Gemeinderat,
59. Sitzung vom 29.04.2010, Wörtliches Protokoll -
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gewerbliche Leistungen, das heißt, Kostenvoranschläge, nach denen dieser
mögliche Mietzins berechnet wurde? Wie kann es außerdem sein, dass die
Schlichtungsstelle zugesteht, dass man das Minus der Mietzinsreserve auf jeden
Fall überprüfen lassen muss? Denn es sind immer wieder Kosten drinnen, die gar
nicht hineingehören.
Ich glaube, es gibt schon sehr konkrete Richtlinien, nach denen man die
Mietzinsreserve aufbaut. Da kann es dann doch nicht passieren, dass - wenn die
Schlichtungsstelle das selbst sagt - immer wieder Kosten drinnen sind, die
nicht hineingehören. Irgendwie ist das also ein bisschen - ich weiß ja nicht,
ob ich das sagen darf, aber ich sage es trotzdem - schludrig. Wenn niemand
draufkommt: Solange kein Kläger, da kein Richter, hurra, wir wurschteln
fröhlich weiter!
Sie gehen also nach dem Prinzip vor: Wer am lautesten schreit, der hat
die besten Karten. Aber das kann doch nicht im Rechtsstaat verankert sein! Wie
wollen Sie diese Vorgehensweise dem Mieter erklären? Denn dass Sie damit nicht
nach Bürgernähe handeln, ist deutlich. Wenn jahrelang Briefe vor einer
tatsächlichen Sanierung ausgesandt werden, den Mietern Sanierungen angekündigt
werden und das dann doch noch x Mal geändert wird, wenn niemand bereit ist,
konkret Auskunft über mögliche Kosten zu geben, und Mieterversammlungen nur
unter Druck stattfinden, ist das wirklich keine Information. Dann brauche ich
auch nicht Inserate zu schalten, mit denen ich den Bürger informiere, denn
diese Kosten können wir uns sparen. (Beifall
bei der FPÖ.)
Zu
den hohen Mietzinsreserven-Minusständen tragen sicherlich auch die
Kontrahentenverträge nicht unwesentlich bei. Denn einerseits - wir haben das
hier ja mit dem „Installationsskandal" schon über alle Maßen
durchgesprochen - werden eben auch die Preise durch Absprachen um bis zu
300 Prozent erhöht oder durch mangelhafte Ausschreibungen massiv
verteuert. Andererseits werden aber die Arbeiten oft gar nicht fachgerecht
durchgeführt, und es bedarf mehrmaliger Anläufe, bis ein Schaden endlich
behoben ist.
Auch
hier zahlt nicht, wie einmal von StR Ludwig gesagt wurde, die Stadt, sondern
das Bummerl hat der Mieter. Außerdem muss ja klargestellt werden, die Stadt ist
nicht die SPÖ, das sind die Bürger und Bürgerinnen, die hier leben und durch
ihr Steueraufkommen möglich machen, was passiert. Auch Förderungen fallen nicht
aus dem Füllhorn der SPÖ, sondern werden ebenfalls von den Bürgern bezahlt - um
hier einmal zu verdeutlichen, was offensichtlich nicht allen ganz klar ist.
Bei Sanierungen ein spezieller Fall sind
immer wieder die Liftanlagen. Viele, die nur in zweigeschoßigen Bauten leben,
wollen keine Liftanlagen, die auch gar nicht benutzerfreundlich eingebaut
werden können, weil kaum Platz vorhanden ist, oft zu schmal, um
behindertengerecht zu sein - was unter anderem auch für ältere Menschen von
Vorteil wäre, würde man sie entsprechend ausbauen -, und sie fahren nur
halbgeschoßig, führen nicht in Keller und Dachgeschoße und werden daher auch
nicht angenommen. Bezahlen müssen es wieder einmal die Mieter, und ich sage
nur: Bummerl!
Der Umbau vorhandener Liftanlagen gemäß der EU-Richtlinie beziehungsweise
der Sanierungsverordnung der Stadt Wien von 2008 wird zwar gefördert, aber
Grundlage ist auch hier unter anderem die Mietzinsreserve. Was ist aber jetzt,
wenn die Mietzinsreserve negativ ist? Gibt es dann überhaupt eine Förderung?
Vor allem in alten Gebäuden ist es oftmals kaum oder nur unter Zerstörung der
Substanz möglich, Liftanlagen entsprechend aufzurüsten. Ich meine, dass hier
die Stadtregierung gefordert ist, einen gangbaren Weg zu gehen, dass auch alte
Liftanlagen erhalten bleiben und benutzt werden können, um den Menschen in
diesen Wohnhäusern Treppensteigen in mehrere Geschoße nicht zumuten zu müssen.
All diese Maßnahmen wie Sanierung, Lifteinbauten und so weiter sind zwar
notwendig, diese unterstützen wir auch, aber ebenso notwendig ist auch der
Neubau in der von Ihnen selbst definierten Aussage: Der Grund für die Existenz
von Wiener Wohnen liegt in dem Bedürfnis der Wiener Bevölkerung nach
leistbaren, adäquaten Wohnungen, die geschaffen und verwaltet werden. - Ja, das
wünschen sich die Wiener, aber nicht um jeden Preis, und das einzige
Allheilmittel für die Überteuerung können und dürfen nicht einfach nur
Beihilfen sein. Denn die sowohl beim Neubau als auch bei der Sanierung
angebotenen Wohn-, Mietzinsbeihilfen oder Mieterbeihilfen können ja von vielen
Mietern überhaupt nicht in Anspruch genommen werden, weil sie ein paar Euro zu
wenig oder ein paar Euro zu viel verdienen.
Kurz vor der Wahl haben Sie sich jetzt wieder einmal präsentiert, um die
Einkommensgrenze zu erhöhen. Das ist gut für den Mittelstand, dem der Zugang
zum Gemeindebau geöffnet wird, sicher nicht vorteilhaft für jene, die schon die
Mindestgrenze nicht erreichen. Wieder einmal wäre es angebracht, dem Antrag der
Freiheitlichen nach einer Einschleifregelung bei der Wohnbeihilfe Rechnung zu
tragen oder auch die Betriebskosten in die Wohnbeihilfe einzurechnen, um möglichst
vielen sozial Schwachen den Zugang zur ohnehin nicht mehr billigen
Gemeindewohnung zu gewährleisten oder - ebenfalls ein Antrag der Freiheitlichen
- die Einkommensgrenze nach unten dem Niveau der Mietzinsbeihilfe des Bundes
anzugleichen.
Nachdem aber auch das Kontrollamt bereits die überbordende Anzahl der
Wohnbeihilfenbezieher kritisiert hat, wäre es zweckmäßig, würde die Stadt Wien
Maßnahmen setzen, um Neubaukosten, Sanierungskosten und vor allem auch
Leistungen der Kontrahenten billiger zu gestalten, um einerseits das
Wohnhilfepensum zu senken und durch die so eingesparten Mittel mehr leistbaren
geförderten Wohnraum durch die Stadt Wien zu errichten, und zwar mit
zweckgebundener Wohnbauförderung.
Jahrelang haben die Freiheitlichen Ordnung im Gemeindebau
gefordert, wie etwa die Einhaltung der Hausordnung. Aber immer wieder hat die
SPÖ alle diesbezüglichen Anträge abgelehnt, weil eine Notwendigkeit nicht
gesehen wurde. Wieso dann überhaupt alle möglichen Berater, Watcher und so
weiter eingesetzt werden, ist
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