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Gemeinderat, 4. Sitzung vom 26.01.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 71 von 81

 

sagt, es wird niemand mehr bezahlen, der jetzt solche Verträge hat. Das steht definitiv drinnen. (GR Ernst Woller: Wie lang ist denn das schon her?) Wie ich vorhin schon sagte, es sagen manchmal Politiker etwas, die sind dann nicht mehr da, sie können nicht zur Verantwortung gezogen werden. Aber übrig bleibt eine breite Masse derer, die das Ganze jetzt ausbaden müssen.

 

Ich möchte noch mit dem Zitat vom Bgm Häupl abschließen: „Sie, geschätzte Kleingärtnerin und geschätzter Kleingärtner, haben unserer Stadt zu einem besseren Aussehen, besseren Umweltwerten und mehr Erholungsgebieten verholfen und damit allen Wienerinnen und Wienern einen großartigen Dienst erwiesen."

 

Jawohl, diese Aussage ist zu unterstreichen! Jedoch verstehe ich dann nicht, dass man alles daransetzt, die Kleingärtner, die hier wirklich einen wesentlichen Beitrag auch zum Wohnen geleistet haben, zu verärgern, und dass man jetzt keine Skrupel kennt, ihnen ihren Lebensraum zu entziehen und sie für alle Versäumnisse, die hier aufgezeigt wurden – und ich glaube, das Schreiben des Verwaltungssenates hat auch deutlich gemacht, dass man hier die Behörde nicht aus Pflicht nehmen kann –, jetzt mit Sanktionen zur Verantwortung zieht.

 

Ich wiederhole daher noch einmal: Schaffen Sie für alle Betroffenen in den Kleingärten ein humanitäres Wohnrecht! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag Dietbert Kowarik: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr GR Ing Mag Dworak. Ich erteile es ihm.

 

16.44.37

GR Ing Mag Bernhard Dworak (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien)|: Herr Vorsitzender! Herr Stadtrat! Meine Damen und Herren!

 

Selbstverständlich tragen Kleingärtner einerseits zur Dämpfung der Wohnungsnachfrage bei – nicht unbekannt dürfte sein, dass Wien in den nächsten 30 Jahren um 20 Prozent wachsen wird –, andererseits ist es eine günstige Wohnform für jene, die nur ein bescheidenes Einkommen vorweisen können.

 

Ich möchte Ihnen aus einer Diplomarbeit von Alexandra Ilonka Schindelar aus dem Oktober 2008, Studienrichtung Raumforschung und Raumordnung an der Universität Wien, einige Punkte zum Thema „Kleingärten in Wien – Bestandsaufnahme, gesellschaftliche Bedeutung und stadtplanerische Perspektive" zitieren:

 

Aus der Kurzfassung lässt sich folgende Hauptfrage herausarbeiten – ich zitiere hier wörtlich: „Haben die Kleingärten nach der gesetzlich geschaffenen Möglichkeit des ganzjährigen Wohnens im Kleingartengebiet zur Wohnraumbeschaffung beigetragen und damit den sozialen Wohnraum entlastet? Scheinbar Unmögliches ist machbar geworden, wie seit 1995 der Erwerb der klassischen Pachtflächen von Kleingärten von der Stadt Wien" – bekannterweise hat sie rund zwei Drittel der Kleingartenfläche als Eigentum – „und darauf der Bau eines Einfamilienhauses mit ‚kleinem Garten'.

 

Durch die Bestandsaufnahme von Kleingärten in Wien lässt sich der zahlenmäßige Erfolg der gesetzten Maßnahme als verschwindend klein bezeichnen. Der Wiener favorisiert zwar ‚Wohnen im Grün' als Wohnform, jedoch bleibt der Kleingarten eher als Zweitwohnsitz genützt."

 

Das ist eine Studie einer Diplomarbeit, man kann sie anzweifeln, aber auf jeden Fall ist die zentrale Aussage, dass nicht so sehr das Eklw, das dauerhafte Wohnen, im Vordergrund steht, sondern der Kleingarten als Zweitwohnsitz.

 

Wenn die FPÖ in ihrer Dringlichen Anfrage an StR Ludwig anführt, dass es Versprechungen von Umwidmungen von Kleingartenflächen gegeben hat, die dann nicht eingehalten worden sind, erscheint mir das so, als wenn ich Versprechungen eines Anlagebetrügers glaube, der mir eine Rendite von mehr als 25 Prozent Zinsen jährlich verspricht. Denn bekannterweise ist nur das, was im Grundbuch und in den gültigen Flächenwidmungsplänen steht, öffentlich und wahr. Spekulationen auf Kosten der Stadt Wien und jener, die gewidmete Kleingärten besitzen, dass eine Fläche umgewidmet wird, sind meiner Meinung nach mehr als unseriös.

 

Wir setzen uns dafür ein, dass die Bauordnung, die bei Eklw, dauerhaftem Wohnen, ein Objekt von höchstens 50 m² vorsieht, auch eingehalten wird. Da fragt sich, wenn der Nachbar seine zulässige Verbauung von 50 m² je Ebene, nämlich maximal bis zu 150 m² Wohnraum, inklusive dem Keller einhält, warum man jenen, die sich nicht an die Bauordnung halten, die Vergrößerung der verbauten Fläche durchgehen lässt. Nachträgliche Sanierungsvorschläge auf Kosten derjenigen, die sich an das Gesetz halten, sind unserer Meinung nach abzulehnen.

 

Die Bauordnung sieht vor, dass maximal 25 Prozent der Fläche eines Kleingartens verbaut werden dürfen. Meist sind die Flächen zwischen 200 und 250 m² groß, und dieses Viertel umfasst im Allgemeinen rund 50 m² verbaute Fläche. Jetzt zeigt sich aber, dass eine umbaute Terrasse von 12,5 m², die heute schon auf drei Seiten geschlossen sein kann, sprich, eben auf einer Seite offen sein muss, die Begehrlichkeit nach Schließung dieser Terrasse und Umbau in einen Wintergarten erweckt, was die erlaubte Fläche von 50 m² natürlich deutlich ausweiten würde. Wir kennen alle die Bilder von extremer Ausnutzung von Kleingartenflächen, die alles andere als erfreulich für unsere Stadt sind.

 

Hier stellt sich nämlich die Frage, inwieweit Wohnbaustadtrat Dr Michael Ludwig als Bewahrer oder sanfter Veränderer – wir haben schon gehört, dass unter Umständen bei der Heizung eine Möglichkeit im Raum steht, hier Veränderungen eintreten zu lassen –, stur bei der Bebauung von 50 m² in Kleingartensiedlungen bleibt, die möglichen 12,5 m² Verbauung für einen Wintergarten möglicherweise gestattet oder nicht.

 

Ich frage mich schon heute, ob die zuständige Planungsstadträtin Maria Vassilakou sich den Wünschen nach Vergrößerung und damit vermehrter Verhüttelung von Kleingartensiedlungen stellen wird, was schlussendlich eine Frage der Stadtplanung ist. Der Druck der Kleingärtner auf die Politik wird sicher nicht nachlassen und wird schlussendlich zu Zugeständnissen führen, insbesondere deshalb, da seit 1995 die Kleingartengründe, die bis dahin als Pachtgründe vergeben wurden, mit hohen Abschlägen im Eigentum erworben werden kön

 

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