.
Lassen Sie mich vielleicht jetzt kurz auf die
24-Stunden-Pflege eingehen, damit ich nicht jetzt all das wiederhole, was meine
Vorredner ohnedies schon thematisiert haben. Zu diesem Thema hat zwar gestern
schon mein Kollege Ebinger gesprochen, aber ich möchte heute auch einen
Beschlussantrag dazu einbringen, und diesen möchte ich kurz begründen. Der
Beschlussantrag lautet wie folgt:
„Die Österreichische Bundesregierung wird
aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer
Bundesgenossenschaft für Pflege zu schaffen, um den Betroffenen die
unselbstständige Pflege ohne bürokratischen Aufwand zu ermöglichen und den
Pflegern den Erwerb von Pensionsbeiträgen und Pensionszeiten zu ermöglichen.
In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung
verlangt." (Beifall bei der FPÖ.)
Aber einige Worte noch zur
24-Stunden-Pflege. Wissen Sie, das ist ja auch wieder einmal ganz typisch von Ihnen:
Bis heute versteht niemand, warum eineinhalb Jahre lang über eine
24-Stunden-Pflege herumgesprochen wird. Eineinhalb Jahre hat man jetzt
gebraucht, um dann in Wahrheit nichts zu beschließen - außer dass man die
Menschen weiter verunsichert hat: Es kennt sich keiner aus, Sie kennen sich
selbst nicht aus, die Bundesregierung kennt sich nicht aus. Und was macht man
schlussendlich aus dieser ganzen Sache? - Man hat eben einen Juristen gefragt,
wie man da am besten wegkommt, und kam zu dem Schluss: Machen wir ein
Verfassungsgesetz!
Was aber bedeutet das? Was
bedeutet ein Verfassungsgesetz? - Gegen ein Verfassungsgesetz kann nämlich eine
betroffene Person bei einem österreichischen Verfassungsgerichtshof nicht mehr
klagen, sondern sie muss zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen.
Und wenn sich jemand da auch nur ein bisschen auskennt, dann weiß er, dass dort
ein Verfahren fünf bis zehn Jahre dauert.
Da kann man jetzt nur
mutmaßen: Warum will man so etwas? - Aber ich möchte da gar nicht weiter
mutmaßen, denn es ist traurig genug, dass man in eineinhalb Jahren nicht
irgendein Gesetz zusammengebracht hat, das den Pflegebedürftigen wirklich
entgegenkommt, bei dem man sich auskennt und das vor allem eine Regelung
schafft, die auch leistbar ist.
Eigentlich müssten ja gegen
dieses Verfassungsgesetz - das muss ich noch dazusagen – schon die
verschiedensten Stellen Amok laufen: von der Arbeiterkammer über die Kranken-
und Unfallversicherungen bis hin zu den Organisationen, die sich für
Ausländerrechte einsetzen. Aber da hört man in Wahrheit gar nichts.
Wenn
man jetzt noch darauf eingeht, dass knapp 15 Prozent der Betroffenen in
einem Heim leben, dann bedeutet dies aber auch, dass dringender Handlungsbedarf
- und dieser ist auch der Grund für unseren Beschlussantrag - vor allem
hinsichtlich der pflegenden Angehörigen jener 80 Prozent der
Pflegebedürftigen besteht, die oft an ihren körperlichen und psychischen
Grenzen angelangt sind. Für diese Menschen aber gibt es keine Absicherung, und
gerade diese Menschen sollte man finanziell absichern, auch im Pensionsbereich,
dass
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