Gemeinderat,
52. Sitzung vom 30.10.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 8 von 95
Vergabekriterien erstellt wurden.
Wenn Sie eine unabhängige Einrichtung fordern, die sich um die Vergabe
bemüht, dann kann ich Ihnen mitteilen, dass der Vergabekontrollsenat eine
unabhängige Einrichtung ist, die keine Weisungen empfangen kann und muss, wobei
auch die Möglichkeit besteht, dass jene Unternehmen, die sich in einem
Vergabeprozess nicht entsprechend gut behandelt fühlen, ihre Bedenken
vorbringen und Einspruch erheben. Das ist auch geschehen, und ich habe das auch
beschrieben. Zwei Fälle wurden vom Vergabekontrollsenat abschlägig behandelt.
So gesehen, war das ein Prozess, der auch im Nachhinein als sehr transparent
und nachvollziehbar zu werten ist.
Eine Neuausschreibung ist auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen
derzeit nicht möglich, weil sofort all jene, die jetzt den Zuschlag bekommen
haben, die Möglichkeit hätten, eine Neuausschreibung juristisch zu bekämpfen.
Der Prozess wäre daher über einen sehr langen zeitlichen Bereich hinaus
blockiert, und wir könnten die Leistungen, die wir eigentlich ausgeschrieben
haben, nicht abwickeln.
Wenn Sie sagen, dass man auch ohne Gutachter sieht, dass es sich hier
um einen nicht gerechtfertigten Zuschlag gehandelt hat, dann sehen Sie offensichtlich
mehr als alle anderen, die in diesem Prozess beteiligt waren! Man sollte
nämlich vielleicht auch erwähnen, dass die Höhe des Betrags der
Gutachterexpertise für den Gesamtbereich, in dem dann im Endeffekt der Zuschlag
für die Ausschreibung mit einem Auftragswert von 165 Millionen Eur erfolgt ist, über diesem Betrag
lag. Im Wesentlichen war es offensichtlich für jene Unternehmen, die den
Zuschlag bekommen haben, möglich, kostengünstiger anzubieten, als es vorher
durch Gutachter festgelegt worden ist. Es war hier also nicht erkennbar, dass
es sich um Manipulationen zu Ungunsten des Auftraggebers Wiener Wohnen
gehandelt hat.
Fairerweise muss man schon auch sagen, dass insgesamt alle Beteiligten
daran interessiert sind, Klarheit zu bringen. Es sind auch alle betroffenen
Unternehmen sehr daran interessiert, dass es zu einer Klärung vor unabhängigen
Einrichtungen wie zum Beispiel dem Vergabekontrollsenat kommt, dass aber auch
alle anderen Instanzen wie zum Beispiel das Kartellgericht mit einbezogen sind,
das ja in letzter Konsequenz die Entscheidung zu bringen hat. Wir werden auf
Seiten von Wiener Wohnen all unsere Möglichkeiten einsetzen, um diese Klarheit
zu bringen.
Ich habe in diesem Interview auf Anfrage gesagt, dass wir, falls sich
herausstellen sollte, dass ungerechtfertigt gehandelt wurde und eine
Kartellabsprache stattgefunden hat – was allerdings zum heutigen Zeitpunkt
nicht geklärt ist –, alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen werden, um
etwaige Schadenersatzforderungen zu stellen, und zwar als Betroffener
beziehungsweise Leidtragender in diesem Bereich, und das ist Wiener Wohnen.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke. Die
2. Zusatzfrage wird von Herrn GR Mag Maresch gestellt.
GR Mag Rüdiger Maresch
(Grüner Klub im Rathaus): Sehr
geehrter Herr Vizebürgermeister!
Wiener Wohnen besitzt sehr viele Gemeindebauten in Wien, und auf diesen
Gemeindebauten befinden sich sehr viele Handymasten. Die Einnahmen werden von
einer Firma namens Telereal verwaltet, von der die Firma Fleck, eine
Privatfirma aus dem 10. Bezirk, Wienerbergstraße, 50 Prozent hält.
Die Firma Fleck ist aber auch am Aufstellen beteiligt. Das
Hauptgeschäft oder das Kerngeschäft ist das Aufstellen von Handymasten. Das
heißt, diese Firma stellt die Handymasten auf, verwaltet aber gleichzeitig
gemeinsam mit Wiener Wohnen die Einnahmen.
Deswegen meine Frage: Werden alle Handymasten für Gemeindebauten von
der Firma Fleck aufgestellt, denn das wäre ja ein Monopol?
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr
Vizebürgermeister.
VBgm Dr Michael Ludwig: Ich müsste mich noch einmal genau darüber informieren,
welchen Zeitrahmen das betrifft. Ich würde daher auch noch um eine genaue
Präzisierung ersuchen, für welchen Zeitrahmen du gerne diese Auskunft hättest!
Ich bin aber gerne bereit, auch überprüfen zu
lassen, inwieweit das in der Vergangenheit der Fall war, in der Gegenwart der
Fall ist beziehungsweise auch bei künftigen Vereinbarungen der Fall sein wird.
Diese Aufstellung lasse ich dir am Montag, wenn wir uns im Wohnbauausschuss
sehen, gerne zukommen.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke. Die
3. Zusatzfrage wird von Herrn GR Ing Mag Dworak gestellt.
GR Ing Mag Bernhard Dworak (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Guten Morgen, Herr Stadtrat!
Ich möchte darauf hinweisen,
dass es sich bei den Installateuren um ein laufendes Verfahren handelt und dass
natürlich abschließend noch nichts gesagt werden kann. Mir ist allerdings bei
der Durchsicht der verschiedenen ARGEs, die hier anbieten, etwas Eigenartiges aufgefallen.
Ein Geschäftsführer, der bei drei verschiedenen Firmen Geschäftsführer ist, ist
bei der ARGE KD09 mit einer Gesellschaft beteiligt, außerdem bei der ARGE KD12,
die ebenso an der ARGE KD16 beteiligt ist, und mit einer dritten Firma bei der
ARGE KD 21 + 22.
Das bedeutet aber für mich, dass die Informationen zwischen den
unterschiedlichen ARGEs über diesen Geschäftsführer sozusagen hin- und
hergetragen werden und es keinen Wettbewerb mehr gibt, weil einer vom anderen
weiß. Dazu kommt noch, dass dieser Geschäftsführer eine ARGE Notdienst
unterhält, die an Wochenenden besondere Aufträge von der Stadt Wien im Bereich
von Wiener Wohnen erhält.
Ich frage Sie, Herr Stadtrat: Ist es eine übliche Vorgangsweise, dass
ein und derselbe Geschäftsführer an mehreren Gesellschaften beteiligt ist
beziehungsweise als Geschäftsführer diesen Firmen sozusagen vorsteht und die
Informationen in den verschiedenen ARGEs hin und her bekannt gemacht werden?
Das würde nämlich unsere Bedenken in Bezug auf Absprachen erhärten.
Vorsitzender GR Godwin Schuster:
Bitte, Herr
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