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Gemeinderat, 59. Sitzung vom 29.04.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 69 von 89

 

große Gönnerin ist: Es bleibt am Bürger hängen!

 

Viele der längst fälligen Aktionen, die jetzt vor der Wahl von Ihnen umgesetzt werden, sind eigentlich jahrelange Forderungen der FPÖ, diese wurden aber konsequent durch die SPÖ abgelehnt. Da ist es egal, ob man mehrere Anträge in derselben Richtung stellt: Es heißt immer Nein, wenngleich Sie sich dann doch hinstellen und das wieder als Ihre eigenen Ideen mit teuren Inseraten verkaufen.

 

Ein solcher Punkt ist etwa das Abgehen vom Kategoriemietzins, hin zum wesentlich höheren Richtwertmietzins, denn der steigt erstens alljährlich, und zweitens beträgt die Differenz jetzt schon zirka 43 Prozent, was ja nicht ohne ist. Um 43 Prozent ist also der Richtwertmietzins höher als der Kategoriemietzins, und wir haben heute schon sehr viel darüber gehört, dass es Leute gibt, die sich auch schon sehr schwer damit tun, den Kategoriemietzins zu zahlen. Da sind 43 Prozent eine Menge!

 

Gravierend wirken sich solche Erhöhungen speziell dann aus, wenn es um die berühmten § 18 Sanierungen geht, wofür die Mietkosten dramatisch angehoben werden müssen, weil die Mietzinskonten in vielen Fällen leer sind und die Mieter sich hier wirklich zu Recht fragen, warum das denn eigentlich so ist. Denn es ist ja jahre- oder jahrzehntelang überhaupt keine Sanierung durchgeführt worden, trotzdem sind die Mietzinskonten leer. Andererseits wurden bereits Sanierungen durchgeführt, sie wurden auch abbezahlt, aber vielleicht wurden diese Sanierungen in einer derart schlechten Weise ausgeführt, dass sie nach wenigen Jahren aufs Neue gemacht werden müssen, und die Mieter werden wieder zur Kasse gebeten. Trotz dieser finanziellen Leistungen, die die Mieter über Jahre und Jahrzehnte erbracht haben, bleiben diese Konten leer, und wieder hat der Mieter das Bummerl!

 

Wie das dann in der Realität ausschaut, darf ich Ihnen hier einmal an einem Beispiel zeigen: Nach Renovierung Mieten verdoppelt - Floridsdorfer Wohnhausanlage. So konnten sich kaum Reserven ansammeln. Die Miethöhe legte die Schlichtungsstelle fest, das ist bis September 2011 befristet, dann wird neu berechnet.

 

Bei einer anderen Wohnhausanlage wurde festgestellt, dass der bisherige Richtwert von 4,73 EUR dann auf 9,26 EUR bei der Kategorie angehoben wird - vielleicht im Moment noch nicht so drastisch. Betrachtet man das bei einer 50 m²-Wohnung, ist die reine Miete ohne Umsatzsteuer, ohne Betriebskosten statt 236 EUR dann rund 463 EUR.

 

Oder noch schlimmer bei der Kategorie C Wohnung, wo die Mieter alle Investitionen über Bäder, Heizung, Böden, Fenster und so weiter selbst durchgeführt haben: Die haben bisher bei einer 50 m² Wohnung vielleicht 118 EUR bezahlt und werden dann auf 265 EUR aufgestuft.

 

Bei der Kategorie A steigt der Kategoriesatz immerhin auch noch von 3,08 EUR auf 7,15 EUR, also auf mehr als das Doppelte.

 

Aber es bleibt nicht allein bei der stetigen Erhöhung der Mietkosten, sondern durch nachträgliche Lifteinbauten und die alljährlichen, völlig unnötigen Energie- und Betriebskostenerhöhungen werden die monatlichen Mietkosten in kaum mehr leistbare Höhen getrieben. Selbst der Rechnungshof schreibt, dass keinerlei Notwendigkeit für derartige Gebührenerhöhungen gegeben ist.

 

Besonders drastisch wirken sich aber in der letzten Zeit immer mehr jene Kosten aus, die in den Bereich der Haus- und Gartenbetreuung fallen. Wenn dann die Kosten steigen, zum Beispiel umgerechnet bei einer Hausbetreuung einer Wohnhausanlage im Jahre 1979 von 42 000 EUR auf letztendlich 57 000 EUR oder bei der Gartengestaltung, obwohl es immer dieselbe Fläche und dieselben Leistungen sind, von 2 200 EUR auf 15 000 EUR oder dann noch bei zusätzlicher Gartenbetreuung von 5 000 EUR auf 16 000 EUR steigen, dann hat man wirklich großen Informationsbedarf den Mietern gegenüber, denn verstehen wird es niemand. Das Bummerl bleibt also beim Mieter.

 

Aber bar jeder Realität, denn eines, Herr Stadtrat, muss ich schon sagen: Sie leben lieber im Olymp der Studien als auf dem Boden der Tatsachen mit den Bürgern. Sie schreiben dann Briefe an die Mieter, beziehungsweise Ihre Stellen, in denen Sie darauf verweisen, dass Sie alles tun, um einer sozialen Kompetenz gerecht zu werden, und führen Mieterhöhungen bis zum Doppelten und Dreifachen des ursprünglichen Mietzinsniveaus an. Das geht bei Sanierungen gleich so in einem.

 

In Mieterversammlungen - und diese gibt es auch nur, wenn sie die Mieter bei Sanierungen ausdrücklich verlangen, sonst kommen Sie nicht einmal auf die Idee, dass man die Mieter einbeziehen könnte -, in Mieterversammlungen informieren Sie, meine Damen und Herren von der SPÖ, dass jetzt beim Mietzinsniveau einfach von einem Zinssatz von 3,34 Prozent ausgegangen wird, aber die Erhöhung auf 6 Prozent, ja vielleicht auf 12 Prozent durchaus möglich ist. Das wird man gar nicht leugnen, und man wird ja sehen, wie sich die Dinge entwickeln.

 

Wenn sich nun aber die Mieter zu Recht wehren, dann kommt ein Brief mit einer neuerlichen Einladung zu einer Mieterversammlung, und da steht dann überhaupt völlig groteskerweise drin: Unter Bezugnahme auf das im Februar an Sie ergangene Schreiben möchten wir Sie nunmehr auch schriftlich darüber informieren, dass es hierbei leider zu einer fehlerhaften Übermittlung von Berechnungen gekommen ist. Wir bedauern diesen Umstand sehr. Des Weiteren konnte mittlerweile der Darlehenszinssatz verringert werden, dadurch sind in weiterer Folge auch die angeführten Informationen betreffend die voraussichtlichen Mietzinsvorschreibungen nicht mehr aktuell.

 

Das heißt, sobald sich jemand wehrt, wird das alles heruntergeschraubt! Wenn man dann aber wieder in der Zeitung liest, dass es sich letztlich doch verdoppelt, haben also die Bürger in keinem Fall Rechtssicherheit.

 

Berechtigt fragen sich die Mieter ja auch, nach welchen Kriterien diese Berechnungen erfolgen. Gibt es denn überhaupt Ausschreibungen für Architekten und für

 

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