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Gemeinderat, 50. Sitzung vom 09.09.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 37

 

(Beginn um 9.01 Uhr.)

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich wünsche einen schönen guten Morgen!

 

Die 50. Sitzung des Wiener Gemeinderates ist eröffnet.

 

Entschuldigt für diese Sitzung während des gesamten Tages sind GR Mag Ebinger, GR Ekkamp, GRin Mag Feldmann, GRin Klicka, GR Dr Madejski, Amtsf StRin Frauenberger und Amtsf StR Dr Mailath-Pokorny.

 

Vom Klub der Wiener Freiheitlichen wurde ein Verlangen auf Einberufung einer Sitzung des Gemeinderates zum Thema „SPÖ - Steuergeldvernichtung ‚Skylink' und Bürgermeister Häupl schweigt ..." eingebracht.

 

Der Herr Bürgermeister hat in Entsprechung des § 21 Abs 4 der Wiener Stadtverfassung in Zusammenhalt mit § 8 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Wien zu dieser Sitzung eingeladen. Die Geschäftsordnung sieht vor, dass in Sitzungen des Gemeinderates auf Verlangen keine Geschäftsstücke verhandelt werden. Der Entfall von Fragestunde, Aktueller Stunde und dringlichen Initiativen ist in der Fraktionsvereinbarung festgeschrieben.

 

Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass an schriftlichen Anfragen von Gemeinderatsmitgliedern des Klubs der Wiener Freiheitlichen 2, des Klubs der GRÜNEN im Rathaus 10 und des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien 19 eingelangt sind.

 

Vom Grünen Klub im Rathaus wurde ein Ersuchen an das Kontrollamt gemäß § 73 Abs 6a der Wiener Stadtverfassung betreffend „Krankenhaus Nord - intransparente Vorgänge bei der bisherigen Abwicklung - Architekturwettbewerb, Unvereinbarkeit, Kostenexplosion" eingebracht. Dieses Prüfersuchen wurde an das Kontrollamt weitergeleitet.

 

Wir kommen nun zum Verlangen.

 

Bevor ich die Debatte eröffne, darf ich - wie in der Präsidialkonferenz vereinbart - auf ein Rechtsgutachten von Univ-Prof Dr Korinek und Univ-Prof Dr Holoubek hinweisen, welches über meinen Wunsch erstellt wurde. Ich habe um ein rechtliches Gutachten ersucht, weil wir heute über die Flughafen Wien AG diskutieren, bei der die Stadt Wien 20 Prozent der Aktienanteile besitzt und zwischen der Stadt Wien und dem Land Niederösterreich in diesem Zusammenhang ein Syndikatsvertrag abgeschlossen wurde. Es sollte dargelegt werden, welche rechtliche Zuständigkeit der Wiener Gemeinderat in dieser Causa hat.

 

Das vorliegende Rechtsgutachten vom 24. August 2009 habe ich allen im Gemeinderat vertretenen Parteien zugestellt. In der Präsidialkonferenz habe ich mitgeteilt, dass ich in der öffentlichen Sitzung lediglich auf das auf Seite 7 des Gutachtens unter Punkt 4 angeführte zusammenfassende Ergebnis hinweisen werde. Darin steht geschrieben - und ich zitiere:

 

„Als wesentliches Ergebnis ist daher festzuhalten: Die Verwaltung von Anteilsrechten und insbesondere die Ausübung der mit den Anteilsrechten der Stadt Wien verbundenen Aktionärsrechte bei der Flughafen Wien AG zählen zur Privatwirtschaftsverwaltung der Gemeinde und damit zum eigenen Wirkungsbereich. Insoweit reicht die Zuständigkeit des Gemeinderates. Das bezieht sich insbesondere auch auf die Verwaltung der Aktien und die Wahrnehmung der Rechte als Aktionär der Aktiengesellschaft. Auch der Abschluss und die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten aus dem Syndikatsvertrag zwischen der Stadt Wien und dem Land Niederösterreich zählen zur Privatwirtschaftsverwaltung der Stadt Wien. Sie gehören damit ebenfalls zum eigenen Wirkungsbereich und fallen in die Zuständigkeit des Gemeinderates. Alle Tätigkeiten, die nicht dem Aktionär Stadt Wien, sondern dem selbstständigen Rechtsträger Flughafen Wien AG zuzurechnen sind, also insbesondere das Handeln ihrer Organe Vorstand und Aufsichtsrat, stellen daher demgegenüber selbstständiges Handeln der privaten Rechtsperson Flughafen Wien AG dar und zählen nicht zur Privatwirtschaftsverwaltung der Stadt Wien. Sie gehören damit auch nicht zum eigenen Wirkungsbereich der Stadt Wien und sind damit nicht Gegenstand der Zuständigkeit des Gemeinderates." - Ende des Zitats aus diesem Gutachten.

 

Ich habe in der Präsidialkonferenz auch darauf hingewiesen: Ich ersuche die Redner, in dieser Sitzung bei ihren Ausführungen auf dieses Gutachten Rücksicht zu nehmen, und ich bitte sie, das nicht als Zensur, sondern vielmehr als Maßnahme zum Schutze der eigenen Person und der Debattenbeiträge zu sehen. Das ist jener Bereich, den wir in der Präsidialkonferenz vereinbart haben.

 

Ich eröffne nun die Debatte.

 

Zur Begründung hat sich Herr GR DDr Schock zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm, wobei ich bemerke, dass die Redezeit für diese Begründung auf zehn Minuten beschränkt ist.

 

GR DDr Eduard Schock (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren!

 

Wir haben diese Sondersitzung einberufen, weil dieser Bauskandal von ganz grundsätzlicher Bedeutung ist, die weit hinausgeht über die wirtschaftliche Kontrolle durch den Rechnungshof, weil es eben auch eine Frage der politischen Verantwortung ist und weil dieses Milliarden-Desaster direkt von roten Günstlingen verursacht worden ist, die von der Wiener SPÖ, die hier in diesem Haus sitzt, und allen voran vom Herrn Bürgermeister in dieses Unternehmen hineingeschickt worden sind. (Bgm Dr Michael Häupl: Da wird sich der Kaufmann ...!) Das ist der Grund für diese Sondersitzung, und das wird dann die Kommission herausarbeiten.

 

Da gibt es aber noch etwas Zweites, nämlich die Verantwortungslosigkeit und auch die ungeheure Überheblichkeit, mit der die Wiener SPÖ umgeht mit einem Skandal, den sie selbst verschuldet hat. Da gibt es den Bürgermeister, dem zum Bauskandal nur einfällt: Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts, das geht mich nichts an! Und so weiter: Ich bin nicht zuständig, rote Vorstandsmitglieder?, die gibt es überhaupt nicht!, das ist ein börsennotiertes Unternehmen, da haben wir als SPÖ

 

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