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Gemeinderat, 34. Sitzung vom 04.06.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 87 von 91

 

er ihn hinaus. – Ich weiß nicht genau, ob er das auf die Opposition hier im Haus, auf die Fans bei der kommenden Euro oder auf die eigene Partei bezogen hat. In Salzburg und in Oberösterreich gibt es ja auch irgendwelche Aufmüpfigen, die irgendwie mit dem Herrn Partei-Oberen nicht immer einer Meinung sind, um das einmal freundlich auszudrücken.

 

Um noch einmal auf die Geschichte zurückzukommen: Es gab im Dezember 1985 eine Sitzung des Wiener Gemeinderates. Damals war ich nicht da und waren viele andere auch nicht da. Ich würde einmal sagen, dass damals alle außer Hansi Hatzl noch nicht da waren; und ich weiß nicht sicher, ob es sich bei ihm ausgeht. Wenn es sich bei ihm ausgeht, dann wäre er einer der wenigen Zeitzeugen. (Heiterkeit bei den GRÜNEN.)

 

In dieser Sitzung am 10.12.1985 hat ein gewisser GR Jörg Mauthe einen Debattenbeitrag gehalten und hat unter anderem über den Bereich Praterstern und Prater gesprochen. Und der Succus dieser Rede – es war eine seiner letzten Reden hier im Gemeinderat – war, dass er gemeint hat, dass man sich um den Prater auch kümmern sollte. – Wortwörtlich: „Das setzt sich fort mit dem Wurstelprater, der längst nicht mehr das ist, was er einmal im Psychohaushalt und in der Ökonomie dieser Stadt bedeutet hat. Hier nostalgische Gefühle zu äußern, ist einfach falsch.“ Und dann der Satz: „Und auch um den Prater sollte man sich kümmern.“

 

Mittlerweile sind ein paar Jahre ins Land gezogen. In der Zwischenzeit hat sich die SPÖ lange nicht um den Prater gekümmert, dann hat sie sich wieder um den Prater gekümmert, und dann hat sich leider Herr Mongon um den Prater gekümmert. Das war das Schlimmste, was dem Prater passieren konnte! Dann hat es eine Auftragsvergabe an die Explore 5D gegeben. Das war das Zweitschlimmste, was dem Wiener Prater passieren konnte. Und das Drittschlimmste kann sich jeder jetzt ansehen, wenn er zum Riesenrad und zum Riesenradplatz fährt.

 

Wie Kollege Margulies gesagt hat, sehen wir ja nur die gefilterten Informationen rund um diese Auftragsvergaben. Den wirklich wahren Hintergrund der diversen Diskussionen, Bekanntschaften und Seilschaften, wie das in der Familie halt so ist, können wir ja nicht nachvollziehen.

 

Dazu gibt es jetzt einen Beschlussantrag der GRe Neuhuber, Hoch und meiner Wenigkeit betreffend herausgehobene Erklärung in Geschäftsstücken über die Anwendung beziehungsweise Nichtanwendung des Bundesvergabegesetzes.

 

Dabei geht es darum: In letzter Zeit gab es immer öfter Hinweise auf eine unterlassene Ausschreibung gemäß dem Bundesvergabegesetz im Zuge von Bau- und Dienstleistungsaufträgen et cetera der Stadt Wien beziehungsweise von ihr beherrschten Tochterunternehmen. Auch hat das Wiener Kontrollamt in der Vergangenheit öfter Malversationen und Verstöße gegen das österreichische Vergaberecht aufgezeigt. Im Interesse des Wirtschaftsstandortes Wien und des Ansehens der Stadt ist es angezeigt, dass die politischen Entscheidungsträger im Wiener Gemeinderat, also wir, durch entsprechende Hinweise und Erläuterungen in den entsprechenden Beschlussakten informiert werden, ob und inwieweit das Vergaberecht mit welchem Instrument, unter genauer Angabe der rechtlichen Bestimmungen, zur Anwendung kommt. Vor allem aber sollen auch die konkreten juristischen Erwägungen formuliert werden, warum das Vergabegesetz gegebenenfalls nicht zur Anwendung kommt. Der Beschlussantrag lautet daher wie folgt:

 

„Es möge künftig durch entsprechend herausgehobene Hinweise und Erläuterungen in den Beschlussakten, welche die Beauftragung von Dritten mit Leistungen durch die Stadt Wien oder von ihr beherrschten Tochterunternehmen beinhalten, ausgewiesen werden, ob und inwieweit das Vergaberecht mit welchen Instrumenten, unter genauer Angabe der rechtlichen Bestimmungen, zur Anwendung kommt. Vor allem aber sollen auch die juristischen Erwägungen formuliert werden, warum das Vergabegesetz nicht zur Anwendung kommt.

 

In formeller Hinsicht beantragen wir die sofortige Abstimmung dieses Antrages.“ (Beifall bei der ÖVP.)

 

Ich glaube nämlich, es wäre maximal spannend gewesen zu lesen, mit welcher Begründung sowohl an Mongon als auch an die Explore 5D Aufträge erteilt wurden ohne irgendeine Ausschreibung, irgendein Verfahren oder irgendeine Zugrundelegung irgendwelcher juristischer Rechtsmittel. Hätte man das damals gewusst, dann hätte man das schon damals bei der Diskussion und bei der Beschlussfassung durchaus auch in Erwägung ziehen können.

 

Kollege Neuhuber hat schon gesagt, dass wir uns das damals auf Grund des Kontrollamtsberichtes überlegt haben, der ziemlich klar und deutlich aufgezeigt hat, wo das Verbesserungspotenzial liegt, und dass wir uns in dem – im Nachhinein betrachtet – irrwitzigen Aberglauben, dass sich in dieser Stadt tatsächlich etwas ändert, dazu entschlossen haben zuzustimmen. Hätte es aber damals schon diese Hinweise gegeben, warum und wieso, dann wäre wahrscheinlich auch hier in diesem Haus die Diskussion anders gelaufen und müssten wir nicht jetzt im Nachhinein über Wenn oder Aber diskutieren, sondern hätten das schwarz auf weiß. Und auch die politische Verantwortung wäre relativ leicht auszumachen.

 

Nichtsdestotrotz handelt es sich nämlich um ein Grundstück der Stadt Wien, und es stecken 15 Millionen EUR der Wienerinnen und Wiener darin. Und letztlich müssen die Wiener, die Stadt Wien und die Stadtregierung mit diesem Ding auf dem Riesenradplatz in den nächsten Jahren leben, wiewohl das natürlich auf Grund der Bauordnung eh nur temporär ist und es nur eine Frage der Zeit ist, bis die Bagger kommen und das Ganze wegschieben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Zu Wort gemeldet ist Herr Dr Madejski. Ich erteile es ihm.

 

GR Dr Herbert Madejski (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Frau Vizebürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich hoffe, dass der Chef-Schätzmeister des Wiener

 

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