Gemeinderat,
51. Sitzung vom 24.09.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 74 von 83
Schwangerschaftsabbruch in Österreich eigentlich immer noch ein
Verbrechen darstellt und nicht wirklich eine legale Handlung. Die Legalität des
Schwangerschaftsabbruchs ist nämlich die Ausnahme von der Regel. Die §§ 96
bis 98 im Strafgesetzbuch regeln, dass Schwangerschaftsabbruch und auch alle,
die bei einem Schwangerschaftsabbruch mithelfen, also Ärzte und Ärztinnen, zu
bestrafen sind, wenn nicht bestimmte Ausnahmen vorliegen.
Wir GRÜNEN finden, das widerspricht einer modernen Auffassung von
Gesundheitsrechten, von den Reproduktionsrechten von Frauen. Wir wollen eine
generelle Entkriminalisierung. Das wollen nicht nur wir, das wollen viele,
viele ExpertInnen, viele, viele Frauen, die auch eine entsprechende Petition
auf unserer Homepage unterschrieben haben. Wir wollen, dass
Schwangerschaftsabbruch - wie in den meisten westeuropäischen Ländern, außer
Irland, auch - grundsätzlich straffrei ist. Und wir wünschen uns auch hier,
dass die Sozialdemokratie in dieser Frage mitgeht, denn eigentlich fordern Sie
es ja im Bund. Also lassen Sie uns in Wien doch endlich einmal das umsetzen,
was wir im Bund auch fordern! - Danke. (Beifall
bei den GRÜNEN.)
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Danke. - Bevor ich zur
nächsten Wortmeldung komme, komme ich zurück auf das Verlangen der ÖVP, Herrn
StR Ellensohn einen Ordnungsruf zu erteilen. Nachdem ich für das schlechte Wort
schon einen Ordnungsruf erteilt habe, inkludiert mein Ordnungsruf auch den von
der ÖVP geforderten. - Nur damit wir diese Geschäftsordnungsangelegenheit
ordentlich abgehandelt haben.
Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau GRin Matiasek. – Bitte.
GRin Veronika Matiasek (Klub der Wiener
Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und
Herren!
Ich möchte namens unserer Fraktion feststellen, dass wir keine
Veranlassung sehen, an der derzeitigen, bestehenden Situation betreffend die
Fristenlösung zu rütteln. Ich möchte weiters feststellen, dass wir wollen, dass
Frauen, die aus angezeigten Gründen einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen,
weil sie sich dazu entscheiden, nicht kriminalisiert werden. Und ich stelle
drittens fest, dass wir natürlich dafür stehen, dass, wenn ein
Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden muss, dieser unter bestmöglichen
medizinischen Voraussetzungen gemacht werden soll.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Freiheitliche stehen
grundsätzlich dagegen, dass Menschen, die sich im öffentlichen Raum bewegen,
die Einrichtungen, Institutionen, medizinische Einrichtungen besuchen, die eine
Veranstaltung aufsuchen, die sich eben bewegen, die dann zu einem
Verkehrsmittel gehen oder von einem Verkehrsmittel kommen, die sich in ihrem
Auto bewegen, belästigt, beobachtet, nämlich über die Maßen beobachtet, bedroht
oder terrorisiert werden. Ich glaube, das ist etwas, was grundsätzlich gegen
keinen Menschen in dieser Stadt stattfinden darf. Es ist keine Frage, dass vor
den Einrichtungen Personen aufzutauchen begannen, die sich an die Frauen oder
an das medizinische Personal gewendet haben. Aber, sehr geehrte Damen und
Herren, wir haben im Fall, wo sich Menschen in dieser Stadt, Frauen, bedroht,
belästigt, terrorisiert fühlen, auch ein – wie schon erwähnt – verschärftes
Landes-Sicherheitsgesetz. Wir haben die rechtlichen Möglichkeiten, dagegen
anzugehen. Man muss sie nur ausschöpfen, und sie müssen natürlich auch
vollzogen werden. Dafür stehen wir. Und insofern sehen wir keine Veranlassung,
Ihrem heutigen Dringlichen Antrag beizutreten.
Sie haben eine Reihe von anderen Anträgen auch noch eingebracht, und es
war vor allem in der Rede von Frau Dr Pilz schon erschreckend zu hören,
dass sie beklagt, dass zu wenig Schwangerschaftsabbrüche in medizinischen
Einrichtungen der Stadt vorgenommen werden. Ich glaube - und das geht weit über
die Grenzen hinweg, und wir haben das auch am Dienstag im
Frauengesundheitsbeirat so ausgesprochen, und da war ja auch die Präsidentin
des Instituts für Familienplanung anwesend -, es ist kein Mittel der
Familienplanung, sondern es ist immer ein letzter Weg, einen
Schwangerschaftsabbruch durchzuführen - dann aber, wenn es sein muss, unter
optimalen Bedingungen, das ist keine Frage. Daher muss ich sagen, diese Klage,
dass es zu wenig sind, hat schon sehr betroffen gemacht.
Sie zeigen auch etwa in Ihrem Antrag betreffend den Sexkoffer-neu, wie
Sie die Gewichtung sehen. Wenn man sich da Punkt 9, was die Aufklärung
betrifft, anschaut - wobei wir selbstverständlich für eine gute, altersgerechte
Aufklärung und Information stehen -, muss man sagen, dass die derzeitige
Sexualpädagogik überhaupt nicht anzukommen scheint, wenn man eben sieht, dass
ein großer, ich sage einmal, Leichtsinn auch gegenüber einer HIV-Infektion
besteht, dass immer noch sehr viele ungewollte Schwangerschaften eintreten, wo
man doch meinen müsste, über diese Zeit seien wir hinweg. Selbstverständlich:
Aufklärung, Information - keine Frage -, aber wenn Sie die
Aufklärungsmöglichkeiten etwa rein nach der Geburt mit Babynest, Adoption,
Beratungsstellen, Wohnheim, Schulen für junge Mütter umschreiben, dann sehe ich
schon, dass Ihre Erstintention diejenige ist, dass die junge Mutter, und sei es
auch noch so schwierig, ihr Kind eher weggibt. Ich würde schon sagen, an erster
Stelle müsste - und das würde eine Spontangewichtung sein - natürlich eine
Unterstützung einer jungen Mutter oder einer Mutter, die vielleicht in
finanzieller oder sozialer Not ist, stehen. Ich glaube, auf eines muss man sich
einigen können: Es darf nicht das Argument des Materiellen das vorrangige sein,
ein Kind nicht in die Welt zu setzen.
Sie verlangen unter anderem auch den Schwangerschaftsabbruch auf
Krankenschein. Sehr geehrte Damen und Herren von den GRÜNEN! Schwangerschaft
ist keine Krankheit! (Beifall bei der FPÖ.)
Sie wollen die Verhütungsmittel auf Krankenschein,
und Sie schränken das nicht ein. Wir haben uns das schon auch überlegt, und ich
könnte mir das durchaus vorstellen, wenn es Schülerinnen, Lehrlinge oder
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