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Gemeinderat, 33. Sitzung vom 08.05.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 40 von 89

 

Parameter für die Intensität ihres Einschreitens nimmt.

 

Stellen wir uns doch auch die Frage, ob wir bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität wirklich alles machen, was tatsächlich gemacht werden kann. Ist es nicht viel zu spät, wenn die Jugendpsychologen einzuschreiten beginnen, wenn es bereits eine rechtskräftige Verurteilung gibt? Was haben wir da für Möglichkeiten, früher anzusetzen? Setzen wir uns zusammen mit den Experten und lassen wir keine Gelegenheit ungenutzt, um zu einer Verbesserung zu kommen. Auch wenn nur randaliert wird, auch wenn nur – unter Anführungszeichen – Lärm erregt wird, auch wenn nur Scheiben verschmutzt werden, ist das bereits der erste und richtige Zeitpunkt, um ein ernstes Gespräch mit den Jugendlichen zu führen.

 

Wir nehmen die Jugendlichen ernst, sie dürfen bereits mit 16 Jahren wählen, wir verlangen allerdings auch von den Jugendlichen, dass sie Verantwortung übernehmen, bereits bei Verwaltungsdelikten und erst recht bei gerichtlich strafbaren Handlungen. Wenn sie sich schuldig machen, so wie das auch in diesem Fall wohl passiert ist, dann haben sie für ihre Schuld einzustehen. Wir müssen ihnen klarmachen, dass ihnen Haftübel droht und ihnen ein solches auch zuzumuten ist.

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da hat es bei einer Vorrednerin von mir, glaube ich, ein Missverständnis gegeben, wenn man meint, die Strafe allein, die kann es nicht sein, denn die Strafe kommt ja immer zu spät, da ist ja schon alles passiert, die Strafe wäre also überhaupt keine Präventionsmaßnahme. Ja, sehr verehrte Damen und Herren, die Strafe ist die wichtigste Präventionsmaßnahme. Die Strafe wirkt generalpräventiv und spezialpräventiv. Das bedeutet, der Einzelne soll in Hinkunft davon abgehalten werden, weitere strafbare Handlungen zu begehen, denn sehr, sehr oft begeht ja ein Täter wiederum strafbare Handlungen, und zum Zweiten ist natürlich auch die Generalprävention der Strafe nicht zu unterschätzen, weil sich andere natürlich an der ausgesprochenen Strafe orientieren. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Bereits bei so genannten Ordnungswidrigkeiten sehen mehrere Wiener Landes Sicherheitsgesetze ein ganz klares Verwaltungsstrafverfahren vor, beträchtliche Geldstrafen sind vorgesehen. Auch die Festnahme ist möglich, sofern in der strafbaren Handlung verharrt wird oder die Festnahme zur Identitätsfeststellung erforderlich ist.

 

Ich glaube auch, dass noch Potenzial darin liegen würde, unsere Landes-Sicherheitsgesetze zu evaluieren. Es gibt eine ganze Fülle davon, ich darf auf ein paar aufmerksam machen. Es sind insgesamt zehn Landes-Sicherheitsgesetze, in denen die Bundespolizeidirektion Wien um den Vollzug ersucht wird und in denen die Organe der öffentlichen Sicherheit mit der Kontrolle beauftragt sind. Neben dem allseits bekannten Wiener Landes-Sicherheitsgesetz sind das auch Gesetze, deren Kontrolle sicher nicht durch die Bundespolizei erfolgen muss, sondern sicherlich auch durch einen kommunalen Ordnungsdienst erfolgen könnte, wie zum Beispiel beim Fiaker- und Pferdemietwagengesetz, wie beim Fischereigesetz, beim Jagdgesetz, beim Tierschutz- und Tierhaltegesetz, beim Jugendschutzgesetz und beim Veranstaltungsgesetz.

 

Und jetzt bin ich bei der Stadtwache angelangt und sage, selbstverständlich ist die Stadtwache als unbewaffneter Ordnungsdienst nicht dazu da, Kriminalitätsbekämpfung zu leisten, sondern sie soll die Polizei dort entlasten, wo polizeiliche Maßnahmen im engeren Sinn nicht erforderlich sind, weil es eigentlich um Verwaltungsvollzug geht und um niederschwellige Ordnungsdelikte im Bereich sozialwidrigen Verhaltens, wo bereits eine Stadtwache in Konnex mit Streetworkern, mit Vertretern der Jugendbehörde erfolgreicher sein könnte, als das bei der Bundespolizei möglicherweise der Fall ist.

 

Ich kann natürlich den Vollzug aller Landesgesetze an die Bundespolizeidirektion delegieren – das ist passiert durch Verordnung aus den 60er Jahren –, aber ich gebe zu bedenken, insbesondere den Damen und Herren von der Sozialdemokratie, denn die haben ja letztendlich das Sagen in diesem Hause, es hat sich in den letzten 50 Jahren einiges verändert. Das muss nicht so bleiben, wie man es 50 Jahre hindurch gehandhabt hat, und ich glaube, dass einiges dafür spricht, nach 50 Jahren endlich erforderliche Reformmaßnahmen zu setzen.

 

Und dann stelle ich noch eine Frage: Ist es nicht allzu oft so, dass die Politik der Versuchung erliegt, eine Laisser-faire-Politik zu betreiben, eine Laisser-faire-Politik, weil es einfacher ist, Dinge einfach treiben zu lassen, als es sich mit einer Gruppe zu verscherzen? (GR Mag Thomas Reindl: Der Bund ist das beste Beispiel dafür!) Ja, Herr Kollege Reindl, man soll auch den Bund überhaupt nicht aus seiner Verantwortung entlassen. Ich bin da überhaupt nicht einseitig, keine einseitigen Schuldzuweisungen, auch die Polizei kann noch besser werden. Das Bessere ist immer der Feind des Guten. Auch jeder Innenminister kann noch besser werden. Wir haben jetzt einen exzellenten, aber ich schließe nirgendwo eine Verbesserungsmöglichkeit aus. Nur, wo wir zuständig sind, wo wir als Wiener Gemeinderat zuständig sind, wo es einen Wiener Stadtsenat und einen Wiener Bürgermeister gibt, erwarte ich mir auch, dass die Hausaufgaben in unserem ureigensten Bereich gemacht werden. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Das sind die Wiener Landesgesetze, das sind die ortpolizeilichen Verordnungen, und da erwarte ich mir schon, dass man die auch vollzieht. Der Karlsplatz würde einfach anders ausschauen, wenn die Stadt Wien dort stärker eingreifen würde. Es gibt bereits jetzt eine Campierverordnung, die es selbstverständlich verbietet, in der Opernpassage zu campieren, sei es mit Schlafsäcken oder ohne Schlafsäcke am Boden herumzukugeln. Das sind alles Verwaltungsstraftaten, die man nur zu ahnden hätte. Ähnliches gilt für die Bettelei.

 

Ein Alkoholverbot dürfte es jetzt in allen Londoner U-Bahnen bald geben, wenn das stimmt, was ich heute in der Presse gelesen habe. Es wäre ein ganz Leichtes, die Situation in der Opernpassage wesentlich zu

 

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