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Gemeinderat, 49. Sitzung vom 24.06.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 75 von 89

 

letzten Woche, wo sich diejenigen bemüht haben, hier noch etwas zu verändern, noch einmal zu verhandeln, Gespräche zu führen, nicht gewillt sind, etwas zu verändern. Das ist nicht nachzuvollziehen. Sie müssen sich leider schon den Vorwurf machen lassen, dass Sie versucht haben, jene Betreiber zu fördern und zu bevorteilen, die parteinahe sind, weil diese fallen alle in den Genuss der höchsten Verwaltungszuschussförderung, nämlich der 1 500 EUR. Jetzt kann man sagen, das stimmt nicht, das ist Zufall, weil zufällig ab 150 Gruppen sind es halt jene Betreiber, wie auch die Kinderfreunde oder wie immer sie heißen wollen (GRin Monika Riha: Die Kirche zum Beispiel!), auch die Kirche, die sich zusammengeschlossen haben. Aber es ist kein Zufall. Man hätte genauso 100 nehmen können, dann hätte es schon wieder andere getroffen, die davon profitiert hätten. Aber man hat halt 150 genommen. Sie wissen alle, was dahintersteckt. Es wissen auch jene, die das jetzt auszubaden haben, was dahintersteckt, nämlich dass sich SPÖ und ÖVP das wieder so hingebogen haben, dass es halt so funktioniert, die kleineren Betreiber durch die Finger schauen und ihren Eltern sagen müssen, es tut ihnen leid, bei ihnen kostet der Kindergartenplatz entweder 100 EUR, 125 EUR oder welche Summe auch immer jeweils herauskommen wird. Das ist ungeheuerlich!

 

Ich verstehe nicht, warum Sie nicht gewillt sind, hier noch einmal einen Schritt in die richtige Richtung zu machen und das zu beschließen, was ich jetzt beantragen möchte.

 

Und zwar möchte ich einen Antrag einbringen, dass der Verwaltungszuschuss für alle gleich hoch ist, nämlich 1 500 EUR. Der Verwaltungszuschuss wird für alle gemeinnützigen Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen mit 1 500 EUR pro Gruppe und zwölf Mal jährlich festgelegt. Es ist ein Abänderungsantrag.

 

Da ich annehme, dass Sie diesem Antrag nicht zustimmen werden - die Begründung habe ich schon gehört, das ist zu teuer -, frage ich mich schon ob der Summen, ob dieser Geldmittel, die wir hier bewegen, um den Gratiskindergarten durchführen zu können, ob diese Summe, die wir dazu bräuchten, um wirklich für alle Eltern gratis anzubieten, ob das nicht schon quasi i-Tüpferl-Reiterei ist, ob das nicht eine billige Ausrede ist, weil auf diese paar Millionen, sage ich jetzt einmal, kommt es auch schon nicht mehr an.

 

Ich nehme an, Sie werden diesem Antrag nicht zustimmen. Deswegen gebe ich ihnen noch einmal die Möglichkeit, vielleicht doch noch einen Schritt zu machen. Ich stelle einen zweiten Antrag, nämlich die Gruppenanzahl von privaten und gemeinnützigen Trägern, die einen Verwaltungszuschuss bekommen, eben diese sagenumwobene 49er Grenze, 149er Grenze und 150er Grenze abzusenken. Ich habe mir genauso willkürlich, wie angeblich diese Zahlen genommen werden, auch willkürliche Zahlen überlegt, nämlich dass - ebenfalls ein Abänderungsantrag - der Verwaltungszuschuss für Träger bis 49 Gruppen geändert wird auf Träger bis 30 Gruppen, der Verwaltungszuschuss für Träger mit 50 bis 149 Gruppen geändert wird auf Träger mit 31 bis 100 Gruppen und der Verwaltungszuschuss für Träger ab 150 Gruppen geändert wird auf Träger ab 101 Gruppen.

 

Ich bin gespannt, ob Sie zustimmen werden. Ich bin auch gespannt, wie die Evaluierung dieses Modells ausfallen wird, das mitbeschlossen wird. Ich bin vor allem gespannt, was evaluiert wird. Wird evaluiert, ob alle Eltern einen kostenfreien Kinderbetreuungsplatz bekommen oder wird evaluiert, ob der Verwaltungszuschuss ausreicht? So genau ist das mit der Evaluation nicht festgelegt.

 

Ich bin schon gespannt. Vor allem merkt man, dass offensichtlich doch Bewegung möglich ist oder dass man draufkommt, es war nicht alles in der Schnelle wirklich zu lösen. Ich bin sehr froh, dass es jetzt den Abänderungsantrag gibt, den ich mitunterstütze, der sich auf die Förderrichtlinien bezüglich der Mietverträge bezieht, wo bis jetzt drinnen gestanden ist, dass es Hauptmietverträge sein müssen. Hier hat man sich offensichtlich doch bewegt und hat man den kleineren Trägern, die nicht alle Hauptmietverträge haben, ein kleines bisschen die Hand gereicht. Aber das wird nicht ausreichen. Das ist wieder ein kleinerer Schritt, um auch andere mitzunehmen und nicht auszuschließen. Aber den großen Wurf haben Sie mit diesem Fördermodell nicht gemacht! Sie werden die Eltern im Herbst mit ihren Beschwerden dann hoffentlich genauso häufig und zahlreich in Ihren Mailboxen oder am Telefon haben, wie ich sie jetzt schon habe.

 

Ich hoffe, dass sich die Sozialdemokratie hier bewegt und sich etwas einfallen lässt, damit wirklich das Versprechen des Herrn Bürgermeisters eingehalten wird, denn für uns sind in Wien alle Kinder gleich viel wert! - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Als Nächste am Wort ist Frau GRin Riha. Ich erteile es ihr.

 

GRin Monika Riha (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Herr Berichterstatter! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Zuerst einmal zu Ihnen, liebe Frau Kollegin Smolik: Bevor Sie hier irgendwie wilde Angriffe durch die Gegend schmeißen (GRin Claudia Smolik: Das war ja klar, dass Sie das sagen!), würde ich Sie ersuchen, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir Ihre beiden Abänderungsanträge, das ist nämlich die Entscheidung der Fraktion, befürworten und ihnen zustimmen. Also, ich würde sagen, Ihre Angriffe gehen da irgendwie vorbei! (Beifall bei der ÖVP. - GRin Claudia Smolik: Seid nicht solche Mimosen!)

 

Wenn wir heute im Gemeinderat über dieses Thema vorschulische Bildung und wieder einmal über Gebühren sprechen, dann habe ich ein Déjà-vu. Ich weiß nicht, ob es Ihnen ähnlich geht. Ich habe das Gefühl, wir haben das alles schon einmal erlebt. Die meisten von uns haben auch schon Ähnliches besprochen. Die Rollen sind dabei immer relativ klar verteilt.

 

Herr Gudenus, Sie nehmen zwar für sich in Anspruch, dass Sie den gebührenfreien Kindergarten erfunden haben, aber ich habe schon das letzte Mal gesagt, seit acht Jahren fordert unsere Fraktion das. 13 Anträge in 8 Jahren. (GR Mag Johann Gudenus,

 

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