Gemeinderat,
31. Sitzung vom 29.02.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 58 von 95
lasse. (Das rote Licht, das das Ende der Redezeit
anzeigt, leuchtet auf.)
Wieso leuchtet jetzt das Licht? Ich habe gar nicht
gewusst, dass ich schon so lange gesprochen habe.
Vorsitzender GR Dr Wolfgang Ulm (unterbrechend): Bitte, sich nicht vom Licht
beeindrucken zu lassen. Die Redezeit dauert noch an.
GRin Monika Riha
(fortsetzend): Danke. - Also ich hätte gerne eine Antwort. Wo sollen alle diese
Kinder unterkommen? Denn eines ist ja in der 15a-Verein-barung festgehalten,
die Stadt Wien muss für jedes Kind, das einen Sprachförderbedarf hat, einen
Kindergartenplatz zur Verfügung stellen. (VBgmin Grete Laska: Das müssen Sie
uns aber vorlesen! Das steht nicht drinnen!) - Mir wurde das in der Verhandlung
selbst gesagt. Mir wurde das dort in der Sitzung von Herrn Nekula gesagt.
Bis jetzt haben jedenfalls nur das Burgenland und
Wien unterschrieben. Die Chance, vom finanziellen Kuchen sozusagen ein großes
Stück abzukriegen, ist wirklich groß.
Es liegt jetzt in der Verantwortung der Stadt, diese
finanziellen Ressourcen auch sinnvoll und mit dem Fokus auf Qualität nutzen zu
wollen. Jedes Kind in Wien hat ein Recht auf gute Bildung. Gute Bildung beginnt
im Kindergarten, wir brauchen daher einen quantitativen Ausbau.
Das sollte sinnvollerweise mit der rechtlichen
Sicherheit für Eltern verbunden sein: Wenn ich für mein Kind einen
Kindergartenplatz brauche, dann bekomme ich ihn. Da ja Herr Kollege Wutzlhofer
gesagt hat, das Ziel ist ohnehin, dass möglichst alle Kinder, dass wirklich
alle Kinder einen Kindergartenplatz bekommen, müsste das auch in Ihrem Sinn
sein. Daher müssten Sie eigentlich diesem Antrag zustimmen. Wir brauchen auf
Gemeinde- und Landesebene einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz,
damit die eigene Verpflichtung zum Ausbau auch verankert ist.
Wenn man über den Wiener und auch über den
österreichischen Tellerrand hinausschaut, dann gibt es das in Europa schon
lange. In Dänemark zum Beispiel gibt es diesen Anspruch schon ab dem ersten
Lebensjahr, in Deutschland ist der Rechtsanspruch sogar im
Bundes-Verfassungsgesetz unter § 218 verankert, und in Ungarn haben Kinder
ab dem dritten Lebensjahr einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz.
Diese Beispiele zeigen, dass auch im kleinen Wiener
Rahmen endlich der Weg der rechtlichen Absicherung beschritten werden sollte.
Wenn man das in der Verwaltung und in der Wirtschaft tut - warum nicht auch in
der Bildung und Betreuung unserer Kinder? Daher habe ich gemeinsam mit meiner
Kollegin Anger-Koch, mit meinem Kollegen Wolfgang Aigner und meiner Kollegin
Sirvan Ekici dazu einen Beschluss- und Resolutionsantrag eingebracht. (Beifall
bei der ÖVP.)
Das nächste Problem, das sich stellen wird, ist das
folgende: Angenommen, Sie haben den Platz und schaffen jetzt 600 Plätze:
Wir wissen seit Langem, dass es einen eklatanten Mangel an
KindergartenpädagogInnen gibt. Wo werden wir, Sie, die Stadt bis zum Herbst die
KindergartenpädagogInnen hernehmen?
Jetzt habe ich zwar gelesen, dass es eine neue Initiative
gibt - die ist natürlich auch zu begrüßen, ich begrüße jede
Ausbildungsoffensive -, aber dabei darf man nicht vergessen, dass diese
Ausbildungsoffensive eigentlich nur für eine Hälfte der Kindergärten, nämlich
für die städtischen Kindergärten gilt, weil sich ja jede Kollegin, die diese
Ausbildung besucht, für drei Jahre verpflichtet, auch in einem städtischen
Kindergarten zu arbeiten. Jetzt frage ich Sie: Was ist mit der anderen Hälfte
der Wiener Kindergärten? Wo ist die Verantwortung, die Wien dafür übernimmt,
dass auch die anderen Kindergärten in dieser Stadt ausreichend gut
qualifiziertes pädagogisches Personal zur Verfügung haben?
In der Beantwortung einer Anfrage der ÖVP wurde von
den zuständigen Stellen der Stadt Wien festgehalten, dass die Stadt eine
akademische Ausbildung zur Kindergartenpädagogin oder zum Kindergartenpädagogen
grundsätzlich befürwortet. Wenn also die Stadt grundsätzlich eine akademische
pädagogische Ausbildung befürwortet und die zuständige Ministerin, zumindest
laut ihrer Interviews, ebenfalls eine Ausbildung auf der pädagogischen
Hochschule oder auf akademischem Niveau befürwortet: Was hindert dann die Stadt
Wien daran, im Rahmen eines Studienversuchs einen akademischen Lehrgang auf
breiter Basis in Zusammenarbeit mit den Kollegs der unterschiedlichen
Bildungsanstalten und den pädagogischen Hochschulen in Wien sowohl als
Vollzeitstudium, aber durchaus auch - so wie Sie es jetzt für die Stadt gemacht
haben - als berufsbegleitendes Studium anzubieten?
Daher möchte ich auch hier einen Antrag stellen. Ich
hoffe, dass auch Sie ihn unterstützen, weil Ihnen ja nicht nur die städtischen
Kindergärten ein Anliegen sein können, sondern auch die anderen Kindergärten in
dieser Stadt. Somit bringen meine Kollegin Anger-Koch, mein Kollege Wolfgang
Aigner und ich folgenden Beschluss- und Resolutionsantrag ein:
„Die amtsführende Stadträtin für Bildung, Jugend,
Information und Sport möge sich dafür einsetzen, die Einrichtung eines
akademisch und europaweit zertifizierten Lehrgangs für Kindergartenpädagogik an
den pädagogischen Hochschulen in Wien zu ermöglichen. Zwecks Schaffung
bestmöglicher Rahmenbedingungen soll der Lehrgang im Zusammenwirken zwischen
der pädagogischen Hochschule und der Wiener Bildungsanstalt für
Kindergartenpädagogik organisiert und durchgeführt werden." - Danke.
Frühkindliche Bildung ist der Schlüssel zu
Chancengleichheit - ich denke, da sind wir uns alle einig -, und der Weg in die
Wissensgesellschaft beginnt im Vorschulalter. Die Stadt Wien trägt die
Verantwortung dafür, dass in Wien gut qualifizierte und pädagogisch bestmöglich
ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung stehen, und zwar nicht nur für die
städtischen Kindergärten, sondern auch für alle anderen Kindergärten in Wien. -
Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Zum Wort ist niemand
mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
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