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Gemeinderat, 52. Sitzung vom 30.10.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 95

 

Daher ist der unmittelbar Geschädigte Wiener Wohnen, und wenn sich herausstellen sollte – das wissen wir noch nicht, das Kartellgericht wird erst befinden –, dass es hier Preisabsprachen gegeben hat, dann werden wir rechtlich eine entsprechende Schadenswiedergutmachung in Aussicht stellen und auch versuchen, möglichst viel für Wiener Wohnen und damit natürlich in weiterer Folge für alle Mieterinnen und Mieter zu lukrieren.

 

Eine unmittelbare Schädigung für die Mieterinnen und Mieter ist also nicht direkt abzuleiten, sondern betroffen wäre Wiener Wohnen, und wir werden selbstverständlich all unsere Möglichkeiten einsetzen, um diesen Prozess zu begleiten. Wir haben auch jetzt im laufenden Verfahren alle Informationen, die wir haben, zur Verfügung gestellt, und es besteht auch bei Wiener Wohnen größtes Interesse an lückenloser Aufklärung aller Verdachtsmomente.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke für die Beantwortung der 2. Frage.

 

Die 3. Frage (FSP–04295-2009/0001–KGR/GM) wurde von Herrn GR Dipl-Ing Martin Margulies gestellt und ist an den Herrn Bürgermeister gerichtet. (Werden Sie dafür Sorge tragen, dass hinkünftig im gesamten Magistrat, den Unternehmen der Stadt Wien sowie in den ausgegliederten Unternehmungen der Stadt Wien sichergestellt ist, dass MitarbeiterInnen seitens ihrer Vorgesetzten nicht nach einer Krankheitsdiagnose gefragt werden?)

 

Bitte, Herr Bürgermeister.

 

Bgm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Gemeinderat!

 

Ich möchte die Frage recht differenziert beurteilen, weil es hier nämlich nicht nur ein Prinzip oder eine rechtliche Seite zu beachten gibt, sondern zwei.

 

Es steht für mich außer jedem Zweifel, dass der Dienstnehmer natürlich das Recht auf vertrauliche Behandlung seiner Krankheitsdaten hat. Das steht außer Zweifel: Der Dienstgeber hat die Pflicht, diese Daten entsprechend vertraulich zu behandeln. Das ist aus meiner Sicht unerlässlicherweise einzuhalten.

 

Es gibt aber – um das sehr kompakt zusammenzufassen – auf der anderen Seite auch die rechtliche Bestimmung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer, und diese ist gleichfalls mit derselben Deutlichkeit und mit derselben Konsequenz zu sehen. Es steht außer jedem Zweifel – ich sage das auch so –, und es war für mich auch selbstverständlich, dass ich mich, als ich vom Unfall des Herrn Magistratsdirektor-Stellvertreters gehört habe, erkundigt habe, was denn nun passiert sei und wie es ihm geht. Ebenso selbstverständlich habe ich aber natürlich nicht herumgequatscht und nichts herumerzählt.

 

Wenn ich das daher von beiden Seiten her betrachte, dann meine ich, dass es wichtig ist, dass man beiden Aspekten das gleiche und korrekte Augenmerk schenkt. Sollte dies nicht der Fall sein, dann wird man mit Sicherheit – und zwar sehr stark mit meiner Unterstützung – darüber nachdenken müssen, wie man diese Ausgewogenheit entsprechend herstellen kann. Ich halte das im Hinblick auf mein Verständnis dafür, wie Mitarbeiter korrekt behandelt werden sollen, für wichtig.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke. Die 1. Zusatzfrage wird von GR Dipl-Ing Margulies gestellt.

 

GR Dipl-Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

 

Die Frage war an sich recht einfach: Werden Sie dafür Sorge tragen, dass hinkünftig im gesamten Magistrat et cetera MitarbeiterInnen seitens ihrer Vorgesetzten nicht nach einer Krankheitsdiagnose gefragt werden? – Darauf gibt es eine einfache Antwort, und diese lautet: Ja.

 

In einem guten Betriebsklima können alle Menschen miteinander sprechen, und man kann Verbesserungen immer in Angriff nehmen. Wir haben jedoch in den letzten Tagen zahlreiche Briefe und E-Mails darüber bekommen, wie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Magistrats, insbesondere bei der MA 48, aber auch in vielen anderen Bereichen, unter Beisein der roten Personalvertretung unter Druck gesetzt werden, ihre Diagnose und zum Teil auch noch Prognosen bekannt zu geben.

 

Das ist schlichtweg eine Sauerei! Ich hätte mir erwartet, dass Sie sagen: Ja, als oberster Dienstherr der Gemeinde Wien, als derjenige, der an der Spitze der Weisungskette steht, werde ich diese Nachfragen abstellen!

 

Ich frage Sie daher jetzt noch einmal ganz konkret: Wollen Sie dafür Sorge tragen, dass das, was jetzt bei den ÖBB selbstverständlich ist, dass keine Diagnosen mehr erfragt werden, auch im gesamten Magistrat plus den Unternehmungen umgesetzt wird?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr Bürgermeister.

 

Bgm Dr Michael Häupl: Nachdem mich die Undifferenziertheit nicht mehr wirklich überraschen kann, wiewohl ich sagen möchte, dass ich mich trotzdem darum bemüht habe, können wir es natürlich auch auf die Holzhammermethode versuchen: Ich sage in Beantwortung dieser Frage dezidiert: Nein. Für mich ist nämlich selbstverständlich die Fürsorgepflicht ebenso wichtig wie die Pflicht zum vertraulichen Umgang mit sensiblen Daten nach dem Datenschutzgesetz. Sollte ich diese Frage mit „Ja“ beantworten, dann wäre diese Fürsorgepflicht nicht mehr auszuüben. Daher mache ich das nicht.

 

Das Ganze ist nicht eine Frage des Betriebsklimas, sondern eine Frage – und da werden wir sehr formal – der entsprechenden rechtlichen Bestimmungen. Was Sie hier verlangen, ist, einen wesentlichen Teil arbeitsrechtlicher Bestimmungen, nämlich die Fürsorgepflicht, außer Acht zu lassen. Das mache ich nicht! Das ist einmal mehr eine Aufforderung zum Rechtsbruch.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn GR Dr Ulm gestellt.

 

GR Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

 

Faktum ist, dass wir zu viele Krankenstände haben. Schlechtes Betriebsklima, Abhängigkeitsverhältnisse beziehungsweise Mobbing führen zu mehr Krankenständen, als notwendig wären. Gemeindebedienstete sind durchschnittlich 20 Tage im Krankenstand, Angestellte

 

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