Gemeinderat,
53. Sitzung vom 23.11.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 107 von 122
dass es Sinn macht, ein Ambulatorium sowohl in der Rudolfstiftung als
auch im Krankenhaus Hietzing unterzubringen. Das würde dem Anliegen, stationär
und ambulant gemeinsam zu arbeiten, sehr entgegenkommen.
Die Patienten und Patientinnen könnten in neuen und hoffentlich auch
geeigneten Räumlichkeiten nach ihrer stationären Behandlung Anschluss an eine
gute und passende Versorgung vor Ort finden.
Wir wollen in diesem Zusammenhang noch einmal deutlich machen, dass wir
es nicht für richtig halten, dass man mit seinem Wohnsitz gebunden ist, sowohl
an die ambulante Versorgung durch den jeweils zuständigen PSD, also das
jeweilige Ambulatorium, beziehungsweise dass man nur dort die stationäre
Psychiatrie aufsuchen kann, wo man laut Wohnsitz hingehört. Das macht insofern
keinen Sinn, als wir ja einerseits die freie Arztwahl hier nicht in Frage
stellen wollen und es auch Menschen gibt, die sagen: In der Station oder in der
Abteilung, wo ich hingehören würde, fühle ich mich nicht wohl, dort möchte ich
mich nicht behandeln lassen. Man sollte diesem Interesse auch Rechnung tragen
können.
Ich komme jetzt zu einem weiteren Thema, wo Handlungsbedarf seitens der
Stadt und im Konkreten seitens des Fonds Soziales Wien gegeben ist. Das
betrifft die Gehörlosenambulanz der Barmherzigen Brüder. Wir haben ja im Beirat
des Fonds Soziales Wien schon darüber diskutiert.
Wir haben uns noch einmal sehr genau erkundigt, ob denn das Argument
zutreffend wäre, dass gehörlose Patienten und Patientinnen ohnehin nicht so einen
großen Bedarf nach einer Gehörlosenambulanz hätten. Unsere Informationen stehen
denen entgegen, die uns seitens des FSW gegeben wurden: Es gibt sehr wohl viele
Menschen, für die die Gehörlosenambulanz sehr, sehr wichtig ist. Man kann auch
gut nachvollziehen, dass jemand, der hörbehindert ist, Schwierigkeiten hat, in
einer durchschnittlichen niedergelassenen Ordination oder im stationären
Bereich, in einer Spitalsambulanz, das nötige Verständnis und auch den nötigen
Dialog, den es braucht, um behandelt zu werden, zu bekommen. Es gibt gute
Gründe für so eine Gehörlosenambulanz, diese Menschen haben es schwer genug.
Ich bin davon überzeugt, dass es gut investiertes Geld ist, wenn man
die Arbeit, die dort geleistet wird, mit dem notwendigen Zuschuss auch möglich
macht. Was die Barmherzigen Brüder zum Erhalt der Ambulanz beitragen, ist
ohnehin erheblich: Im laufenden Jahr sind es allein 220 000 EUR. Wir
ersuchen daher:
„Die Frau amtsführende Stadträtin für Gesundheit wird beauftragt,
Maßnahmen in die Wege zu leiten, die den gehörlosen Patienten und Patientinnen
auch künftig eine weitere Versorgung durch die Gehörlosenambulanz im
Krankenhaus der Barmherzigen Brüder sicherstellen."
Ein Thema, das für viele Menschen vielleicht erst dann persönlich
bedeutend wird, wenn man einen Angehörigen hat, der stirbt, betrifft die
Möglichkeit, sich zu verabschieden, wenn jemand gestorben ist. Das ist etwas,
was man aus gutem Grund vor sich herschiebt oder wegschiebt. Aber wenn Menschen
davon betroffen sind, dass ein Angehöriger stirbt, und dann erfahren, dass der
verstorbene Mensch, den man geschätzt und geliebt hat, in einem kahlen, kalten
Raum bei der Bestattung Wien aufgebahrt wird und man sich dort verabschieden
muss, weil es keine geeigneten Räume gibt, dann kann man nachvollziehen, dass
das zu einem Schmerz, der ohnehin vorhanden ist, noch eine weitere Verschärfung
darstellt.
Ich habe in der jüngsten Zeit von mehreren Menschen Berichte darüber
bekommen, was es heißt, sich in solchen Räumen zu verabschieden, und kann sehr
gut nachvollziehen, dass man sich einen Raum wünscht, in dem das mit Würde und
mit dem nötigen Respekt stattfinden kann, in dem man sich vielleicht auch im
Rahmen eines persönlichen Rituals verabschieden kann, in dem man den
Verstorbenen vielleicht sogar waschen und ankleiden kann. Das ist für viele
Menschen unauslöschlich wichtig. Wir stellen den Antrag:
„Frau VBgmin Mag Brauner weist die Bestattung Wien an, im Rahmen der
städtischen Bestattung für die Durchführung eines persönlichen Verabschiedungsrituals
einen entsprechend ausgestatteten Raum zur Verfügung zu stellen."
Das Thema, das ich hier noch zur Sprache bringen möchte, ist etwas, was
hier in der Vergangenheit eigentlich immer wieder schon ein Thema war; schlimm
genug, dass wir es noch einmal zur Diskussion stellen müssen. Das ist die
medizinische Versorgung der Pflichtschüler und -schülerinnen durch die
Schulärzte und -ärztinnen. Es ist unglaublich, zu welchen Arbeitsbedingungen
hier gearbeitet werden muss! Wir haben schon an anderer Stelle darauf
hingewiesen, dass die Ausstattung in jeder Hinsicht zu wünschen übrig lässt,
dass man in ungeeigneten Räumlichkeiten, zum Teil ohne Wasser oder eben
schlicht und einfach in der Ecke des Konferenzzimmers, untersuchen und impfen
muss. Das alles sind keine Arbeitsbedingungen für so wichtige
gesundheitsfördernde und präventive Arbeiten.
Aber jetzt kommt noch dazu - und vielleicht rechnen Sie einmal mit mir
mit -, dass die Schulärzte und -ärztinnen - eigentlich muss man sagen, die
Schulärztinnen mit kleinem i, weil die meisten Betroffenen Frauen sind - unter
Arbeitsbedingungen arbeiten, die wirklich jeder Beschreibung spotten. Kinder,
die in die Pflichtschule gehen, sind medizinisch nicht anders zu betreuen als
Kinder, die in allgemeinbildenden höheren Schulen den Schulärzten vorgestellt
werden, aber die Bezahlung ist ungleich schlechter.
Die SchulärztInnen in den allgemeinbildenden höheren Schulen behandeln
im Schnitt 60 Schüler/Schülerinnen pro Wochenstunde - das ist auch schon
unfassbar viel -, sie bekommen dafür 172,20 EUR brutto und sind für
jeweils 60 SchülerInnen zuständig. Beim Land Wien sind es, umgerechnet auf die
Wochenstunde, 100 Kinder - das ist ordentlich mehr -, und es bekommen - ich
habe den entsprechenden Gehaltszettel gesehen - jene, die seit dem
1. September 2004 beschäftigt sind, monatlich netto 800 EUR für
20 Wochenstunden.
Da kann man jetzt sagen: Na gut, dann arbeitest du
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