Gemeinderat,
33. Sitzung vom 08.05.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 89
geehrter Herr Stadtrat!
Nach welchen Kriterien gehen die Fachdienststellen
bei den Vergaben bei jenen vor, die nicht die Schwellenwerte für die
Wettbewerbe erreichen?
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf StR Dipl-Ing Rudolf Schicker: Frau Gemeinderätin!
Es gibt auf der europäischen Ebene diesen
Schwellenwert, der die Vergabe geistiger Werkleistungen betrifft, der immer
weiter heruntergesetzt wird. Aus meiner Sicht ist es durchaus problematisch,
wenn die Preise im Bau steigen, aber die Schwellenwerte für die Vorbereitung
der geistigen Leistungen immer weiter heruntergesenkt werden. Das bedeut dann,
dass man bald jeden noch so kleinen Bauauftrag der öffentlichen Hand unter
Wettbewerb stellen müsste. Ich plädiere daher eher dafür, dass wir uns
international dazu verständigen, dass dieser Schwellenwert mit dem Bauindex
mitwächst. Derzeit ist er auf 204 000 EUR heruntergesetzt. Also alles
darüber, wenn die ArchitektInnenleistungen in diese Größenordnung
hineinwachsen, wird unter Wettbewerb gestellt. Für alles Darunterliegende ist
ein besonderer Punkt, dass wir überall dort, wo trotzdem ein größeres Volumen
besteht, die geladenen Verfahren durchführen, wo mehrere Teilnehmer eingeladen
werden und das Ergebnis in einem offenen Verfahren, also in einem anonymen
Verfahren, ebenfalls von einer Jury beurteilt wird.
Die Kleinstaufträge werden weiterhin freihändig
vergeben. Dort ist es allerdings so, dass ganz genau darauf geachtet wird, das
der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin nicht allzu oft vorkommt, sodass
eine breite Streuung für die Kollegenschaft möglich wird. Diese breite Streuung
ist gerade der Bereich, wo wir die jüngeren Teams unterstützen können, wo wir
ihnen sozusagen den Einstieg ins Berufsleben erleichtern können.
Gerade beim Schulbauprogramm der Stadt Wien, das
jetzt läuft, wo die Bezirke sehr hohe Anstrengungen unternehmen müssen, ist es
so, dass dort, wo die MA 19 wegen der großen Zahl diese Planungsleistungen
nicht mehr vollständig selbst erbringen kann, auch kleinere Teams, neue, junge
Teams herangezogen werden. Wir sehen das als die Unterstützung für die jungen
Teams, dass sie im Umgang und mit der Arbeitsweise des Magistrats sowie im
Umgang und mit der Arbeitsweise öffentlicher Auftraggeber vertraut werden
können.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke, Herr Stadtrat für die Beantwortung der
3. Anfrage.
Wir kommen nun zur 4. Anfrage (FSP -
01214-2008/0001 - KFP/GM). Sie wurde von Herrn GR Mag Ebinger gestellt und
ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und
Soziales gerichtet. (Die Kinder- und Jugendpsychiatrie in Wien soll
ausgebaut werden und benötigt dringend Fachärzte. Insgesamt 1 000 junge
Patienten wurden im Vorjahr von nur 14 Ärzten betreut. Die Ausbildung zum
Kinder- und Jugendpsychiater gibt es erst seit 2007 und dauert sechs Jahre.
Woher sollen diese benötigten Fachärzte in absehbarer Zeit kommen?)
Bitte, Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Herr Kollege Ebinger!
Sie sprechen ein wahres Wort aus, nämlich dass
Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie dringend
gebraucht werden, schreiben dann weiter, dass 1 000 junge PatientInnen im Vorjahr
von nur 14 Ärztinnen und Ärzten betreut wurden.
Ich gehe davon aus, dass das ein Zitat aus dem
„Standard" und daher nur eine Teilmenge der Wiener Realität ist. Weil
diese 14 Ärztinnen und Ärzte sind allein am Rosenhügel tätig. Dazu kommen
natürlich noch die niedergelassenen Fachärzte und die vielen Ärztinnen und
Ärzte, die im AKH tätig sind.
In Wien leben rund 18 Prozent der
Österreicherinnen und Österreicher, die unter 20 Jahre alt sind, hingegen
fast 25 Prozent der akut stationären Behandlungsplätze der Kinder- und
Jugendpsychiatrie von Österreich und 25 Prozent aller niedergelassenen
Vertragsfachärzte mit der Zusatzausbildung der Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Die Abteilung der Kinder- und Jugendpsychiatrie im
Krankenhaus Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel verfügt neben
teilanrechenbaren Ausbildungsstellen für Psychiatrie und Neurologie - das ist
jeweils ein Jahr - auch über zwei Additivfacharztausbildungsstellen für Kinder-
und Jugendpsychiatrie, die entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen - und da
sind wir jetzt bei der Problematik - der alten Ärzteausbildungsordnung aus dem
Jahr 2004 besetzt sind. Nach der Ärzteausbildungsordnung 2004 ist die Dauer der
Ausbildung zwei Jahre und konnte dann zusätzlich von Psychiatern und Psychiaterinnen
oder Neurologen als Additivfach absolviert werden. Derzeit befinden sich noch
zwei Ärztinnen nach diesem Schema in Ausbildung, die ihre Ausbildung im März
beziehungsweise April des nächsten Jahres, des Jahres 2009, beendet haben.
Die neue Ärzteausbildung gilt seit dem letzten Jahr,
seit dem Jahr 2007. Das ist nunmehr ein Sonderfach, das „Kinder- und
Jugendpsychiatrie" heißt und auf die Dauer von fünf Jahren als Hauptfach
und für ein Jahr als Nebenfach zu erfolgen hat. Im Krankenhaus Hietzing werden
derzeit bereits zwei Ärztinnen und Ärzte nach der neuen Ausbildungsmethode
ausgebildet, die ihre Ausbildung im Dezember des heurigen Jahres
beziehungsweise der zweite Arzt 2011 beenden. Warum ist das möglich, obwohl das
Fach erst 2007 eingeführt worden ist? Weil das Ärztinnen und Ärzte sind, die
bereits in Deutschland eine Ausbildung gemacht haben, die jetzt angerechnet
werden kann und die daher sehr schnell nach der neuen Ausbildungsordnung die
Facharztausbildung hier fertigstellen können. Ein dritter, bereits bewilligter
Ausbildungsplatz am Rosenhügel wird mit Jänner 2009 besetzt, da erst ab diesem
Zeitpunkt die volle Anrechenbarkeit für drei Ausbildungsstellen möglich ist.
Im Neurologischen Krankenhaus
Rosenhügel fanden auf Grund der Änderung der Ärzteausbildungsordnung im letzten
Jahr auch umfassende Umstrukturierungen statt. So wurde die bisherige
Abteilung, die das
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