Gemeinderat,
34. Sitzung vom 04.06.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 59 von 91
unwesentliche Nachlässe in diesem Beteiligungsverfahren stattfinden mögen, weil man sonst, wie festgestellt wurde, im Gegensatz zum freien Wettbewerb mit Abschlägen von mindestens 30 Prozent und mehr rechnen müsste. Um das zu verhindern, werden diese Kreise, diese Kartelle sozusagen gegründet.
Das heißt also, allein aus diesen hochgerechneten bis
zu 30 Prozent ergibt sich schon eine Schadenssumme von 60 Millionen
EUR, nebst allen anderen Dingen, die noch passiert sind.
Es ist dann zur Angebotsöffnung am 25.5. unter den
Umständen, wie sie der Herr GR Stefan genannt hat, gekommen mit dem Ergebnis,
dass die Angebote keine wesentlichen Nachlässe enthielten, einzig der Informant
ist zum Teil bis zu 44 Prozent unter den Preisen der ARGE gelegen. Es hat
allerdings natürlich einen Ausschluss in dem Sinn gegeben. Auf den komme ich
später noch zu sprechen.
Diese Geschichte mit dem neuen Leistungsverzeichnis
2007 ist schon eine bedenkliche Angelegenheit. Wenn im Jahr 2005 – wenn auch
nur informell vielleicht, wie der Bürgermeister festgestellt hat – Preise
festgesetzt wurden und die offensichtlich einer Kalkulation sehr wohl
entsprochen haben, wie kommt man dann zu neuen Einheitspreisen, die eine
massive Erhöhung, nicht nur von zwei Positionen, wie behauptet, enthalten
haben? Damit ist ja – das hat ja auch schon zum Beispiel der „Kurier" geschrieben
– im Zuge des Verfahrens und der hohen Einheitspreise ein überhöhtes Angebot
leicht zu verstecken, und der Hochpreis fällt überhaupt nicht mehr auf.
Die Ergebnisse des Vergleiches, wenn man da etwas
machen will, sind ja ganz interessant. Nämlich einerseits zwischen dem
Leistungsverzeichnis 2007 und dem alten bestehenden Rahmenvertrag sind schon
unglaubliche Preissteigerungen drinnen, die erklärungsbedürftig sind seitens
dessen, der den Auftrag vergeben will, nämlich die Gemeinde Wien.
Ich darf zitieren: Die Herstellung einer Wohnungs-,
Sanitär- und Heizungsinstallation, hat eine Kostensteigerung von
65,62 Prozent im Vergleich zum alten Rahmenvertrag beinhaltet. Das heißt,
die Arbeiten zur Herstellung einer Wohnungs-, Sanitär- oder Heizungsinstallation
in einer Standardwohnung kosten um 6 200 EUR mehr als im Bereich des
alten Rahmenvertrages.
Die Herstellung einer Heizungsanlage mit sechs
Heizkörpern kostet um 67,33 Prozent mehr. Das ist eine Verteuerung einer
Standardwohnung für diese Installation um 3 598,58 EUR pro Wohnung;
eine deutliche Verschlechterung.
Die Verbindung zum WC-Abflussstrang, also ungefähr
zur Gainze, macht eine Erhöhung von 82,48 Prozent gegenüber dem alten
Rahmenvertrag aus und kostet für eine Standardwohnung grundsätzlich im Schnitt
mehr als 629,44 EUR.
Die Spültischanlage hat eine Kostensteigerung von
110 Prozent – man höre und staune! 110 Prozent für die gleiche
Leistung – im Vergleich zum bestehenden alten Rahmenvertrag und kostet pro
Wohnung um 597 EUR mehr.
Eine Abfallstrangverstopfung bedeutet nunmehr eine
Kostensteigerung von 59,25 Prozent gegenüber dem alten Rahmenvertrag. Das
heißt also, dass in einer Standardwohnung für die Behebung einer
Abwasserrohrverstopfung künftig um 135 EUR mehr bezahlt werden müssen als
bisher.
Kombitherme – etwas ganz, ganz Wichtiges für die
Menschen, die das brauchen – bedeutet eine Verteuerung, eine Kostensteigerung
um 43,97 Prozent gegenüber dem alten Rahmenvertrag, und die Herstellung
einer solchen Wohnungsheizungsinstallation samt Kombitherme kostet dann pro
Wohnung um 2 454,90 EUR mehr.
Ganz zum Schluss ein, zwei Sachen noch: Die
Sanitärinstallationen steigern sich um 63,45 Prozent für, wie gesagt, die
gleiche Leistung bisher. Arbeiten pro Herstellung solcher Installationen in
einer Standardwohnung kosten demnach um 2 659 EUR mehr als bisher.
Und abschließend noch eine Zahl: Für
Steigstrangventile findet sich in der Aufstellung eine Kostensteigerung von
101 Prozent für die gleiche Leistung, und der Austausch eines solchen
Ventils kostet pro Wohnung demnach 226,74 EUR.
Das ist also eine ganz, ganz deutliche
Kostenbelastung, die sich hier ergibt, und da gibt es sicher einen
Erklärungsbedarf von Wiener Wohnen, wie man zu solchen massiven Steigerungen in
relativ kurzer Zeit gekommen ist.
Darauf, dass in diesem neuen Leistungsverzeichnis
gewisse wichtige Regiearbeiten gar nicht enthalten sind, mit der Folge, dass
sie später sicher eingefordert werden und natürlich zusätzlich bezahlt werden
müssen, muss auch noch hingewiesen werden. Auch hier ist ein mehrstelliger
Millionenbetrag für die Gemeinde Wien anzusetzen.
Der Informant war, wie gesagt, Billigstbieter. Er
wurde dann ausgeschieden auf Grund mangelnder Referenzen – unter
Anführungszeichen – beziehungsweise mit der Behauptung mangelnder technischer
Leistungsfähigkeit. Interessanterweise hat er das beim Vergabekontrollsenat
bekämpft und hat gewonnen, also er hat das erfolgreich angefochten. Der
Entscheid wurde nichtig erklärt, meine Damen und Herren. (Zwischenruf von GR
Dr Herbert Madejski.) Ja,
wir werden sehen, was stimmt. Unsere Information geht in diese Richtung.
Allerdings – und das ist ein interessanter Faktor –
sieht sich nunmehr der Informant schikanösen und unsachlichen Behandlungen bei
Referenzprojekten ausgesetzt, und die Frage stellt sich: Wie wird einer – das
werden wir ganz genau beobachten –, der den Mut hat, in die Öffentlichkeit zu
gehen, um Missstände aufzuzeigen, in Zukunft von der Gemeinde Wien behandelt?
Wird er niedergemacht oder hat er weiterhin faire Chancen? (Beifall bei der FPÖ.)
Es besteht der dringende Verdacht,
dass recht viel auf Absprache beruht. Wir werden das Ganze naturgemäß den
Gerichten überlassen, aber festgestellt muss noch einmal werden, dass die
Gemeinde Wien und die
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