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Gemeinderat, 38. Sitzung vom 30.10.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 95 von 106

 

worden, aber ich möchte es noch ein bisschen zusammenfassen, meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Stellen Sie sich vor, Sie sind Oberarzt für Zahnmedizin im SMZ-Ost, gehen täglich bei einem Grundstück vorbei, das leer ist und eine Widmung Epk, also Parkfläche, Erholungsgebiet, Park hat. Sie denken sich, auf diesem Grundstück kann man ein lukratives Projekt hinstellen und außerdem soll bald die U2 an diesem Grundstück vorbeigeführt werden.

 

Blöderweise sind Sie Angestellter des Krankenanstaltenverbundes und somit bei der Stadt Wien beschäftigt, und das Grundstück gehört der Stadt Wien. Aber Sie kennen viele Personen, die Ihnen bei Ihrem Projekt helfen können. Und das ist die Ausgangsbasis für dieses Projekt.

 

Frau Kollegin Frank hat sehr ausführlich über den Vertrag berichtet, ich möchte nur ergänzen, er wurde eindeutig zu Gunsten des Ehepaares Bulla ausgestellt und er geht sogar soweit, dass in einem Passus drinnen steht, dass er ausdrücklich für die beiden im positiven Sinne ausgestellt wurde. Diese Verkaufsoption für die Bauplatzbeschaffung einer medizinisch-sozialen Infrastruktur für DDr Michael Bulla, eben Oberarzt an der Zahnklinik des SMZ-Ost und Mag Inessa Bulla, die Dolmetscherin ist, soll heute beschlossen werden. Unserer Meinung nach wird auch der von der MA 69 im Akt vorgesehene Quadratmeterpreis auf keinen Fall erreicht, denn 220 EUR pro Quadratmeter entsprechen nicht den 350 oder 270 EUR wie im Akt angeführt. Und, das hat auch Kollege Ellensohn schon gesagt, es gab keine öffentliche Interessentensuche, und es gab natürlich daher nur einen Interessenten. Abgesehen, dass das Grundstück mit der derzeitigen Widmung Epk unbebaut ist und als Erholungsfläche in unmittelbarer Nähe des SMZ-Ost der Bevölkerung zur Verfügung stehen sollte, ist auch ein Teil als Verkehrsfläche ausgewiesen. Aber das Grundstück bekommt nach der Epk-Widmung - und dieser Widmungsvorschlag der MA 21B liegt bereits vor, obwohl der Akt erst im Jahr 2011 über die Runden gehen soll - mit Bauklasse I, 7,5 m Höhe, geschlossen, eine Verbauungsmöglichkeit bitte, von 70 Prozent.

 

Im Ausschuss wurde dann von einer Zahnklinik für bedürftige Menschen gesprochen. Diese Definition steht aber in keiner Weise irgendwo im Akt, es ist ja nicht einmal in einem Begleitschreiben angeführt, dass es sich hier um eine Zahnklinik für bedürftige Menschen handeln soll.

 

Also, wir sehen, dass dieser Optionsvertrag sehr eigenartig zustande gekommen ist, und wir werden natürlich diesem Akt nicht zustimmen. Unserer Meinung nach lässt der Vertrag nämlich mehrere Möglichkeiten offen, und es ist eben nicht sicher, ob dort wirklich eine Zahnklinik hinkommen wird. Und darum glaube ich, dass dieser Akt eindeutig zum Nachteil der Stadt Wien entworfen worden ist, dem wollen wir nicht Vorschub leisten, und werden daher dem Akt nicht zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Vorsitzender GR Dr Wolfgang Ulm: Herr GR Dr Stürzenbecher, bitte.

 

GR Dr Kurt Stürzenbecher (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Berichterstatterin!

 

Mir war schon im Ausschuss, weil ich den Akt vorher schon einmal angeschaut gehabt habe, nicht ganz verständlich, dass es da eine derartige Aufregung bei allen drei Oppositionsparteien gibt. Und ich habe ihn mir inzwischen noch einmal angeschaut, und mir ist diese Aufregung jetzt noch weniger einleuchtend. Weil, und ich will auch darlegen, warum, das an sich eine ganz normale Sache ist. Wir haben hier, wie richtig gesagt worden ist, einen Optionsvertrag, und es gibt ein Zug um Zug- Verfahren mit unterschiedlichen Sicherungsvorkehrungen.

 

Als Erstes ist es einmal so, dass die Käufer, wenn das umgewidmet wird, wenn also der Gemeinderat das vornimmt, die Käufer dort ein sozialmedizinisches Zentrum herzustellen haben. Es ist eine Zahnklinik geplant. Erst wenn dieses sozialmedizinische Zentrum hergestellt ist, dann muss das die Gemeinde ja abnehmen. Das heißt, die Behörde muss bestätigen, dass das wirklich ein medizinisches Zentrum ist. Und nur, wenn die Behörde das bestätigt, dann könnte das Vor- und Wiederkaufsrecht aus dem Grundbuch herauskommen. Das heißt, bis dorthin, bis das ein sozialmedizinisches Zentrum ist, bis das eine Zahnklinik ist, haben wir sowieso das Vor- und Wiederkaufsrecht. Das ist ganz wichtig.

 

Und das heißt, der muss das einmal hinbauen, der muss einmal große Investitionen tätigen, eine Zahnklinik ist ja nicht irgendetwas, was man gleich hinbaut, sondern sie ist ziemlich teuer und braucht auch verschiedenste teure Investitionen, sei es beim Strom, aber das brauche ich jetzt nicht alles ausführen, was alles bei einem medizinischen Zentrum für Kosten anwachsen, wenn man das baut. Das ist nicht so, dass man irgendetwas hinbaut. Und wenn das alles hingebaut ist, dann muss die Bestätigung der MA 37 kommen und erst dann können die Optionsnehmer die Löschung dieses Vor- und Wiederkaufsrechtes im Grundbuch beantragen. Das heißt, wir haben einmal, Kollege StR Ellensohn, wenn du mir zuhörst, hier absolute Sicherheit. Wenn dann dieses medizinische Zentrum dort ist, ist es zumindest eher unwahrscheinlich, dass der Betreffende gleich etwas anderes damit machen wird. Sollte das wider Erwarten doch geschehen, dann würden sich pro Quadratmeter 80 EUR zusätzlich ergeben, also eine zusätzliche Sicherheit für die Stadt Wien. Ausgeschlossen ist meiner Ansicht nach, dass er Wohnungen hinbaut, weil so toll ist die Lage nicht, da fahrt die U-Bahn drüber, bitte. Die U-Bahn fährt da direkt drüber, also, das ist für Wohnungen oder Ähnliches überhaupt nicht geeignet, sondern wirklich geeignet eben beispielsweise für eine Zahnklinik, das ist auch in der Nähe des SMZ-Ost, also das ist recht praktisch. Und, wie wir im Ausschuss erfahren haben, ist es eben eine Zahnklinik, die spezifisch von schwer behinderten Kindern und Jugendlichen stark frequentiert werden sollte, also ein durchaus guter Zweck.

 

Und wenn der praktisch das nicht hinbaut, dann

 

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