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Gemeinderat, 46. Sitzung vom 29.04.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 73 von 113

 

Spitzenkandidat der ÖVP bei den aktuellen Europawahlen ist, nämlich Ernst Strasser, sagt völlig zu Recht: „Innere Sicherheit ist Polizeiangelegenheit." Ich sage Ihnen, das ist verfassungsrechtlich absolut korrekt. Denn das Sicherheitsbedürfnis der Menschen verlangt diesen Einsatz. Bundesangelegenheit. Sie werden noch so viel herumschreien, noch so viel herumgrölen, mich noch so viel persönlich schimpfen können, bis hin zum wirklich lächerlichen persönlichen Angriff, das ist mir völlig wurscht. Ihre Verantwortung für die Sicherheitsdefizite in diesem Land, die natürlich bestehen, werden Sie nicht wegreden können! Sie werden sie nicht wegreden können! (Beifall bei der SPÖ. - StR Johann Herzog: Wieso wir? Wer sitzt in der Regierung? SPÖ und ÖVP!)

 

Sie, Herr GR Jung, waren damals Nationalratsabgeordneter, als jene Beschlüsse gefasst wurden, die zur Reduzierung von tausend Polizisten in der Stadt geführt haben. Sie sind persönlich dafür verantwortlich, dass es dazu geführt hat, dass wir zu wenig Polizisten in dieser Stadt haben und sind damit für die Kriminalität verantwortlich! (Beifall bei der SPÖ. - GR DDr Eduard Schock: Das glaubt Ihnen kein Mensch!)

 

Ihre Show können Sie hier abziehen, das ist okay, aber es wird Ihnen niemand glauben! Appellieren Sie nicht an die Vergesslichkeit der Menschen! (StR Johann Herzog: Das werden Sie schon noch sehen!) Sie haben sich sehr gut gemerkt, wer dafür verantwortlich ist, dass es heute, im Jahre 2009, um mehr als tausend Polizisten weniger gibt als vor zehn Jahren, im Jahre 1999. Dafür sind Sie verantwortlich! (Beifall bei der SPÖ. - StR Johann Herzog: Ihr Innenminister Einem ist dafür verantwortlich!)

 

Seien Sie mir nicht böse, aber Ihre Worte haben sich schon deswegen disqualifiziert, wenn man heute hergeht und allen Ernstes im Wiener Gemeinderat behauptet, dass es eine Zwangsrekrutierung von Polizisten gibt! Glauben Sie wirklich, dass wir im Zigeunerbaron sind? (StR Johann Herzog: Sie werden nach Wien zugeteilt, Herr Bürgermeister!) Das ist doch absurd! Wer soll denn heute jemanden zu irgendetwas zwangsrekrutieren? Hören Sie doch auf! Das ist wirklich ein unfassbarer Unsinn, dem man heute entgegentreten muss! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Man kann doch niemals zwangsrekrutieren! Das war vielleicht bei der kaiserlich-königlich österreichisch-ungarischen Armee so! Keinen Menschen kann man heute zwangsrekrutieren! Hören Sie doch auf! Halten Sie die Leute nicht für so blöd! Das ist doch lächerlich! (Beifall bei der SPÖ. – GR Mag Wolfgang Jung: Das sind die Planungen Ihrer Regierung!)

 

Ihre, nicht meine, Überheblichkeit wird sich von selbst richten! (GR Anton Mahdalik: Wer ist überheblich?) Sie sind überheblich, weil Sie sich heute hier hinstellen und meinen, dem Wiener Bürgermeister das Defizit bei den Polizisten in die Schuhe schieben zu können, für das Sie, insbesondere Sie, Herr Jung, letztendlich verantwortlich sind! (Beifall bei der SPÖ. - GR Mag Wolfgang Jung: Wir reden von der Kriminalität, nicht von der Polizei!)

 

Daher einmal mehr und klar, wenn Sie auf Plakaten, in Inseraten oder wo auch immer sonst behaupten, dass der Wiener Bürgermeister dafür verantwortlich ist, dass es heute weniger Polizisten als vor zehn Jahren gibt (GR Dr Herbert Madejski: Das hat er nie gesagt!), sagen Sie bewusst die Unwahrheit! (GR Anton Mahdalik: Wo steht denn das?) Sie können im deutschen Duden, der Ihnen wahrscheinlich der liebste ist, nachschauen, wie man so jemanden nennt, der bewusst die Unwahrheit sagt! Schauen Sie auf Ihre eigenen Plakate, dort steht das drauf! Sie sagen bewusst die Unwahrheit! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Damit, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates, ich Ihnen nicht länger ähnlich die Zeit stehle wie andere, darf ich nun zur konkreten Beantwortung der Fragen kommen:

 

Zu Frage 1: Am 1. Mai 2004 traten zwischen dem Bund und den Ländern die nach Art 15a B-VG abgeschlossene Grundversorgungsvereinbarung und am 13. Oktober 2004 das Wiener Grundversorgungsgesetz in Kraft. Sie bilden die Rechtsgrundlage für die Grundversorgung in Wien. Als allgemeine Zielsetzung der Grundversorgung wurden die einheitliche Betreuung von Flüchtlingen in ganz Österreich, die quotenmäßige Verteilung in den Bundesländern, die Kostenteilung zwischen Bund und Ländern im Verhältnis 60 zu 40 und die Erfassung aller schutz- und hilfsbedürftigen Fremden festgeschrieben. Dieser 15a-Vereinbarung hat auch Jörg Haider, damals noch Obmann der Freiheitlichen Partei, zugestimmt.

 

Die Ausgangssituation im Jahr 2004 lässt sich dabei wie folgt beschreiben: Die von Expertinnen und Experten angenommene Anzahl von insgesamt rund 16 000 in Österreich zu versorgenden Zielgruppenangehörigen wurde bereits im ersten Monat erreicht. In Wien waren im Mai 2004 bereits 4 130 Personen in Grundversorgung. Das heißt, die Quote wurde bereits damals mit 125 Prozent überschritten. Es hat sich ein rascher Anstieg von Grundversorgungsberechtigten bis Anfang 2005 gezeigt. Das ist auch weltpolitisch erklärbar. Österreich-weit waren rund 29 000 Personen in Grundversorgung, wobei Wien mit Stichtag 31. Jänner 2005 über 9 676 Personen verzeichnete und damit den Höchststand, nämlich 178 Prozent, erreichte. Seit Ende 2005 ist die Anzahl der Grundversorgten stetig gesunken. Mit März 2009 befanden sich Österreich-weit zirka 23 204 Personen in Grundversorgung, davon 5 837 in Wien. Das entspricht einer Quotenübererfüllung von 130 Prozent.

 

Wien ist eine Großstadt und übt als solche auch eine große Sogwirkung auf Asylwerber und -werberinnen aus. Zudem gibt es seit Anbeginn der Grundversorgung Bundesländer, die die Quote nicht erfüllen. Die Grundversorgung in Wien stand praktisch von Anfang an vor dem Problem, dass viele Zielgruppenangehörige aus der Erstaufnahmestelle Traiskirchen - ein erhebliches Problem - und den Bundesländern nach Wien gekommen sind und um Grundversorgung angesucht haben. Da Wien für diese Personen nicht zuständig war, wurden

 

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