Gemeinderat,
39. Sitzung vom 25.11.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 30 von 106
Verantwortung gezogen werden kann. Das heißt, es kann
dem Verband vorgeworfen werden.
Ich zitiere jetzt aus der „Sozialen Sicherheit".
Es hat hier ein Dr Hable aus Oberösterreich das Gesetz in Bezug auf die
Krankenkassen analysiert und festgestellt, dass die Kassen in ihrer
Privatwirtschaftsverwaltung betroffen sind. Prof Mazal und
Prof Kopetzki sehen es ebenfalls für die Wiener Spitäler sowie im Übrigen
auch für die Privatkrankenhäuser als anzuwendend an.
Das heißt, dann, wenn es um fahrlässige
Körperverletzung oder andere Pflichtverletzungen geht, ist der Träger des
Krankenhauses zur Verantwortung zu ziehen, und dann werden die Organe des Trägers
sich strafrechtlich verantworten müssen. In dem Falle, dass nachgewiesen wird,
dass Pflichten verletzt wurden, dass die nötigen Strukturen zu einer
ausreichenden, guten Behandlung nicht sichergestellt werden, gibt es eine
Verurteilung, eine Strafe.
Gut, da kann man sagen, 90 000 EUR wird
sich der Krankenanstaltenverbund leisten können. Was hier in der Höchststrafe
an Buße zu zahlen ist, ist nicht weiß Gott wie hoch. Aber man muss bedenken,
dazu gibt es dann Öffentlichkeit, und wenn es so ist, dass man sagt, der
Krankenanstaltenverbund hat eine Verurteilung wegen fahrlässiger
Körperverletzung oder gar fahrlässiger Tötung zu bekennen, dann wird es in
dieser Stadt niemanden geben, der das als eine akzeptable Konsequenz sieht.
Daher ist Prävention, Vorbeugung und Einrichtung von Strukturen, die man
verantwortet, die man verantworten kann, das Gebot der Stunde.
Wir haben daher einen Beschluss- und
Resolutionsantrag hinsichtlich der Sicherheit der PatientInnen im
Otto-Wagner-Spital eingebracht. Die Frau Stadträtin wird beauftragt:
Hinsichtlich der PatientInnensicherheit in der Psychiatrie des
Otto-Wagner-Spitals sind State-of-the-Art-Standards herbeizuführen, damit das,
was für Patienten im AKH und im SMZ-Ost gilt - dass sie sicher untergebracht sind,
dass sie nicht befürchten müssen, dass jemand, wenn sie schlafen, sie anzünden
kann, weil aufgepasst wird -, dass diese Sicherheit auch im Otto-Wagner-Spital
lückenlos eingehalten wird.
Im Lichte des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes
kann ich der Frau Stadträtin nur raten, diese Forderung aus diesem Anlass
umgehend umzusetzen.
Ich komme jetzt zu einem anderen Thema, einem Thema,
das mir besonders wichtig ist, und zwar zur Versorgung von Palliativpatienten
und -patientinnen. Für Patienten, die schwerstens krank sind, ist entweder in
einer Palliativstation oder im Hospizbereich dringend jene Betreuung, die sie
möglicherweise in ihren letzten Lebenswochen oder -tagen brauchen,
sicherzustellen. Nämlich dann, wenn man im Sinne der medizinischen Therapie
nicht mehr als jemand gilt, der geheilt werden kann, als jemand, der Schmerzen
hat, der noch Lebensqualität für seine letzte Zeit möchte, müssen wir in Wien
etwas tun, was im Rahmen der Vereinbarung gemäß Artikel 15a gefordert ist,
nämlich die Österreich-weite gleichwertige, flächendeckende, abgestufte
Versorgung im Palliativ- und Hospizbereich prioritär umzusetzen. Alle
Bundesländer mit Ausnahme Wiens haben diese Vereinbarung bereits umgesetzt. Ich
stelle daher folgenden Antrag:
„Die Frau amtsführende Stadträtin wird beauftragt,
einen Umsetzungsplan für eine gleichwertige, flächendeckende, abgestufte
Versorgung im Palliativ- und Hospizbereich zu erstellen. Insbesondere sollen
auch die mobilen Palliativ- und Hospizteams ausgebaut werden."
Das eine ist die Palliativbetreuung, das andere sind
die Hospize. Es ist sehr schwer, wenn man sich nicht ein bisschen mit der
Materie beschäftigt, diese Bereiche auseinanderzuhalten, es hat aber für die
Betroffenen eine große Konsequenz hinsichtlich der Finanzierung. Wenn man im
Spitalsbereich palliativmedizinisch behandelt wird, ist klarerweise die
Gesundheitsfinanzierung zuständig. Was den Hospizbereich betrifft, gehört
dieser zum Sozialbereich. Es sind unterschiedliche Töpfe.
Das bedeutet für Betroffene oft große, große
Schwierigkeiten. Man muss schauen, dass man Pflegegeld bekommt, man muss
schauen, wie man die Unterbringung finanzieren kann. Das ist schwierig,
insbesondere auch für Angehörige, die vielleicht etwas brauchen und
sicherstellen wollen, dass in der letzten Phase eines Lebens ein stationäres
Hospiz ihnen hilft, die Angehörigen zu betreuen, weil die Betreuung sterbender
Menschen ein großer psychischer, aber auch physischer Aufwand ist und wir alles
daransetzen müssen, die Menschen zu unterstützen.
Man soll also in Wien endlich ein stationäres Hospiz
realisieren. Die derzeitigen Anbieter außerhalb der Stadt, zum Teil also im
nichtstaatlichen Bereich, haben da viel Erfahrung, und es wäre gut, sie
einzubeziehen. Aber es ist wichtig, dass seitens der Stadt Wien die
Finanzierung eines Hospizes sichergestellt wird. Ich bringe einen
entsprechenden Antrag ein.
Lassen Sie mich in dem Zusammenhang etwas Positives
sagen. - Herr Kollege Deutsch ist völlig von den Socken. (GR Christian
Deutsch: Das ist unüblich!) Ich habe mir vorgenommen, in dem Zusammenhang
an unsere Ausschussreise zu erinnern. Wir waren miteinander ... (GR
Dkfm Dr Ernst Maurer: Ist es das mit der Tasche gewesen?) Nein, nichts
mit der Tasche. Wir waren in Spanien ... (GR Mag Gerald Ebinger:
... war positiv! - Weitere Zwischenrufe.) Das fällt mir bei
„positiv" nicht ein, sondern wir waren in Madrid und haben uns
Einrichtungen angeschaut. Aus vielen bin ich hinausgegangen und habe mir
gedacht: Gut, dass wir in Wien wohnen!
Ganz besonders fällt mir das jetzt
auch bei der Betreuung alter Menschen ein. Denken Sie an jenes
Pflegeheim ... (Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Unfassbar!)
Unfassbar, ja - die Frau Stadträtin denkt an dasselbe Bild wie ich. Wir waren
in Madrid in einem Pflegeheim, und es ist in Madrid so, wie auch wir es tun
würden: Man zeigt natürlich das Beste her, wenn Gäste kommen, das ist
nachvollziehbar. Aber irgendwie ist uns allen die Spucke weggeblieben, was das
Beste ist oder was für das Beste gehalten wird. Wir waren ja letzte Woche im
Kuratorium Wiener Pensionistenwohnhäuser
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