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Gemeinderat, 51. Sitzung vom 24.09.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 73 von 83

 

hindern, ist in der österreichischen Rechtsordnung nicht verankert. Das erklärt ja die Problemlage, die wir auch juristisch haben.

 

Das heißt, diese Gesetzeslücke ist sofort zu schließen. Ich sage, sofort, weil das Problem akut ist. Ich glaube nur nicht daran! Selbst wenn sich die SPÖ jetzt auch dafür einsetzt, dass diese französische Regelung auf Bundesebene in Kraft tritt - ich glaube nicht daran, denn: Wenn ich mir die jüngsten Aussagen aus der ÖVP zu dieser Thematik anschaue und die Aussagen von Staatssekretärin Marek, die die Fristenregelung sogar noch verschärfen will, indem sie eine Bedenkzeit einführen will, oder auf so abstruse Ideen kommt, wie an alle Frauen, die einen Schwangerschaftstest kaufen, Broschüren zu verteilen, an denen die Kirche mitgearbeitet hat, dann glaube ich, dass es in den nächsten Monaten oder selbst in dieser Legislaturperiode auf Bundesebene zu keiner entsprechenden Regelung, wie es sie in Frankreich gibt, kommen wird. Auch wenn sich die Sozialdemokratie jetzt dafür einsetzt - und das glaube ich Ihnen sogar, denn auch die Frauenministerin hat sich einige Male in dieser Frage zum Teil auch sehr provokant geäußert, und das finden wir gut -, wir glauben nicht, dass es in dieser Legislaturperiode zu diesem so wichtigen Gesetz kommt.

 

Das heißt, wir müssen alle Mittel ausschöpfen, die es in Wien gibt und die Wien hat, um diesem Psychoterror ein sofortiges Ende zu setzen. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Und Wien hat Möglichkeiten! Wir haben schon vor einigen Jahren darauf hingewiesen und entsprechende Anträge eingebracht. Wien hat Möglichkeiten, nämlich die Möglichkeit einer so genannten ortspolizeilichen Verordnung. Der Antrag liegt Ihnen vor. Eine solche ortspolizeiliche Verordnung wird in vielen, vielen anderen Fällen seit Jahren erlassen, ortspolizeiliche Verordnungen in Wien sind nichts Neues. Der Bürgermeister kann eine ortspolizeiliche Verordnung erlassen und kann damit bestimmte Handlungen verbieten oder sanktionieren. Das kann er. Das Bundesrecht räumt ihm dies ein. Und zwar sagt die Bundesverfassung in Artikel 118 Absatz 6, dass der Bürgermeister zur Abwehr beziehungsweise Beseitigung der das örtliche Gemeinschaftsleben störenden Missstände eine solche ortspolizeiliche Verordnung erlassen kann. Und nach Meinung von vielen, vielen ExpertInnen - und wir GRÜNEN haben uns, anstatt uns mit Kardinal Schönborn zu treffen, wirklich mit den ExpertInnen und mit den Betroffenen hier im Rathaus an einen Runden Tisch gesetzt - ist diese ortspolizeiliche Verordnung nicht nur möglich, sondern sie ist auch dringend und wünschenswert. Und wir stellen heute den Antrag auf Erlassung dieser ortspolizeilichen Verordnung.

 

Es gibt dazu den Vorschlag, der vom Verein österreichischer Juristinnen ausgearbeitet ist, und wir haben uns mit diesem Vorschlag nicht leicht getan, denn man kann natürlich auch Gegenargumente - wie auch damals im Zuge des Landes-Sicherheitsgesetzes und im Zuge der Debatten über Schutzzonen - dagegen vorbringen, weil man natürlich auch Bedenken dahin gehend anbringen kann: Was bedeutet das für die Versammlungsfreiheit, für die Meinungsfreiheit, für die Nutzung von öffentlichem Raum in dieser Stadt, der gerade uns GRÜNEN auch sehr, sehr wichtig ist?

 

Aber der vorliegende Vorschlag der GRÜNEN ist hier eindeutig: Es soll nicht pauschal ein Wegweiserecht oder Sanktionen oder gar ein Aufenthaltsverbot geben, wie dies in manchen anderen Ländern der Fall ist, also pauschale Schutzzonen oder Bannmeilen - das wollen wir nicht -, sondern wir wollen eine ortspolizeiliche Verordnung, die klar benennt, um welche Gruppen von Menschen es geht. Und das kann man juristisch nämlich: Für Menschen - so wie es auch in Frankreich im entsprechenden Gesetz geregelt ist -, die Frauen an einem Schwangerschaftsabbruch oder den nötigen Voruntersuchungen hindern wollen, für diese Gruppe von Personen soll diese ortspolizeiliche Verordnung gelten. Es ist uns GRÜNEN bewusst, dass dieses Instrument der ortspolizeilichen Verordnung ein schwieriges und ein sensibles ist, dass es in Ermangelung zeitlich realistischer anderer - auch besserer - Lösungen zustande kommt und dass wir eben ausschließlich jene Handlungen, die das Recht auf ungehinderten Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch verletzen, für einen möglichst kleinen, aber dennoch möglichst handlungswirksamen Raum definieren wollen. Den Inhalt werde ich Ihnen nicht noch einmal vorlesen, er wurde schon verlesen.

 

Ich hoffe nach wie vor auf die Zustimmung der SPÖ in dieser Frage. Es gab in den letzten Wochen wieder sehr viele Lippenbekenntnisse über das Recht der Frau auf Schwangerschaftsabbruch. Auch die Frauenministerin hat gesagt: Jede Frau, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen will/muss, wird von mir geschützt! - Ich erhoffe mir ein Bekenntnis, wonach jede Frau auch von der Politik - denn das ist unsere Aufgabe - in ihren Rechten geschützt wird, auch von der Wiener Stadtregierung. Ja, das erfordert vielleicht einmal auch politischen Mut, aber ich hoffe, dass Sie diesen politischen Mut haben, auch wenn Sie rechtlich zweifeln, dass eine solche Verordnung hält. Wir haben in anderen Fällen auch schon einmal mutige Wege gewählt, in der Frage des kommunalen Wahlrechts zum Beispiel. Das heißt, auch hier könnte man es durchaus darauf ankommen lassen, dass der Verfassungsgerichtshof die Notwendigkeit einer solchen ortspolizeilichen Verordnung prüft.

 

Wir GRÜNEN wollen jedenfalls in dieser Frage nicht länger wegschauen. Wir wollen und wir müssen - denn das ist unsere Aufgabe als PolitikerInnen, egal, wie wir in diesem Haus zur Fristenregelung stehen - Frauen in dieser Stadt vor Gewalt schützen. Und ich möchte, dass wir das heute tun. Das ist ein wichtiges Signal, und es ist ein notwendiges Signal.

 

Ich möchte noch kurz zu einem anderen Antrag Stellung nehmen, den mein Kollege Schreuder dann einbringen wird. Er betrifft die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Es ist dies ein Antrag, der sich an die Bundesregierung richtet. Denn was vielleicht viele von Ihnen in diesem Haus nicht wissen, ist, dass

 

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