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Gemeinderat, 57. Sitzung vom 26.02.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 48 von 111

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diesen Vorwurf müssen Sie sich gefallen lassen, denn Sie haben in den letzten Wochen sehr viel Energie aufgewendet, die Volksbefragung schlechtzumachen, schlechtzureden, aufzurufen, nicht daran teilzunehmen, dann die Wahlbeteiligung zu kritisieren und nachher nicht einmal das Ergebnis anerkennen zu wollen. Das war eigentlich der Gipfel der Unverfrorenheit vorgestern in der Stadtwahlbehörde, nämlich die Kenntnisnahme des Abstimmungsergebnisses verweigern zu wollen, und zwar durch ÖVP und Grüne. Die FPÖ ist ja bei der Stadtwahlbehörde gar nicht erschienen (StR Johann Herzog: Wir haben keine Einladung bekommen!), aber Sie haben sich bei der Bevölkerung ja ohnehin bereits abgemeldet. Aber ich halte es für einen demokratiepolitischen Skandal, dass diese beiden Parteien, die anwesend waren, diese Ergebnisse der Volksbefragung nicht akzeptieren wollten, nicht zur Kenntnis nehmen wollten. Wir nehmen das Ergebnis natürlich ernst, haben dieses natürlich in der Stadtwahlbehörde auch zur Kenntnis genommen und wollen auf Grund des Votums der Bevölkerung diese Ergebnisse auch umsetzen.

 

Die Grünen allerdings haben – nachdem der Kollege Margulies so ausführlich darauf eingegangen ist, möchte ich dazu auch noch Stellung nehmen – den Wienerinnen und Wienern, deren Wahlkarte vor dem 13. Februar 18 Uhr ausgefüllt wurde, was diese auch mit ihrer Unterschrift bestätigt haben, deren Wahlkarte aber nach dem 13. Februar, jedoch innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist bei der Wahlbehörde eingelangt ist, Wahlbetrug, Missbrauch, Demokratiebetrug unterstellt. Und das ist eine ungeheuerliche Ignoranz gegenüber dem Votum der Bevölkerung, das zwar einer gewissen oppositionellen Wehleidigkeit und einem Beleidigtsein entspringen mag, aber das sind absurde Vorwürfe, die wirklich durch nichts zu belegen sind. Ich möchte Sie daher wirklich auffordern, das hier auch zu widerrufen.

 

Frau StRin Frauenberger hat bereits in der Fragestunde darauf hingewiesen, dass die Wiener Briefwahlregelung der Bundesregelung der Nationalratswahlordnung entspricht und diese Bundesregelung auch von den Ländern umzusetzen ist, weil es auch darum geht, dass jenen Personen, die sich im Ausland befinden, die Möglichkeit gegeben sein soll, innerhalb dieser Frist die Wahlkarten zurückzusenden. Es entspricht aber auch – darauf haben Juristen hingewiesen – dem verfassungsrechtlichen Homogenitätsprinzip, dass ein Land eben keine Regelungen fassen kann, die enger sind als jene des Bundes.

 

Daher fordere ich sie noch einmal auf, entweder Beweise für die ungeheuren Vorwürfe, die Sie heute hier wieder erhoben haben, auf den Tisch zu legen oder diese Vorwürfe mit dem Ausdruck des Bedauerns und der Entschuldigung zurückzuziehen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme damit zum Schluss. Der Wiener SPÖ und Bgm Michael Häupl war und ist es ein wichtiges politisches Anliegen, die Wienerinnen und Wiener, die Betroffenen in den demokratischen Meinungs- und Entscheidungsbildungsprozess einzubeziehen und ihnen damit auch die Wahlmöglichkeit zu geben. Diesen Weg einer bürgernahen Politik, die Menschen nicht ausgrenzt, sondern Menschen einbezieht, werden wir auch in Zukunft fortsetzen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Dr Wolfgang Ulm: Zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet hat sich Herr GR Dr Tschirf.

 

GR Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde zu dieser verspäteten Faschingsdarbietung sonst nichts sagen, aber ein paar Dinge doch zurechtrücken.

 

Erstens einmal ist es unrichtig, dass die Frau Staatssekretärin gegen direkte Demokratie auftritt. Das ist ja völliger Blödsinn, das wissen Sie ganz genau. In Wirklichkeit geht es eben darum, dass man ein Instrument der direkten Demokratie ernst nimmt und nicht als Wahlkampf-Gag, so wie Sie das jetzt getan haben, abtut. Das ist die Wahrheit. (Beifall bei der ÖVP und von Gemeinderäten der FPÖ.)

 

Es gehört dazu, dass es nicht um Suggestivfragen geht, sondern darum, die Bürger ernst zunehmen. Das ist die Realität, nur damit können Sie sich nicht anfreunden, meine sehr geehrten Damen und Herren.

 

Das Zweite: Das gilt genauso für diese absurden Beschuldigungen hinsichtlich unserer beiden Stadträte. Sie wissen ganz genau, dass diese darauf hingewiesen haben, dass es darum geht, dass man ernsthafte Fragen stellt und in ernsthafter Weise diskutiert. Aber das wollen Sie nicht. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

 

Eines ist klar, und das können Sie mitnehmen: Es gibt einen, der an einer Diskussion über direkte Demokratie kein Interesse hat, das ist der Wiener Bürgermeister, denn der glänzt durch Abwesenheit. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Vorsitzender GR Dr Wolfgang Ulm: Herr GR Dipl-Ing Margulies, ebenfalls zu einer tatsächlichen Berichtigung.

 

GR Dipl-Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus): Ursprünglich war es eine, während der Rede von Christian Deutsch sind es mittlerweile, glaube ich, fünf oder sechs geworden. Deshalb in aller Kürze.

 

Das erste Unrichtige war: Während einer Volksbefragung dürfen keine Werbeständer aufgestellt werden.

 

Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend Freihaltung des Stadtbildes, § 2: Maximal 1 100 mit fortlaufender Nummer gekennzeichnete Anlagen je wahlwerbender Partei, die ausschließlich der politischen Wahlwerbung vorbehalten sind, sind vom Verbot nach Abs 1 zu Wahlzeiten ausgenommen. Als Wahlzeit gilt jeweils bei der Wahl des Bundespräsidenten und bei den Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Nationalrat, zum Gemeinderat, zu den Bezirksvertretungen der Zeitraum von fünf Wochen vor der Wahl bis zum Ablauf einer Woche nach dem Wahltag, sowie bei Volksabstimmungen nach bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften der Zeitraum von fünf Wochen vor der Volksabstimmung

 

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