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Gemeinderat, 52. Sitzung vom 30.10.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 9 von 95

 

Vizebürgermeister.

 

VBgm Dr Michael Ludwig: Welche Informationen sollte er denn zwischen den einzelnen Losen hin und her tragen? Er würde dann ja jeweils den anderen ARGE schaden, an denen er offensichtlich als Geschäftsführer auch beteiligt ist! Ich kann nicht klar erkennen, welcher Vorteil durch einen solchen Informationsfluss gegeben wäre!

 

Zudem sind im Vergabeverfahren alle Anforderungen, die wir an die Unternehmen und ARGE stellen, sehr transparent. Zum einen sind Qualitätskriterien zu erfüllen. Das ist – wenn man so will – aus dem Bestbieterprinzip abzuleiten, und nach der Erfüllung dieser Qualitätskriterien entscheidet nur mehr der Preis. Im Hinblick darauf bekommt der Billigstbieter den Zuschlag.

 

Dass es ARGE und die Möglichkeit gibt, dass sich mehrere Unternehmen zusammenschließen können, um ein größeres Los zugeschlagen zu bekommen, war auch deutlicher Wunsch der Wiener Wirtschaft. Das möchte ich auch erwähnen. Und ich halte das prinzipiell auch für sehr richtig, weil so die Möglichkeit besteht, dass Klein- und Mittelbetriebe, wenn sie sehr gut arbeiten, aber keine Kompetenz haben, größere Projekte zu erledigen, in einer ARGE gemeinsam auch größere Lose zugeschlagen bekommen. Ich glaube, das ist ein starkes Entgegenkommen, das wir vor allem der Wiener Wirtschaft und den Klein- und Mittelbetrieben liefern. Daher bin ich prinzipiell sehr dafür, dass ARGE die Möglichkeit haben, Angebote zu stellen, und das funktioniert auch in den allermeisten Fällen sehr gut.

 

Auf den Informationsaustausch innerhalb einer ARGE oder zwischen den verschiedenen ARGE haben wir keinen Einfluss. Wir wollen, dass der Billigstbieter den Zuschlag bekommt, weil wir ein Interesse daran haben, dass die Mieterinnen und Mieter die kostengünstigsten Leistungen bekommen und für hohe Qualität die geringsten Preise zu bezahlen haben.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke. Die letzte Zusatzfrage zu Frage 2 wird von Frau GRin Frank gestellt. – Bitte.

 

GRin Henriette Frank (Klub der Wiener Freiheitlichen): Ich wollte nicht den Eindruck erwecken, dass ich vielleicht besser wäre als die Gutachter. Uns lagen jedoch tatsächlich Angebote vor, bei denen man vielleicht ursprünglich noch einen Arbeits- und Lohnanteil ausgepreist, den Arbeitsanteil dann geringfügig erhöht und den Kostenanteil gestrichen hat. Und ich gebe den Gutachtern recht: In Summe war das Angebot billiger. Was aber noch nicht zum Tragen kam, war, dass bei der Durchführung der Leistungen Regiepreise verrechnet wurden. Das konnte man zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht sagen. Das war sehr gut manipuliert, das muss ich ehrlich sagen! Und diese Regiepreise waren um ein Wesentliches höher als jene Preise, die in den ursprünglichen Angeboten ausgewiesen wurden. Das ist der Grund, warum die Mieter letztlich wahrscheinlich noch tief in die Tasche greifen müssen, wenn es zur Ausführung dieser Leistungen kommt.

 

Ich möchte jetzt grundsätzlich noch das Kontrahentenwesen ansprechen: Ich habe schon Ende der 90er Jahre darauf verwiesen, dass die Kontrahentenverträge dann, wenn das Preisniveau bei Bauunternehmen extrem niedrig war, weil es auf Grund diverser Umstände gefallen ist, trotzdem noch sehr hoch lagen und man sie trotzdem verlängert und mit einem prozentuellen Zuschlag praktisch noch einmal erhöht hat, obwohl sowieso schon von einer Hochpreissituation ausgegangen wurde.

 

Im Hinblick darauf frage ich Sie jetzt: Wie werden Sie solchen Gebarungen entgegentreten, damit man – wie ich wirklich sagen möchte – ausschließen kann, dass man nicht dann, wenn die Preise sinken, bei der Verlängerung der Kontrahentenverträge dann noch von einer Hochpreissituation ausgeht und zusätzlich prozentuell Zuschläge vornimmt, wie das in der Vergangenheit wirklich sehr oft geschehen ist?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr Vizebürgermeister.

 

VBgm Dr Michael Ludwig: Ich kann das deshalb ausschließen, weil wir immer nach dem Billigstbieterprinzip vorgehen.

 

Sie haben sicherlich recht, dass es auch für uns immer wichtig ist, dass es auf einem Markt unterschiedliche Anbieter gibt. Wir beobachten das sehr genau und registrieren, wenn es einen Verdacht auf Preisabsprachen gibt. Das gilt für alle Bereiche der Wirtschaft. Das ist immer kritisch zu hinterfragen.

 

Wir haben jetzt unser System mit der Schwellwertverordnung verschärft, und viele Unternehmen haben keine reine Freude, dass wir zusätzlich zu dieser neuen Schwellwertverordnung bei Wiener Wohnen noch eine weitere Grenze eingeführt haben, nämlich dass man bereits ab 200 000 EUR ausschreiben muss und nicht erst ab 1 Million. Auf diese Weise kommt es zu einer besonderen Möglichkeit, unterschiedliche Anbieter miteinander zu vergleichen und bei Beobachtungen entsprechende Schritte zu setzen.

 

Ich glaube, dass auch die Einsprüche, die es beispielsweise auch beim Vergabekontrollsenat Wien gibt, sehr genau zu beobachten sind und dass dieses unabhängige Organ sehr gewissenhaft entscheidet, ob der Verdacht besteht, dass es etwaige Preisabsprachen gibt. Der Vergabekontrollsenat ist nicht nur von Vertretern der Stadt Wien beschickt, sondern auch von der Wiener Wirtschaft, wo auch ein starkes Interesse besteht, all diesen Beobachtungen auch entsprechende materielle Auswirkungen folgen zu lassen.

 

Daher kann ich auch etwas ausschließen, was immer wieder in diesem Zusammenhang erwähnt wird, dass nämlich Mieterinnen und Mieter durch eine solche Maßnahme geschädigt werden. Geschädigt wird primär Wiener Wohnen als Auftraggeber, denn die etwaigen zusätzlichen Kosten, die ein solcher Prozess verursachen würde, gelangen ja nicht in die Betriebskostenabrechnung an die Mieterinnen und Mietern, sondern das wirkt sich nur auf die Mietzinsreserve aus, und das wird erst dann schlagend, wenn es quasi einen Sanierungsbedarf gibt. Dann gibt es für uns aber noch die Möglichkeit, diesen Prozess zu überprüfen.

 

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