Gemeinderat,
39. Sitzung vom 24.11.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 24 von 130
steigen 2009 auf 165 Millionen EUR, davon fließen 47 Millionen, also ein Drittel, ins allgemeine Budget. Das ist einem Steuerzahler unzumutbar, meine Damen und Herren! Das ist eine Aussackelungspolitik des Wiener Steuerzahlers, der Wienerinnen und Wiener, die ihr hilflos ausgeliefert sind, da es dafür keine Alternative gibt!
Interessant ist, dass in Deutschland draußen in der
„Süddeutschen Zeitung“ vom 19. November Folgendes festgestellt wird: „Es
gibt eine Kartellanordnung, nach der die Stadt Wetzlar ihren Wasserpreis um
29,4 Prozent senken muss.“ Und warum? Die Begründung ist folgende: Bei der
Wasserversorgung geht es natürlich um Monopole. Die Verbraucher hätten keine
Möglichkeit, auf billige Anbieter auszuweichen und daher müsse der Staat als
Aufsicht dafür sorgen, dass die Verbraucher nicht über Gebühr belastet werden.
Beim Strom gibt es gewisse Ausweichmöglichkeiten, wie wir wissen, beim Wasser
gibt es das ja sicher nicht. Es wäre wünschenswert, wenn in Wien ähnliche
Schritte überlegt werden könnten, um die Belastung der Wiener Steuerzahler und
der Wiener Bürger deutlich einzuschränken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte auf
einen weiteren Punkt zu sprechen kommen, der, wie ich glaube, uns die nächsten
Jahre massiv beschäftigen wird: Die Folgewirkung der diversen
Cross-Border-Leasing-Geschäfte der letzten Jahre, die von Wien aus
abgeschlossen wurden und deren Spätfolgen wir ja bis heute nicht wissen, wie
sie laufen werden, und deren Folgen wir nicht erkennen können. Wir haben ja
deshalb auch beantragt, dass eine Untersuchung durchgeführt wird, indem wir den
Kontrollausschuss mit einer Untersuchung, einer Überprüfung der Gegebenheiten
beauftragen. Cross-Border-Leasing ganz klar, Leasing war ja an sich ein
amerikanischer Trust, der eben für die europäischen Kommunen wie im Fall von
Wien gewisse Mietverträge abschließt. Wien darf zum Beispiel, und das ist eine
der Fragen, die sich hier stellt, bei einer Laufzeit von 30, 35 Jahren,
nach der man die diversen Anlagen rückkaufen kann, den vertraglich festgelegten
Zweck praktisch nicht verändern, er muss erfüllt bleiben. Der US-Investor muss
seinem Finanzamt jährlich Nachweis liefern, dass die Anlage intakt ist. Daraus
ergeben sich natürlich Schadenersatzforderungen bei verschiedenen
Schwierigkeiten, bei Meinungsverschiedenheiten und die vertraglichen
Rückzahlungen, die in den Verträgen sind, betragen oft ein Mehrfaches der einst
gewonnenen so genannten Arbeitsvorteile. Das heißt also, der Mietzins wird in
einem auf eine amerikanische Bank überwiesen, und aus diesen Summen wird das
abgewickelt, die von einem US-Investor zur Verfügung gestellt werden. Bei der
Bank in den USA ist natürlich eine Frage, inwieweit Wien hier die geringste
Einflussmöglichkeit darauf hat, wie die Dinge dort abgewickelt werden. Die Bank
bekommt das meiste, die Versicherung ebenfalls und die Kommune bekommt 2 bis
8 Prozent. Wir haben den Eindruck in Wien, dass eine Rendite von
5 Prozent des Transaktionsvolumens diesen Vorteil ausgemacht hat. In
Amerika wurde zwischenzeitlich bekanntlicherweise 2004 diesen Geschäften ein
Ende gestellt. Im Jahr 2005 hat die amerikanische Finanzverwaltung
Stellungnahmen veröffentlicht, wonach Cross Border Leasing als missbräuchliche
Steuerumgehung anzusehen ist und die Steuervorteile auch für die in der
Vergangenheit abgeschlossenen CBL-Geschäfte nicht gezahlt werden könnten.
Allerdings dürfte der Gerichtstand New York eine Sonderrolle in den Vereinigten
Staaten haben. Hier dürfte die rückwirkende Aufhebung von Geschäften nicht so
leicht möglich sein wie in anderen US-Bundesstaaten. Daher sind diese ganzen
Geschäfte auch in New York beheimatet.
Wie gesagt, die lange Laufzeit zum Beispiel bei den
Kanalisationsanlagen von 35 Jahren bis ins Jahr 2038 zeigt ja schon die
jetzige Krise, wie gefährlich so eine Entwicklung sein kann und was hier alles
passieren kann. Wie gesagt, die Anlagen müssen in dem Zustand erhalten bleiben,
wie sie sind. Also wenn wir aus welchen Gründen auch immer auf die Idee kämen,
eine U-Bahn-Linie einzustellen und dafür eine andere zu bauen, die aber
zufälligerweise Gegenstand des CBL-Geschäftes ist, dann ist das nicht möglich,
dann muss diese erhalten bleiben. Wir haben ja das Beispiel Aachen, wo eine
Brücke errichtet werden sollte und das Baugeschehen auch in die Leasing-Anlagen
der Kanäle eingegriffen hätte mit dem Ergebnis, dass die Brücke dort nicht
gebaut werden konnte, sondern um teures Geld woanders errichtet werden musste.
Sämtliche Änderungen, sämtliche Nachträge zu
Verträgen gehen auf Kosten des Leasing-Nehmers, das heißt in diesem Fall der
Stadt Wien. Die Verträge sind, wie gesagt, nach US-Recht abgeschlossen, nach
New York City-Recht und ich glaube, das ist die Hauptquelle der Gefahren, die
uns drohen. Amerikanisches Recht, amerikanische Verträge, die 1 500 Seiten
umfassen. Der Vertrag über die Kanalisation, dem wir nicht zugestimmt haben,
der aber vorgelegen ist, beträgt ganze 5 Seiten. Diese 1 500 Seiten
sind von Legionen von Anwälten ausgearbeitet worden, denen in Wien Juristen
gegenüber stehen, die sicher gut sind, aber in keiner Weise im Stande sein
werden, in den Vereinigten Staaten diesen Institutionen gegenüber rechtlich zu
bestehen.
Es ist auch interessant, dass die
Kaufpreisgestaltung im Grunde genommen etwas ist, wo die gesamten europäischen
Kommunen inklusive Wien wohl über den Tisch gezogen worden sind. Das Geschäft
machen nämlich die Banken. Diese Wertanlage des Transaktionsvermögens wurde nie
an die Städte ausbezahlt, selbstverständlich nicht, sondern der Kaufpreis wurde
bei Banken hinterlegt. 80 Prozent gehen an Schuldübernahmebanken in den
Vereinigten Staaten, 15 Prozent an eine Debotbank, die die Geschäfte und
Verpflichtungen Wiens bis 2035, 2038 und so abdecken soll und 5 Prozent,
also im Grunde genommen ein Butterbrot, sind an die Stadt Wien gegangen. Wien
ist mit 5 Prozent, so wie alle übrigen europäischen Städte, bloße
Durchlaufstation. Die Verträge besagen allerdings in Amerika, dass die Treuhänderbanken
die Beträge als unwiderrufliches Eigentum haben - also die Rechtsansicht in den
USA ist eine andere als
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