Gemeinderat,
35. Sitzung vom 24.06.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 21 von 118
geehrte Damen und Herren!
Ich hoffe, die Gemüter haben sich wieder beruhigt und
wir kommen zum Thema Rechnungsabschluss 2007. Diesem Thema will ich mich heute
widmen. Ich werde hier nicht die möglichen oder vermeintlichen Fehler von
Wiener Wohnen, die hier alljährlich zitiert oder zelebriert werden,
wiederholen. Ich möchte dazu nur sagen, jeder von uns ist auch in einem Beruf
tätig und dass vielleicht einem Mitarbeiter von Wiener Wohnen auch einmal ein
Fehler passiert, kann schon vorkommen, man kann das auch immer in der Direttissima,
glaube ich, klären.
Sehr geehrte Damen und
Herren, ich werde mich zum Rechnungsabschluss ein bisschen dem Thema
Neubauverordnung 2007 und den damit verbundenen Instrumenten widmen.
Die Inflation, meine sehr
geehrten Damen und Herren, befindet sich mit 3,7 Prozent auf einem
Rekordniveau. Auch die Baukosten sind in den letzten Jahren sehr deutlich
gestiegen. Beton, Ziegel und Metalle sind auf Grund der weltweit gestiegenen
Nachfrage sehr teuer geworden. Diese Teuerung darf aber nicht auf die Mieter
oder Mieterinnen überwälzt werden. Daher hat unser Wohnbaustadtrat Michael
Ludwig im Jahr 2007 die Neubauverordnung ins Leben gerufen, um zu verhindern,
dass die gestiegenen Baukosten zu 100 Prozent auf die Wohnungsnutzer oder
-nutzerinnen übergewälzt werden. Es erfolgt mit der Neubauverordnung auch eine
Anhebung der Förderungssätze.
Durch eine Erhöhung der
Darlehensförderung um bis zu 115 EUR, also um 20 Prozent, sorgt die
Stadt dafür, dass der soziale Wohnbau weiterhin leistbar bleibt. Durch die
höheren Förderungssätze greifen wir den Wienern und Wienerinnen bei der
Erfüllung ihrer Wohnträume unter die Arme, und zwar egal, ob es dabei um Miet-
oder um Eigentumswohnungen geht.
Die Baukostenerhöhungen
haben dazu geführt, dass die am geförderten Wohnbau beteiligten Bauträger diese
Kosten nicht mehr in den bisher zulässigen Gesamtbaukosten unterbringen
konnten. Die bisher gültige Obergrenze des Sockelbetrags lag bei
1 120 EUR pro Quadratmeter. Durch die Neubauverordnung 2007 wird
diese Summe auf 1 180 EUR aufgestockt. Gestaffelt nach
Nutzflächengröße kann sich dieser Betrag um bis zu 300 EUR pro
Quadratmeter erhöhen. Bei Bauvorhaben, bei denen besondere technische
Anforderungen schlagend werden, erhöht sich die höchstzulässige Grenze sogar
auf bis zu 550 EUR pro Quadratmeter. Das betrifft in erster Linie
Passivhäuser sowie architektonisch anspruchsvolle Bauten, wie zum Beispiel
Projekte, die in besonderem Maße auf die Bedürfnisse älterer Menschen und auf
Personen mit Handicap Rücksicht nehmen. Die Erschwernisse werden nach
verschiedenen Kriteriengruppen unterteilt und bewertet. Die Überprüfung dieser
Kriterien erfolgt im Rahmen des Grundstücksbeirats und der
Bauträgerwettbewerbe.
Angehoben werden auch die
Förderungsdarlehen für die Errichtung von Mietwohnungen, Geschäftsräumen, Miete
und Heimplätze. Die Förderungen betragen nunmehr je nach Quadratmeter
Wohnnutzfläche zwischen 510 EUR und 700 EUR pro Quadratmeter.
Sehr geehrte Damen und
Herren, wir haben im derzeitigen Steuersystem ein Problem. Die Inflation führt
zur so genannten kalten Progression. Dadurch rücken Einkommensbezieher in hohe
Steuerklassen, die für sie eigentlich nie vorgesehen waren. Deshalb fordern wir
auch vehement eine rasche Steuersenkung für Klein- und Mittelverdiener.
Umgekehrt fallen Familien wegen ihrer nominell gestiegenen Einkommen aus der
Förderung heraus, obwohl sie wegen der Inflation eigentlich weniger haben als
vorher. Daher hat die Stadt auch die Einkommensgrenzen für die Wohnbauförderung
erhöht.
Ebenso angeglichen haben wir
die Grenzen bei geförderten Eigentumswohnungen in unserer Stadt. Anstelle der
bisherigen 365 EUR pro Quadratmeter betragen die neuen
Darlehensförderungsrichtsätze 550 EUR pro Quadratmeter. Die Darlehen sind
nur mit 1 Prozent verzinst. Die Darlehenslaufzeit beginnt beim Bezug der
Wohnungen, spätestens aber nach der Fertigstellungsanzeige. In den ersten fünf
Jahren dieser Darlehenslaufzeit werden nur die Zinsen bezahlt. Erst dann setzen
die Kapitalrückzahlungen ein. Das bedeutet für Jungfamilien, wenn sie über
wenig Einkommen verfügen, müssen sie wenig zurückzahlen und erst später, wenn
das gemeinsame Einkommen höher ist, steigen auch die Rückzahlungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, 30 Prozent
des CO2-Ausstoßes erfolgen durch die Wohnraumheizung. Das bedeutet,
dass durch Sanierung von Wärmedämmung viel für den Klimaschutz getan werden
muss. Wien hat hier eine Vorreiterrolle. Diese Vorbildfunktion haben wir durch
die Neubauverordnung 2007 weiter ausgebaut.
Passivhaus-Standard, erneuerbare Energieträger und
Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung werden durch einen zusätzlichen
Förderanreiz forciert. Bei der Erfüllung dieser ökologischen Qualitäten gibt es
eine zusätzliche nichtrückzahlbare Baukostenzuschussförderung, um den
Klimaschutzgedanken nachhaltig zu unterstützen.
Auf die Verwendung von hochklimaschädlichen Stoffen
wird im geförderten Wohnbau schon seit zehn Jahren verzichtet. Dieser Grundsatz
wurde auch durch die Neubauverordnung 2007 abgesichert.
Meine sehr geehrten Damen und
Herren, in der „Neuen Zürcher Zeitung" ist im Mai dieses Jahres ein
Artikel erschienen, in dem die neue Architektur in Wien besonders gelobt worden
ist. Ein Gutteil dieses Lobes gebührt dem Wiener Wohnbau. Hier hat Wien mit den
Wettbewerbsmodellen Bauträgerwettbewerbe und Grundstücksbeirat zwei Instrumente
geschaffen, die höchste architektonische Qualität bei höchster Wohnqualität
nach sich ziehen. Die Neuerrichtung geförderter Wohnungen in Wien läuft zur
Zeit auf zwei Schienen. Bauträger, die bereits über Grundstücke verfügen, legen
ihre Projekte dem Grundstücksbeirat vor, der nach den Hauptkriterien Ökologie,
Ökonomie und Architektur über die Gewährung einer Förderung entscheidet.
Bauträger,
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