Gemeinderat, 4. Sitzung vom 26.01.2011, Wörtliches Protokoll - Seite 69 von 81
medialen Zuruf jeden einzelnen Vergabevorgang der letzten Jahre nachzuprüfen. Sollten freilich konkrete Verdachtsmomente auftauchen, wird der jeweilige Vergabevorgang durch die interne Revision von Wiener Wohnen und externe Sachverständige überprüft.
Zu Punkt 17: Der Vergabekontrollsenat Wien hat mit seinen rechtskräftigen Entscheidungen bestätigt, dass die Ausschreibungen gesetzeskonform waren. Sollte sich herausstellen, dass es zu rechtswidrigen Preisabsprachen gekommen ist, könnte dies ein Grund für eine außerordentliche Kündigung der bereits abgeschlossenen Leistungsverträge sein. Ein Wiener Wohnen und allenfalls auch den Mietern von Wiener Wohnen entstandener Nachteil könnte im Schadensersatzweg eingeklagt werden.
Punkt 18: Hierzu darf ich auch auf die zuvor beantwortete Frage 17 verweisen.
Punkt 19: Wiener Wohnen ist stets bemüht, für seine Mieter und Mieterinnen die bestmöglichen Preise zu erzielen. Aus diesem Grund wurde die Festlegung getroffen, Aufträge nur mehr im offenen Verfahren, was eine größtmögliche Transparenz sichert und einen EU-weiten Bieterkreis zulässt, und nur mehr nach dem Billigstbieterprinzip, wonach ausschließlich der niedrigste Preis ausschlaggebend ist, zu vergeben. Hinweise auf Preisabsprachen würde Wiener Wohnen an die zuständigen Behörden, das wäre die Staatsanwaltschaft beziehungsweise die Bundeswettbewerbsbehörde, weiterleiten und mit ihnen auch schon jetzt eng kooperieren.
Punkt 20: Neben den in der Beantwortung der Frage 19 geschilderten Maßnahmen bedient sich Wiener Wohnen seit geraumer Zeit externer Sachverständiger, die das Vergabeverfahren in technischer, sachverständiger und juristischer Hinsicht begleiten. Diese Sachverständigen sind angewiesen, besonderes Augenmerk auf Hinweise auf Preisabsprachen zu legen.
Punkt 21: Dass die Angebotsöffnung erst einen Tag zuvor im Amtsblatt der Stadt Wien publiziert worden ist, liegt an der Vorlaufzeit der Printausgabe. Im rechtlich allein maßgebenden Supplement, im Amtsblatt der EU, war der Angebotseröffnungstermin bereits früher publiziert. Es handelt sich überdies nicht um den ursprünglich bekannt gemachten, sondern um jenen Ersatztermin, der auf Grund eines Vergabekontrollverfahrens verschoben werden musste. Interessierte Bieter waren daher in Kenntnis davon, dass es kurzfristig zur Anberaumung eines neuen Termins für eine Angebotseröffnung kommen wird.
Das ist meine Beantwortung der zwölf neuen Fragen beziehungsweise der zehn Fragen, mit denen wir uns in diesem Kreis schon beschäftigt haben. Ich hoffe, die Beantwortung war eine umfassende, und ich stehe gern für eine weiterführende Diskussion zur Verfügung.
Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Vorsitzender GR Mag Dietbert Kowarik: Danke, Herr Stadtrat. Zur Debatte über die Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich Frau GRin Frank zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr, wobei ich bemerke, dass die Redezeit mit 20 Minuten begrenzt ist.
GRin Henriette Frank (Klub der Wiener Freiheitlichen): Ich darf noch einmal alle begrüßen und mich herzlich bedanken beim Herrn Stadtrat für die doch sehr ausführliche Beantwortung, wenngleich ich, gelinde gesagt, mehr als enttäuscht bin, dass ich hier überhaupt keine Bereitschaft erkennen konnte, zumindest einmal einen Arbeitskreis oder Ähnliches zu bilden, wo man sich anschaut, wie viele Kleingärtner betroffen sind, was hier tatsächlich verändert werden könnte, damit man nicht alle in die Illegalität treibt, nur weil sie ein bisschen zu groß gebaut haben. Denn wir haben in Wien immerhin 38 000 Kleingärten mit einer Gesamtfläche von 14,1 Millionen Quadratmetern, wobei zirka die Hälfte im Besitz der Stadt Wien ist.
Man soll mich jetzt außerdem nicht auf diese 38 000 Kleingärten festnageln, denn es ist ein Unterschied, ob ich auf die Homepage des Landesverbandes Wien gehe oder mir die Zeitung der Kleingärtner oder die Aussendungen von SPÖ-Politikern ansehe. Da schwanken nämlich die Zahlen gleich um ein paar Tausend. Aber nur damit wir wissen, es geht eben nicht um Einzelfälle.
Ich habe von Ihnen, Herr Stadtrat, sehr wohl vernommen, dass sie mehrmals das Wort Gesetz in den Mund genommen haben. Jawohl, aber ich erinnere an die gesamte Flächenwidmungsmisere im 22. Bezirk, wo man nicht so locker war mit dem Gesetz und wo viele Leute heute noch warten, dass hier Bauverhandlungen, die nie vollendet wurden und wo gesetzlich vieles geregelt wäre, dass man nicht in der Form bauen kann, endlich beendet werden. Obwohl diese Bauverhandlung vielleicht ein Jahr zurückliegt, wurde zwar der Baubeamte versetzt, aber es gibt bis heute noch keinen Bescheid.
Also wenn wir von Gesetz sprechen, jawohl, aber ich glaube doch, dass man hier eben, wie ich schon zuerst gesagt habe, auch wenn es um Geringfügigkeit geht, sehr wohl einmal zumindest darüber reden könnte.
Ich möchte jetzt auch so punktuell, wie Sie es mir beantwortet haben, darauf reflektieren.
Einbringen der Bestandspläne: Es haben Kleingärtner die Bestandspläne zum Teil eingebracht, aber hier dürfte es sich an einem Formfehler spießen, denn der Zentralverband hat zum Teil diese Pläne nur gestempelt. Die Behörde nimmt sie jetzt nicht zur Kenntnis, weil sie nicht unterschrieben sind. Der Zentralverband unterschreibt sie nicht, weil er sie ja schon gestempelt hat. Sie sehen ja schon an diesem einen kleinen Punkt: Der Ball wird hin und her gespielt, es ist niemand bereit, eine Lösung herbeizuführen, die für irgendjemandem zum Vorteil wäre.
Das Besondere an der Sache ist, dass Sie zu diesen Abbruchbescheiden sagen, es wird in regelmäßigen Abständen kontrolliert und dann wird der entsprechende Bescheid ausgestellt. Es gibt hier vom Unabhängigen Verwaltungssenat ein Schreiben, in dem drinnen steht: „Weiters sind durch die jahrelange Untätigkeit der Behörde von 1986 bis 2009 ..." Also so lange wurde hier nichts getan. Der Berufungswerber hat dann die Bestandspläne, um die es ging, nachträglich eingebracht. Aber bitte, wir reden hier ohnehin schon von 23 Jahren, in denen die Behörde untätig war. Und hier schreibt dann
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular