Gemeinderat,
33. Sitzung vom 08.05.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 40 von 89
Parameter für die Intensität ihres Einschreitens
nimmt.
Stellen wir uns doch auch die Frage, ob wir bei der
Bekämpfung der Jugendkriminalität wirklich alles machen, was tatsächlich
gemacht werden kann. Ist es nicht viel zu spät, wenn die Jugendpsychologen
einzuschreiten beginnen, wenn es bereits eine rechtskräftige Verurteilung gibt?
Was haben wir da für Möglichkeiten, früher anzusetzen? Setzen wir uns zusammen
mit den Experten und lassen wir keine Gelegenheit ungenutzt, um zu einer
Verbesserung zu kommen. Auch wenn nur randaliert wird, auch wenn nur – unter
Anführungszeichen – Lärm erregt wird, auch wenn nur Scheiben verschmutzt
werden, ist das bereits der erste und richtige Zeitpunkt, um ein ernstes
Gespräch mit den Jugendlichen zu führen.
Wir nehmen die Jugendlichen ernst, sie dürfen bereits
mit 16 Jahren wählen, wir verlangen allerdings auch von den Jugendlichen,
dass sie Verantwortung übernehmen, bereits bei Verwaltungsdelikten und erst
recht bei gerichtlich strafbaren Handlungen. Wenn sie sich schuldig machen, so
wie das auch in diesem Fall wohl passiert ist, dann haben sie für ihre Schuld
einzustehen. Wir müssen ihnen klarmachen, dass ihnen Haftübel droht und ihnen
ein solches auch zuzumuten ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da hat es bei
einer Vorrednerin von mir, glaube ich, ein Missverständnis gegeben, wenn man
meint, die Strafe allein, die kann es nicht sein, denn die Strafe kommt ja
immer zu spät, da ist ja schon alles passiert, die Strafe wäre also überhaupt
keine Präventionsmaßnahme. Ja, sehr verehrte Damen und Herren, die Strafe ist
die wichtigste Präventionsmaßnahme. Die Strafe wirkt generalpräventiv und
spezialpräventiv. Das bedeutet, der Einzelne soll in Hinkunft davon abgehalten
werden, weitere strafbare Handlungen zu begehen, denn sehr, sehr oft begeht ja
ein Täter wiederum strafbare Handlungen, und zum Zweiten ist natürlich auch die
Generalprävention der Strafe nicht zu unterschätzen, weil sich andere natürlich
an der ausgesprochenen Strafe orientieren. (Beifall bei der ÖVP.)
Bereits bei so genannten Ordnungswidrigkeiten sehen
mehrere Wiener Landes Sicherheitsgesetze ein ganz klares
Verwaltungsstrafverfahren vor, beträchtliche Geldstrafen sind vorgesehen. Auch
die Festnahme ist möglich, sofern in der strafbaren Handlung verharrt wird oder
die Festnahme zur Identitätsfeststellung erforderlich ist.
Ich glaube auch, dass noch Potenzial darin liegen
würde, unsere Landes-Sicherheitsgesetze zu evaluieren. Es gibt eine ganze Fülle
davon, ich darf auf ein paar aufmerksam machen. Es sind insgesamt zehn
Landes-Sicherheitsgesetze, in denen die Bundespolizeidirektion Wien um den
Vollzug ersucht wird und in denen die Organe der öffentlichen Sicherheit mit
der Kontrolle beauftragt sind. Neben dem allseits bekannten Wiener
Landes-Sicherheitsgesetz sind das auch Gesetze, deren Kontrolle sicher nicht
durch die Bundespolizei erfolgen muss, sondern sicherlich auch durch einen
kommunalen Ordnungsdienst erfolgen könnte, wie zum Beispiel beim Fiaker- und
Pferdemietwagengesetz, wie beim Fischereigesetz, beim Jagdgesetz, beim
Tierschutz- und Tierhaltegesetz, beim Jugendschutzgesetz und beim
Veranstaltungsgesetz.
Und jetzt bin ich bei der Stadtwache angelangt und
sage, selbstverständlich ist die Stadtwache als unbewaffneter Ordnungsdienst
nicht dazu da, Kriminalitätsbekämpfung zu leisten, sondern sie soll die Polizei
dort entlasten, wo polizeiliche Maßnahmen im engeren Sinn nicht erforderlich
sind, weil es eigentlich um Verwaltungsvollzug geht und um niederschwellige
Ordnungsdelikte im Bereich sozialwidrigen Verhaltens, wo bereits eine
Stadtwache in Konnex mit Streetworkern, mit Vertretern der Jugendbehörde
erfolgreicher sein könnte, als das bei der Bundespolizei möglicherweise der
Fall ist.
Ich kann natürlich den Vollzug aller Landesgesetze an
die Bundespolizeidirektion delegieren – das ist passiert durch Verordnung aus
den 60er Jahren –, aber ich gebe zu bedenken, insbesondere den Damen und Herren
von der Sozialdemokratie, denn die haben ja letztendlich das Sagen in diesem
Hause, es hat sich in den letzten 50 Jahren einiges verändert. Das muss
nicht so bleiben, wie man es 50 Jahre hindurch gehandhabt hat, und ich
glaube, dass einiges dafür spricht, nach 50 Jahren endlich erforderliche
Reformmaßnahmen zu setzen.
Und dann stelle ich noch eine Frage: Ist es nicht
allzu oft so, dass die Politik der Versuchung erliegt, eine
Laisser-faire-Politik zu betreiben, eine Laisser-faire-Politik, weil es
einfacher ist, Dinge einfach treiben zu lassen, als es sich mit einer Gruppe zu
verscherzen? (GR Mag Thomas Reindl: Der Bund ist das beste Beispiel dafür!)
Ja, Herr Kollege Reindl, man soll auch den Bund überhaupt nicht aus seiner
Verantwortung entlassen. Ich bin da überhaupt nicht einseitig, keine
einseitigen Schuldzuweisungen, auch die Polizei kann noch besser werden. Das
Bessere ist immer der Feind des Guten. Auch jeder Innenminister kann noch
besser werden. Wir haben jetzt einen exzellenten, aber ich schließe nirgendwo
eine Verbesserungsmöglichkeit aus. Nur, wo wir zuständig sind, wo wir als
Wiener Gemeinderat zuständig sind, wo es einen Wiener Stadtsenat und einen
Wiener Bürgermeister gibt, erwarte ich mir auch, dass die Hausaufgaben in
unserem ureigensten Bereich gemacht werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Das sind die Wiener Landesgesetze, das sind die
ortpolizeilichen Verordnungen, und da erwarte ich mir schon, dass man die auch
vollzieht. Der Karlsplatz würde einfach anders ausschauen, wenn die Stadt Wien
dort stärker eingreifen würde. Es gibt bereits jetzt eine Campierverordnung,
die es selbstverständlich verbietet, in der Opernpassage zu campieren, sei es
mit Schlafsäcken oder ohne Schlafsäcke am Boden herumzukugeln. Das sind alles
Verwaltungsstraftaten, die man nur zu ahnden hätte. Ähnliches gilt für die
Bettelei.
Ein Alkoholverbot dürfte es jetzt
in allen Londoner U-Bahnen bald geben, wenn das stimmt, was ich heute in der
Presse gelesen habe. Es wäre ein ganz Leichtes, die Situation in der
Opernpassage wesentlich zu
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