Gemeinderat,
42. Sitzung vom 19.12.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 57 von 115
Vorgangsweise, da man ja sonst bei der Aufnahme von Fremdkapital sehr, sehr hohe Zinsen zahlen müsste. Im Endeffekt ist das letztlich auch für die Mieter unwirtschaftlich. Außerdem kann man sagen, dass es natürlich der Geschäftszweck ist, zu bauen. Es ist der Geschäftszweck der gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften, zu bauen. Wenn deshalb in einem gewissen Rahmen hier im Rahmen des Gesetzes Gelder verwendet werden, damit wieder gebaut werden kann, dann handelt man zukunftsorientiert. Und da ist es, glaube ich, auch nicht wirklich falsch, wenn nicht sofort und für den jetzigen Mieter sofort alles ausgeschüttet wird, sondern dass man hier einen vernünftigen Mittelweg im Rahmen des Gesetzes geht.
Interessant ist ja auch, dass der Revisionsverband
wiederum die Genossenschaft kritisiert hat, dass es zu wenig Bautätigkeit gäbe.
Da werden sie quasi von der anderen Seite kritisiert. So gesehen, glaube ich,
hat man den richtigen Mittelweg gewählt.
Hier sage ich nicht, dass die Kritik des
Rechnungshofs falsch ist. Ich sage nur, sie ist einseitig. Sie hat eine gewisse
einseitige Sichtweise und man kann, wenn man es umfassender sieht, eben auch zu
anderen Ergebnissen kommen. Das wollte ich an Hand dieses exemplarischen
Beispiels darlegen, dass man das eben in dem Sinn sieht.
Als Drittes habe ich da ganz kurz die
Patientenentschädigungsfonds der Länder Niederösterreich, Steiermark, Wien.
Hier würde ich jetzt eigentlich nur sagen, dass schon Schritte gesetzt wurden,
die eben die kritisierten Missstände abstellen, insbesondere, was die
Beitragsaußenstände betrifft. Hier steht: „Erst als der Rechnungshof im Rahmen
der Überprüfung im November 2006 die Unterlagen zur Finanzgebarung des
Patientenentschädigungsfonds anforderte, erfolgten schriftliche Urgenzen zu den
Außenständen durch die Patientenanwaltschaft. Die urgierten Außenstände wurden
zwischenzeitlich weitgehend beglichen.“ Also da hat man darauf auch
folgerichtig reagiert. „Auch einen Ersatz der entstandenen Zinsverluste machte
die Wiener Patientenanwaltschaft erst auf Anregung des Rechnungshofes geltend.
Dazu vertrat aber der Wiener Krankenanstaltenverbund die Auffassung, dass es
keine rechtsverbindliche Vereinbarung über einen Zahlungstermin gäbe.“ Aber
natürlich ist es sinnvoll, wenn man diese Außenstände einfordert. Das ist auch
geschehen und überhaupt ist das, was da kritisiert worden ist, im Laufen.
Als letztes Beispiel möchte ich jetzt noch den
Vollzug des Wiener Pflegegeldgesetzes und des Bundespflegegeldgesetzes sowie
das Schnittstellenmanagement zum Fonds Soziales Wien bringen. Hier ist einmal
die Grundkritik, dass die Verfahren zu lange dauern. Dazu kann man auch sagen,
diese Verfahrensdauer wurde inzwischen evaluiert und konnte auch schon gesenkt
werden. Aber eine für mich besonders wichtige Kritik war, dass der Rechnungshof
in einem Bericht betreffend Überprüfung des Vollzugs des Wiener
Pflegegeldgesetzes festgestellt hat, dass die Vorladung schwerstbehinderter
Kinder zur Pflegegeldbegutachtung nicht zumutbar sei und so weiter. Hier, muss
man sagen, hat die Stadt Wien, und insbesondere ist es der StRin Mag Sonja
Wehsely zu danken, sehr schnell und sehr rasch wirksame Schritte gesetzt, damit
eben eine Verbesserung eintritt, wobei es da teilweise Faktoren gibt, die wir
als Stadt Wien wenig beeinflussen können. Umso wichtiger ist es, dass hier ganz
konkrete Verbesserungen eingetreten sind.
Als Erstes kann man sagen, dass sich hier erst seit
1. April 2008 alle Bereiche im selben Fachbereich befinden und dass
man eine Organisationsreform vorgenommen hat, damit die Administration der
verschiedenen Bereiche hier im Rahmen eines alle medizinischen
Begutachtungsbereiche überspannenden Projekts im Rahmen eines
Begutachtungsmanagements zusammengeführt wurden. Das war einmal die erste
Maßnahme organisatorischer Natur. Dann muss man auf jeden Fall ausführen, dass
bei Begutachtungen von Kindern die höchsten Qualitätsstandards natürlich
gewährleistet bleiben müssen und dass das weiterhin nur von KinderfachärztInnen
durchgeführt werden soll. Hier hat sich gezeigt, dass man Ausschreibungen,
Anwerbemaßnahmen, Inserate in Ärztezeitungen, im KAV und überall getätigt hat,
um eben wirklich externe VertrauensärztInnen zu gewinnen und anwerben zu
können. Es ist im Jahr 2008 auch zu einer Erhöhung der Hausbesuche gekommen. So
wurden im 1. Halbjahr 2008 von 562 Gesamtbegutachtungen schon 164, das
sind 29 Prozent, durch Hausbesuche erledigt. Im 1. Halbjahr 2007
waren es nur 17 Prozent. Also man sieht, dass hier schon eine ganz signifikante
Steigerung innerhalb kurzer Zeit möglich war und dass man den Prozentsatz fast
verdoppelt hat. Man braucht stabile Personalressourcen im Bereich der
VertrauensärztInnen. Das ist etwas, was nicht so leicht herzustellen ist, weil
die eine hohe Personalfluktuation haben. Manche sind auch nur kürzere Zeit in
dem Bereich tätig. Es ist auch so, dass die Tarife, die vom Hauptverband der
Österreichischen Sozialversicherung festgelegt werden, rund 52 EUR brutto
pro Fall sind, wobei die Begutachtung von Kindern gegenüber der Begutachtung
von Erwachsenen einerseits durch besonders hohen Aufwand gekennzeichnet ist,
andererseits aber der empfohlene Tarif für die VertrauensärztInnen bei Kindern
sehr niedrig ist. Der Rechnungshof empfiehlt aber ausdrücklich den Stellen, die
Pflegegeldgutachten durchführen, die Anwendung dieses Tarifs. Hier gibt es
objektiv nicht so leichte Rahmenbedingungen und mit denen muss man umgehen.
Aber man hat Erfolge erzielt und man wird weitere Erfolge erzielen, damit eben
die Behandlung schwerstbehinderter Kinder auf bestmöglicher Basis sicherstellt
werden kann. Das geschieht auch und ist ein Beispiel dafür, dass die Stadt
Wien, und in dem Fall besonderen Dank an die StRin Mag Sonja Wehsely, die
Kritik ernst nimmt und dann ganz konkrete nachweisbare Maßnahmen setzt, damit
die Situation besser wird. Ich glaube, so wird das auch bleiben.
In diesem Sinn noch einmal herzlichen Dank dem
Rechnungshof. - Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
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