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Gemeinderat, 44. Sitzung vom 23.02.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 69 von 96

 

aller ergriffenen Vorsichtsmaßnahmen nicht zur Gänze ausgeschlossen werden können.

 

Dies kam auch in vielen Expertenstellungnahmen zum Ausdruck, wonach es weltweit keinen Psychiater geben dürfte, der auf seiner Station noch keinen Brand erlebt hat.

 

Das OWS verfügt in sämtlichen bettenführenden Stationen über automatische Brandmeldeanlagen, und es wurden auch Brandrauchentlüftungen eingebaut. Es gibt eine entsprechende Anzahl von Brandschutzbeauftragten und regelmäßige behördliche Überprüfungen.

 

Zur Kinder- und Jugendpsychiatrie konnte die Untersuchungskommission feststellen, dass trotz schwieriger bundesweiter Rahmenbedingungen in Wien auch in diesem Bereich sehr wichtige Schritte gesetzt wurden. – Das zeigten die Befragungen von Prof Friedrich, Prof Berger und Primarius Gössler von der Neuropsychiatrischen Abteilung für Kinder und Jugendliche am Rosenhügel. Wenngleich erst seit 2007 von der dafür zuständigen Ärztekammer eine eigene Fachärzteausbildung zum Kinder- und Jugendpsychiater eingerichtet wurde und auch Versäumnisse in der Strukturplanung des Bundes wesentliche Hemmfaktoren für die Entwicklung dieses Bereiches in den Bundesländern waren, hat Wien trotz der schwierigen bundesweiten Rahmenbedingungen in den letzten Jahren Schritt für Schritt entsprechende Konzepte erarbeitet und auch kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen gesetzt. Die Zahl der Betten der Kinder- und Jugendpsychiatrie im AKH und am Rosenhügel wurde aufgestockt. Seit Jänner 2008 werden zusätzliche FachärztInnen für Kinder- und Jugendpsychiatrie ausgebildet. Zwei zusätzliche Dienstposten für die FachärztInnenausbildung der Kinder- und Jugendpsychiatrie wurden im AKH geschaffen. Am Rosenhügel kam ein Dienstposten für eine dritte Ausbildungsstelle hinzu.

 

Weiters wurde als Bindeglied zwischen Psychiatrie und Jugendwohlfahrt ein Liaisondienst eingerichtet. Entsprechend dem Konzept der Dezentralisierung der Psychiatrie wird im Krankenhaus Nord neben der regionalen psychiatrischen Abteilung zusätzlich zum bereits umgesetzten Ausbau der Kapazitäten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie auch eine kinder- und jugendpsychiatrische Abteilung mit 30 Betten eingerichtet werden.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme zum Abschluss des Berichtes der Untersuchungskommission und darf festhalten: Zu den im Antrag auf Einsetzung der Untersuchungskommission behaupteten Missständen, inwieweit solche durch Strukturmängel ermöglicht worden seien beziehungsweise ob für all diese eine politische Verantwortung vorliege, stellt die Untersuchungskommission nach umfassender und ausführlicher Aufnahme von Beweisen und der Befragung einer großen Anzahl nationaler und internationaler Experten zusammenfassend fest: Insgesamt konnten die im Antrag als Missstände angeführten Vorwürfe nicht bestätigt werden, weshalb auch keine politische Verantwortung für Missstände vorliegt, da ein Organisationsversagen nicht erkennbar war, die Pflege- und Behandlungsqualität durch gute Personalausstattung stets gewährleistet war, freiheitsbeschränkende Maßnahmen in gesetzeskonformer Weise und mit höchstem medizinischen Verantwortungsbewusstsein und in individueller, effizientester und schonendster Weise erfolgten, die bei der unabhängigen und weisungsfreien Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft im Psychiatriebereich eingelangte geringe Anzahl an Beschwerden – jährlich seit 2002 zwischen 13 und 30 – Einzelmängel betrafen und nach Ansicht des PatientInnenanwaltes keinesfalls auf Missstände hindeuteten, das Beschwerdemanagement offensichtlich funktionierte, die Verfahren bezüglich der als „aufklärungsbedürftig“ bezeichneten Todesfälle staatsanwaltschaftlich eingestellt wurden und dabei weder ein individuelles, geschweige denn ein systemindiziertes Verschulden festgestellt werden konnte; hierzu wurde von externen Expertinnen und Experten auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass derartige Vorfälle leider auch unter optimalen Rahmenbedingungen nie gänzlich ausgeschlossen werden könnten, bezüglich der baulichen und infrastrukturellen Gegebenheiten lediglich im Otto-Wagner-Spital – insbesondere im Pavillon 10 – ein dringend erforderlicher Sanierungsbedarf erkennbar ist, dessen Behebung laut der Direktion des Hauses aber unmittelbar bevorsteht und auch ausreichend budgetmäßig bedeckt ist und laufend an der Qualitätsverbesserung, Dezentralisierung und Entstigmatisierung der Psychiatrie gearbeitet wird.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich abschließend auch beim Vorsitzenden der Untersuchungskommission, Herrn Dr Baumgartner, bei der stellvertretenden Vorsitzenden der Untersuchungskommission, Frau Dr Rech, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagskanzlei und des Magistrats für die Abwicklung und die Serviceleistungen für die Untersuchungskommission und die Unterstützung der Tätigkeit der Mitglieder in der Untersuchungskommission bedanken. Ich möchte mich aber auch ganz besonders bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Krankenanstaltenverbundes im Otto-Wagner-Spital an den psychiatrischen Abteilungen bedanken, die eine besonders schwierige und hervorragende Arbeit durchführen und sich von der Skandalisierung der Wiener Psychiatrie in ihrem Einsatz für die Patientinnen und Patienten nicht entmutigen haben lassen. – Vielen Dank! (Beifall bei der SPÖ)

 

Ich darf noch den Antrag stellen:

 

„Der vorliegende Bericht der Untersuchungskommission über behauptete gravierende Missstände in der Versorgung von psychiatrischen Patientinnen und Patienten im Verantwortungsbereich der Gemeinde Wien wird zur Kenntnis genommen.“ Ich ersuche um Kenntnisnahme. Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Dr Wolfgang Ulm: Sehr verehrte Damen und Herren!

Ich eröffne die Debatte. Ich bemerke, dass die Gesamtdauer der Debatte mit maximal 5 Stunden begrenzt ist. Die Redezeit pro Redner liegt bei 15 Minuten. Ausgenommen von der Regel sind der Bürgermeister und die amtsführenden Stadträte, deren Redezeit jeweils 20 Minuten beträgt.

 

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