Gemeinderat,
34. Sitzung vom 04.06.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 57 von 91
Vergabeverfahren in angemessener Weise durchführen. Dazu gehört insbesondere auch eine möglichst zügige Auftragsvergabe. Verstößt ein Auftraggeber gegen diese Verpflichtungen, so setzt er sich den Schadenersatzansprüchen der anbietenden Unternehmer aus. Auch dies kann man vergleichen mit dem § 33 Abs 2 des Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes.
5. Werden Sie auf Grund der Ihnen in dieser
Angelegenheit zukommenden Informationen eine interne Kontrolle durchführen
lassen, ob Ähnliches bei anderen Ausschreibungen auch vorgekommen ist?
Wiener Wohnen wickelt jährlich rund 400
Ausschreibungen mit einem Gesamtwert von zirka 600 Millionen EUR ab.
Es ist aus meiner Sicht heraus gesehen völlig überzogen, nur auf medialen Zuruf
jeden einzelnen Vergabevorgang der letzten Jahre nachzuprüfen. Sollten freilich
konkrete Verdachtsmomente auftauchen, wird der jeweilige Vergabevorgang durch
die Interne Revision von Wiener Wohnen überprüft. Selbstverständlich ist auch
das Kontrollamt, allfällig auch der Rechnungshof, prüfungsberechtigt für diese
Fragen.
Zu 6.: Können Sie gewährleisten, dass, falls sich
herausstellen sollte, dass die massiven Erhöhungen der ausgeschriebenen
Arbeiten auf Grund gesetzeswidriger Ausschreibungen zu Stande gekommen sind,
nicht die Mieter von Wiener Wohnen geschädigt werden?
Und 7. eine nahezu gleichlautende Frage:
Im gegenständigen Fall gibt es derzeit keinerlei
Anhaltspunkte, welche die medial kolportierten Vorwürfe zweier anonymer
Anzeigen erhärtet. Sollte sich freilich im Zuge allfälliger behördlicher
Ermittlungen oder auch im Zuge des Strafverfahrens herausstellen, dass es
tatsächlich zu rechtswidrigen Preisabsprachen gekommen ist, wäre dies ein Grund
für eine außerordentliche Kündigung der bereits abgeschlossenen
Leistungsverträge. Ein Wiener Wohnen und allenfalls auch den Mietern von Wiener
Wohnen erstandener Nachteil könnte im Schadenersatzweg eingeklagt werden.
Ich sage daher auch klipp und klar: Sollte sich der
unwahrscheinliche und von uns auch in keiner Weise heute erkennbare Tatbestand
ergeben, dass es zu gesetzeswidrigen Preisabsprachen gekommen ist, werden wir
dafür sorgen, dass die Mieter mit Sicherheit nicht geschädigt sind.
Zu 8: Werden Sie künftig
vermehrtes Augenmerk auf mögliche Absprachen der Bieter legen?
Wiener Wohnen ist stets bemüht, für seine Mieter die
bestmöglichen Preise zu erzielen. Aus diesem Grund wurde die Festlegung
getroffen, Aufträge nur mehr im offenen Verfahren, das eine größtmögliche
Transparenz sichert und einen EU-weiten Bieterkreis zulässt, und nur mehr nach
dem Billigstbieterprinzip, wonach ausschließlich der niedrigste Preis
ausschlaggebend ist, zu vergeben; eine Diskussion, die wir mit Sicherheit auch
im Hinblick auf die Qualität des Bauens noch zu führen haben werden.
Hinweise auf Preisabsprachen würde Wiener Wohnen an
die zuständigen Behörden – Staatsanwaltschaft oder Bundeswettbewerbsbehörde –
weiterleiten und mit ihnen eng kooperieren.
Neben den soeben geschilderten Maßnahmen bedient sich
Wiener Wohnen – und damit beantworte ich auch die Frage 9 – seit geraumer
Zeit externer Sachverständiger, die das Vergabeverfahren in
technisch-sachverständiger und juristischer Hinsicht begleiten. Diese
Sachverständigen sind beauftragt, besonderes Augenmerk auf Hinweise auf
Preisabsprachen zu legen.
Zu 10: Ist es üblich, die Veröffentlichungen der
Angebotseröffnung im Amtsblatt der Stadt Wien einen Tag vor der Anbotseröffnung
durchzuführen?
Üblich ist, die interessierten Bieter zeitgerecht
über den Termin für die Angebotseröffnung zu informieren. Das ist auch in
diesem Fall geschehen. Der Ersatztermin für die Anbotseröffnung, um den es hier
geht und der auf Grund des Vergabekontrollverfahrens verschoben werden musste,
wurde bereits fünf Tage vor der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wien im
rechtlich allein maßgebenden Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Die interessierten Bieter waren daher auch schon im Hinblick auf das erwähnte
Vergabekontrollverfahren – auch schon im Hinblick auf das erwähnte Vergabekontrollverfahren!
– informiert, dass es kurzfristig zur Anberaumung eines neuen Termins für die
Angebotseröffnung kommen wird.
Sehr geehrter Herr Magister iuris! Ich bin vollkommen
überzeugt davon, dass Sie uns heute konfrontiert haben mit Informationen, die
aus Ihrer Sicht richtig sind. Wir werden selbstverständlich Wiener Wohnen
auffordern, auch Ihre heutigen Informationen, die Sie in Ihrer Rede hier
dargelegt haben, in den Sachverhaltsdarstellungen an den Staatsanwalt
entsprechend zu übermitteln.
Dass ich mich hier nicht hinter einem laufenden
Verfahren verstecke, sondern was ich ganz klar sage, ist: Sollte festgestellt
werden, dass es zu rechtswidrigen Preisabsprachen gekommen ist, werden wir das
selbstverständlich nicht dulden, aber sollten keine rechtsrelevanten Ergebnisse
erzielt werden, sollte die Anzeige zurückgelegt werden, sollte hier ein Gericht
oder auch die Staatsanwaltschaft bestätigen, dass es zu keinen
Rechtsverletzungen gekommen ist, erwarte ich mir auch Ihre Konsequenz, Herr
Gemeinderat. (Beifall bei der SPÖ.)
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Herr
Bürgermeister, danke für die Beantwortung der Dringlichen Anfrage.
Ich eröffne die Debatte, wobei ich bemerke, dass die
Dauer der Diskussion maximal 180 Minuten beträgt. Als Erster zur Debatte
über die Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich Herr StR Herzog zu Wort
gemeldet. Die Redezeit ist 20 Minuten.
StR Johann Herzog: Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Frau Vorsitzende! Herr Bürgermeister!
Wir
haben heute hier ein sehr ernstes Thema, das vom Kollegen Stefan aufgeworfen
wurde, und Bgm Häupl hat einige positive Elemente zum Tragen gebracht, unter
anderem auch, dass er natürlich durchgreifen wird, wenn entsprechende
Verurteilungen erfolgen, was er allerdings meint, welche Konsequenzen ein der
Kontrolle verpflichteter Gemeinderat, der diese Dinge
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